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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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Anhang<br />

Auszug aus dem<br />

Handbuch zur Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen,<br />

herausgegeben von der<br />

Vereinigung der britischen Polizeikommissare, 200<br />

Anhang ‘D’, Forensische Untersuchungen von Kollisionen und<br />

Unfallrekonstruktion innerhalb der Polizeibehörde:<br />

UnTERSUcHUnG Von KoLLISIonEn UnD<br />

UnFALLREKonSTRUKTIon<br />

6. Rechtsgültigkeit von Beweismitteln<br />

6.1 Es ist unbedingt erforderlich, dass jegliche Schlußfolgerungen,<br />

die als Ergebnis einer Untersuchung gezogen wurden,<br />

in jedem der folgenden Bereiche durch Beweismittel aufrechterhalten<br />

werden können:<br />

• physikalische Gesetze und Regeln wurden richtig und in ihrem<br />

korrekten Zusammenhang angewendet;<br />

• jegliche Berechungen, die zum Erreichen der Schlußfolgerung<br />

getätigt wurden, sind sowohl richtig als auch numerisch<br />

korrekt.<br />

6.2 In der Untersuchung einer Kollision sollte sämtliches Beweismaterial<br />

mindestens von einem anderen Unfallermittler validiert<br />

werden. Dieser sollte keine geringere Qualifikation als das City &<br />

Guilds Zertifikat besitzen, sollte wenn möglich von der jeweiligen<br />

Ermittlung unabhängig sein, und sollte desweiteren bestätigen<br />

können, dass er das zu validierende Material untersucht hat, und<br />

an selbigem nichts auszusetzen hat.<br />

6.3 Das Ausmaß der benötigten Validierung ist sowohl von der<br />

Erfahrung und dem Wissensstand des ermittelnden Beamten als<br />

auch von der Komplexität der Ermittlung abhängig.<br />

A n h A n G<br />

6.4 Im Falle einer besonders komplexen Ermittlung, oder einer,<br />

die die Anwendung von physikalischen Gesetzen und Mathematikkenntnissen<br />

erfordert, welche für eine Beweisführung vor<br />

Gericht notwendig sind, aber ausserhalb des Erfahrungsbereichs<br />

des Ermittlers liegen, müssen die Beweise und Schlussfolgerungen<br />

von einem geeigneten Experten (sei dies ein Polizeibeamter oder<br />

ein anderer Sachverständiger), der das notwendige Wissen und die<br />

notwendige Erfahrung besitzt, validiert werden. In solchen Fällen<br />

muss zwischen akademischer Bildung und praktischer Erfahrung<br />

abgewogen werden. Bei der Wahl eines geeigneten Experten für<br />

eine solche Validierung müssen bei jedem einzelnen Fall sowohl<br />

die spezifischen Gegebenheiten als auch die Komplexität des<br />

Falles berücksichtigt werden.<br />

6.5 Während genauste Prüfungen einzelner Ermittlungen sowie<br />

Qualitätssicherungsverfahren durch den Einsatz unabhängiger<br />

Sachverständiger, die die Erkenntnisse der Polizei validieren,<br />

erreicht werden können, sollte auch zur Kenntniss genommen<br />

werden, dass die Handhabung der Untersuchungen von Kollisionen<br />

innerhalb der Polizeibehörde auch unabhängigen Prüfungen<br />

unterzogen werden kann.<br />

Diese Kontrollen können vom Her Majesty’s Inspectorate of<br />

Constabulary (Polizeiinspektionsbehörde) und anderen Prüfungs-<br />

und Kontrollbehörden, wie z. B. der Policing Standards Unit des<br />

Innenministeriums, durchgeführt werden.<br />

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