DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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Zertifizierung von Sachverständigen in der Tschechischen<br />
Republik<br />
Die Zertifizierung eines Sachverständigen - Experten soll bei<br />
Kunden und insbesondere den Staatsorganen eine angemessene<br />
Vertrauensbasis dafür schaffen, dass er ausreichende Fähigkeiten<br />
in dem Bereich besitzt, der in dem Zertifikat als Befähigungsbereich<br />
(Wirkungsbereich) ausgewiesen ist und den Anforderungen<br />
entspricht, die vorgeschriebenen fachlichen Handlungen vornehmen<br />
zu können, begründet Stellungen zu nehmen und relevante<br />
Dienstleistungen zu gewähren.<br />
Es ist das Anliegen des Instituts für Gerichtsingenieurwesen, im<br />
gegebenen Bereich eine aktive Rolle im Prozess der Zertifizierung<br />
von Sachverständigen sowohl in der Tschechischen Republik als<br />
auch in den bestehenden europäischen Strukturen zu spielen<br />
und den Spezialisten aus der Tschechischen Republik dadurch<br />
die Möglichkeit zu geben, mittels der Notifikation beim Tschechischen<br />
Institut für Akkreditierung vollwertige und europaweit<br />
anerkannte Zertifikate zu erlangen. Zu diesem Zwecke hat der<br />
Rektor der VUT Brünn am Institut für Gerichtsingenieurwesen<br />
der VUT Brünn eine Sachverständigen-Zertifizierungsstelle nach<br />
CSN EN 75 013 „Allgemeine Kriterien für Zertifizierungsstellen“<br />
errichtet, die den Namen „Zertifizierungsstelle des Instituts für<br />
Gerichtsingenieurwesen“ trägt. Es wurden ein Qualitätshandbuch<br />
und die entsprechenden Bewertungsdokumente erstellt,<br />
das Gremium für die Prüfungskommissionen konstituiert und<br />
geschult sowie aus den Vertretern aller involvierten Institutionen<br />
der Zertifizierungsrat und dessen Kommissionen bestellt. Die<br />
Zertifizierungsstelle des Instituts für Gerichtsingenieurwesen<br />
der VUT Brünn wurde am 30.11.1999 unter der Nummer 3072 für<br />
die Zertifizierung von Personen akkreditiert. Die Akkreditierung<br />
wurde durch das Tschechische Institut für Akkreditierung als<br />
Landesakkreditierungsstelle (Ceský institut pro akreditaci o.p.s.,<br />
CIA) für folgende Bereiche ausgesprochen:<br />
• Verkehrsunfallanalyse (QSN) und<br />
• Volkswirtschaft (Wert und Schätzungen von Unternehmen<br />
- QEP, von Immobilien – QEN und von beweglichen Gütern<br />
- QEM).<br />
Die erteilte Akkreditierung wurde nach Ablauf der dreijährigen<br />
Frist überprüft, und das Tschechische Institut für Akkreditierung<br />
hat diese am 04.12.2002 mit Gültigkeit bis zum 31.12.2007 verlängert.<br />
Aus der Zertifizierung durch die nationale Zertifizierungsstelle<br />
folgt unter anderem, dass die von der Zertifizierungsstelle des<br />
Instituts für Gerichtsingenieurwesen ausgestellten Zertifikate<br />
in allen Ländern anerkannt werden sollen, die das Europäische<br />
Abkommen über die Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen<br />
der EA (<strong>European</strong> co-operation for Accreditation), deren Mitglied<br />
das Tschechische Institut für Akkreditierung ist, unterzeichnet<br />
haben.<br />
Der Bewerber um die Zertifizierung muss bei der Zertifizierungsstelle<br />
des Instituts für Gerichtsingenieurwesen folgende<br />
Kriterien erfüllen:<br />
• mindestens das 20. Lebensjahr vollendet haben (die obere<br />
Altersgrenze ist nicht eingeschränkt),<br />
• die vorgeschriebene Bildung nachweisen,<br />
• eine spezielle Ausbildung für die Experten-/Sachverständigentätigkeit<br />
absolvieren,<br />
• die vorgeschriebene Praxis nachweisen,<br />
s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />
• die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich, in<br />
dem er sich um die Zertifizierung bewirbt, besitzen<br />
• persönliche Eigenschaften aufweisen, die Voraussetzung für<br />
die Ausübung der zu zertifizierenden Tätigkeit sind,<br />
• Dokumente zum Nachweis der Identität und der erreichten<br />
Bildung, eigene Arbeiten (Expertisen, Sachverständigengutachten)<br />
sowie weitere von der Zertifizierungsstelle geforderten<br />
Dokumente vorlegen.<br />
Im Zertifizierungsprozess wird geprüft, ob der Bewerber die<br />
vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Diese beinhalten alle Kenntnisse<br />
und Fähigkeiten/Fertigkeiten, die ein Sachverständiger<br />
beherrschen soll:<br />
• E1 – 1: Allgemeine Anforderungen an den Bewerber<br />
• E1 – 2: Eignungskriterien für Experten im Bereich „Verkehrsunfallanalyse“<br />
Die Zertifizierungsprüfung hat drei Bestandteile:<br />
• praktische Prüfung<br />
• schriftliche Prüfung<br />
• mündliche Prüfung<br />
Für den praktischen Teil der Prüfung ist aus jedem der nachstehend<br />
aufgeführten Bereichen mindestens ein Thema zu wählen:<br />
Bereich A)<br />
• Zusammenstoß Fahrzeug – Fußgänger<br />
• Zusammenstoß Fahrzeug – Fahrradfahrer<br />
Bereich B)<br />
• Zusammenstoß von Fahrzeugen – gerade zentraler Stoß<br />
• Zusammenstoß von Fahrzeugen – gerade exzentrischer<br />
Stoß<br />
• Zusammenstoß von Fahrzeugen – schiefer zentrischer Stoß<br />
• Zusammenstoß von Fahrzeugen – schiefer exzentrischer<br />
Stoß<br />
• Ursache des Abkommens des Fahrzeugs in der Kurve<br />
• Analyse der Sitzposition der Fahrzeuginsassen zum Zeitpunkt<br />
des Unfalls<br />
• Unfallanalyse auf Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen<br />
• Fahrradunfälle<br />
• Motorradunfälle<br />
• Unfälle von Fahrzeugzügen<br />
Bereich C)<br />
• Mängel des Bremssystems als Ursachen von Verkehrsunfälle<br />
(tatsächliche und fiktive Mängel)<br />
• Mängel der Lenkung als Ursachen von Verkehrsunfälle (tatsächliche<br />
und fiktive Mängel)<br />
• Mängel der Fahrzeugreifen als Ursachen von Verkehrsunfälle<br />
(tatsächliche und fiktive Mängel)<br />
Nach Abschluss der praktischen Arbeiten folgt der schriftliche<br />
Test und der mündliche Teil der Prüfung (Beurteilungsgespräch<br />
zur schriftlichen Arbeit/zum Test und Beantwortung weiterer<br />
Fragen).<br />
Die Zertifizierungsstelle des Instituts für Gerichtsingenieurwesen<br />
führt ferner bei den Personen, die das Zertifikat erlangt haben,<br />
systematische und regelmäßige Kontrollen durch. Diese sind auf<br />
die Erfüllung der Konformität mit den Referenz-Standards, auf die<br />
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