DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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Anhang<br />
Auszug aus dem<br />
Handbuch zur Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen,<br />
herausgegeben von der<br />
Vereinigung der britischen Polizeikommissare, 200<br />
Anhang ‘D’, Forensische Untersuchungen von Kollisionen und<br />
Unfallrekonstruktion innerhalb der Polizeibehörde:<br />
UnTERSUcHUnG Von KoLLISIonEn UnD<br />
UnFALLREKonSTRUKTIon<br />
6. Rechtsgültigkeit von Beweismitteln<br />
6.1 Es ist unbedingt erforderlich, dass jegliche Schlußfolgerungen,<br />
die als Ergebnis einer Untersuchung gezogen wurden,<br />
in jedem der folgenden Bereiche durch Beweismittel aufrechterhalten<br />
werden können:<br />
• physikalische Gesetze und Regeln wurden richtig und in ihrem<br />
korrekten Zusammenhang angewendet;<br />
• jegliche Berechungen, die zum Erreichen der Schlußfolgerung<br />
getätigt wurden, sind sowohl richtig als auch numerisch<br />
korrekt.<br />
6.2 In der Untersuchung einer Kollision sollte sämtliches Beweismaterial<br />
mindestens von einem anderen Unfallermittler validiert<br />
werden. Dieser sollte keine geringere Qualifikation als das City &<br />
Guilds Zertifikat besitzen, sollte wenn möglich von der jeweiligen<br />
Ermittlung unabhängig sein, und sollte desweiteren bestätigen<br />
können, dass er das zu validierende Material untersucht hat, und<br />
an selbigem nichts auszusetzen hat.<br />
6.3 Das Ausmaß der benötigten Validierung ist sowohl von der<br />
Erfahrung und dem Wissensstand des ermittelnden Beamten als<br />
auch von der Komplexität der Ermittlung abhängig.<br />
A n h A n G<br />
6.4 Im Falle einer besonders komplexen Ermittlung, oder einer,<br />
die die Anwendung von physikalischen Gesetzen und Mathematikkenntnissen<br />
erfordert, welche für eine Beweisführung vor<br />
Gericht notwendig sind, aber ausserhalb des Erfahrungsbereichs<br />
des Ermittlers liegen, müssen die Beweise und Schlussfolgerungen<br />
von einem geeigneten Experten (sei dies ein Polizeibeamter oder<br />
ein anderer Sachverständiger), der das notwendige Wissen und die<br />
notwendige Erfahrung besitzt, validiert werden. In solchen Fällen<br />
muss zwischen akademischer Bildung und praktischer Erfahrung<br />
abgewogen werden. Bei der Wahl eines geeigneten Experten für<br />
eine solche Validierung müssen bei jedem einzelnen Fall sowohl<br />
die spezifischen Gegebenheiten als auch die Komplexität des<br />
Falles berücksichtigt werden.<br />
6.5 Während genauste Prüfungen einzelner Ermittlungen sowie<br />
Qualitätssicherungsverfahren durch den Einsatz unabhängiger<br />
Sachverständiger, die die Erkenntnisse der Polizei validieren,<br />
erreicht werden können, sollte auch zur Kenntniss genommen<br />
werden, dass die Handhabung der Untersuchungen von Kollisionen<br />
innerhalb der Polizeibehörde auch unabhängigen Prüfungen<br />
unterzogen werden kann.<br />
Diese Kontrollen können vom Her Majesty’s Inspectorate of<br />
Constabulary (Polizeiinspektionsbehörde) und anderen Prüfungs-<br />
und Kontrollbehörden, wie z. B. der Policing Standards Unit des<br />
Innenministeriums, durchgeführt werden.<br />
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