EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland
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nicht ganz dem privatwirtschaftlichen Markt ausgeliefert werden. Privatgewerbliche<br />
Anbieter müssen auch bei Angeboten im Sozialbereich und im Gesundheitswesen<br />
auf Gew<strong>in</strong>ne achten. Dagegen ist der Freien Wohlfahrtspflege deshalb e<strong>in</strong> bed<strong>in</strong>gter<br />
Vorrang e<strong>in</strong>geräumt worden, weil sie der Geme<strong>in</strong>nützigkeit verpflichtet ist,<br />
etwaige Gew<strong>in</strong>ne dem Geme<strong>in</strong>wohl zur Verfügung stellt und durch gesellschaftliche<br />
Kooperation und Aktivierung freiwilligen Engagements zivilgesellschaftliche<br />
soziale Netze knüpft und stärkt. Deshalb sollte sie auch weiterh<strong>in</strong> steuerliche Vorteile<br />
<strong>in</strong> Anspruch nehmen können.<br />
(39) Im Blick auf die öffentlichen Ausgaben gibt es <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> seit jeher die<br />
Unterteilung <strong>in</strong> Gebietskörperschaften, die Steuern, Gebühren und Abgaben erheben<br />
und Sozialversicherungen, die Beiträge erheben. Aus allem setzt sich die so<br />
genannte Staatsquote zusammen. Der Bund der Steuerzahler errechnet jedes Jahr<br />
wieder das Datum im Jahr, bis zu dem man „ausschließlich für den Staat“ gearbeitet<br />
habe. Das ist <strong>in</strong>sofern fragwürdig, als die staatlichen Leistungen den Bürgern <strong>in</strong><br />
der e<strong>in</strong>en oder anderen Form zugute kommen, auch wenn man fragen kann, ob <strong>in</strong><br />
manchen Bereichen e<strong>in</strong>e private Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen<br />
effektiver wäre. Für andere Aufgaben aber ist mehr staatliches Engagement notwendig,<br />
wie sich derzeit die Debatte um die Bildungsaufgaben zeigt.<br />
4.3. Zur Systematik der E<strong>in</strong>nahmen<br />
(40 ) Neben Steuern und Beiträgen spielen Gebühren e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle für die<br />
Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei werden neben der fiskalischen Zielsetzung<br />
bei allen E<strong>in</strong>nahmearten auch weitere Ziele verfolgt und verschiedene Pr<strong>in</strong>zipien<br />
zugrunde gelegt.<br />
Steuern werden nach unterschiedlichen Pr<strong>in</strong>zipien erhoben. Während die E<strong>in</strong>kommensbesteuerung<br />
die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen gut bemessen<br />
kann, <strong>in</strong>dem sie das Existenzm<strong>in</strong>ium über den Grundfreibetrag freistellt und die<br />
persönlichen Verhältnisse berücksichtigt und progressiv besteuert. Dies ist das bei der<br />
Mehrwertsteuer und den speziellen Verbrauchsteuern nicht möglich. Der ermäßigte<br />
Steuersatz bei der MWSt auf Güter des Grundbedarfs oder niedrige Steuern auf<br />
Heizenergie und Kraftstoff können die Bedarfe allenfalls sehr grob abbilden.<br />
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Öffentliche E<strong>in</strong>nahmen können dann nach dem Äquivalenzpr<strong>in</strong>zip erhoben werden,<br />
wenn e<strong>in</strong>e spezielle öffentliche Gegenleistung e<strong>in</strong>er bestimmten Person direkt nach<br />
Art und Höhe zuzurechnen ist. Dies ist bei den meisten Gebühren der Fall (z.B.<br />
Straßennutzungsgebühr oder Passgebühr).<br />
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