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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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Zertifizierung von Sachverständigen in der Tschechischen<br />

Republik<br />

Die Zertifizierung eines Sachverständigen - Experten soll bei<br />

Kunden und insbesondere den Staatsorganen eine angemessene<br />

Vertrauensbasis dafür schaffen, dass er ausreichende Fähigkeiten<br />

in dem Bereich besitzt, der in dem Zertifikat als Befähigungsbereich<br />

(Wirkungsbereich) ausgewiesen ist und den Anforderungen<br />

entspricht, die vorgeschriebenen fachlichen Handlungen vornehmen<br />

zu können, begründet Stellungen zu nehmen und relevante<br />

Dienstleistungen zu gewähren.<br />

Es ist das Anliegen des Instituts für Gerichtsingenieurwesen, im<br />

gegebenen Bereich eine aktive Rolle im Prozess der Zertifizierung<br />

von Sachverständigen sowohl in der Tschechischen Republik als<br />

auch in den bestehenden europäischen Strukturen zu spielen<br />

und den Spezialisten aus der Tschechischen Republik dadurch<br />

die Möglichkeit zu geben, mittels der Notifikation beim Tschechischen<br />

Institut für Akkreditierung vollwertige und europaweit<br />

anerkannte Zertifikate zu erlangen. Zu diesem Zwecke hat der<br />

Rektor der VUT Brünn am Institut für Gerichtsingenieurwesen<br />

der VUT Brünn eine Sachverständigen-Zertifizierungsstelle nach<br />

CSN EN 75 013 „Allgemeine Kriterien für Zertifizierungsstellen“<br />

errichtet, die den Namen „Zertifizierungsstelle des Instituts für<br />

Gerichtsingenieurwesen“ trägt. Es wurden ein Qualitätshandbuch<br />

und die entsprechenden Bewertungsdokumente erstellt,<br />

das Gremium für die Prüfungskommissionen konstituiert und<br />

geschult sowie aus den Vertretern aller involvierten Institutionen<br />

der Zertifizierungsrat und dessen Kommissionen bestellt. Die<br />

Zertifizierungsstelle des Instituts für Gerichtsingenieurwesen<br />

der VUT Brünn wurde am 30.11.1999 unter der Nummer 3072 für<br />

die Zertifizierung von Personen akkreditiert. Die Akkreditierung<br />

wurde durch das Tschechische Institut für Akkreditierung als<br />

Landesakkreditierungsstelle (Ceský institut pro akreditaci o.p.s.,<br />

CIA) für folgende Bereiche ausgesprochen:<br />

• Verkehrsunfallanalyse (QSN) und<br />

• Volkswirtschaft (Wert und Schätzungen von Unternehmen<br />

- QEP, von Immobilien – QEN und von beweglichen Gütern<br />

- QEM).<br />

Die erteilte Akkreditierung wurde nach Ablauf der dreijährigen<br />

Frist überprüft, und das Tschechische Institut für Akkreditierung<br />

hat diese am 04.12.2002 mit Gültigkeit bis zum 31.12.2007 verlängert.<br />

Aus der Zertifizierung durch die nationale Zertifizierungsstelle<br />

folgt unter anderem, dass die von der Zertifizierungsstelle des<br />

Instituts für Gerichtsingenieurwesen ausgestellten Zertifikate<br />

in allen Ländern anerkannt werden sollen, die das Europäische<br />

Abkommen über die Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen<br />

der EA (<strong>European</strong> co-operation for Accreditation), deren Mitglied<br />

das Tschechische Institut für Akkreditierung ist, unterzeichnet<br />

haben.<br />

Der Bewerber um die Zertifizierung muss bei der Zertifizierungsstelle<br />

des Instituts für Gerichtsingenieurwesen folgende<br />

Kriterien erfüllen:<br />

• mindestens das 20. Lebensjahr vollendet haben (die obere<br />

Altersgrenze ist nicht eingeschränkt),<br />

• die vorgeschriebene Bildung nachweisen,<br />

• eine spezielle Ausbildung für die Experten-/Sachverständigentätigkeit<br />

absolvieren,<br />

• die vorgeschriebene Praxis nachweisen,<br />

s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />

• die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich, in<br />

dem er sich um die Zertifizierung bewirbt, besitzen<br />

• persönliche Eigenschaften aufweisen, die Voraussetzung für<br />

die Ausübung der zu zertifizierenden Tätigkeit sind,<br />

• Dokumente zum Nachweis der Identität und der erreichten<br />

Bildung, eigene Arbeiten (Expertisen, Sachverständigengutachten)<br />

sowie weitere von der Zertifizierungsstelle geforderten<br />

Dokumente vorlegen.<br />

Im Zertifizierungsprozess wird geprüft, ob der Bewerber die<br />

vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Diese beinhalten alle Kenntnisse<br />

und Fähigkeiten/Fertigkeiten, die ein Sachverständiger<br />

beherrschen soll:<br />

• E1 – 1: Allgemeine Anforderungen an den Bewerber<br />

• E1 – 2: Eignungskriterien für Experten im Bereich „Verkehrsunfallanalyse“<br />

Die Zertifizierungsprüfung hat drei Bestandteile:<br />

• praktische Prüfung<br />

• schriftliche Prüfung<br />

• mündliche Prüfung<br />

Für den praktischen Teil der Prüfung ist aus jedem der nachstehend<br />

aufgeführten Bereichen mindestens ein Thema zu wählen:<br />

Bereich A)<br />

• Zusammenstoß Fahrzeug – Fußgänger<br />

• Zusammenstoß Fahrzeug – Fahrradfahrer<br />

Bereich B)<br />

• Zusammenstoß von Fahrzeugen – gerade zentraler Stoß<br />

• Zusammenstoß von Fahrzeugen – gerade exzentrischer<br />

Stoß<br />

• Zusammenstoß von Fahrzeugen – schiefer zentrischer Stoß<br />

• Zusammenstoß von Fahrzeugen – schiefer exzentrischer<br />

Stoß<br />

• Ursache des Abkommens des Fahrzeugs in der Kurve<br />

• Analyse der Sitzposition der Fahrzeuginsassen zum Zeitpunkt<br />

des Unfalls<br />

• Unfallanalyse auf Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen<br />

• Fahrradunfälle<br />

• Motorradunfälle<br />

• Unfälle von Fahrzeugzügen<br />

Bereich C)<br />

• Mängel des Bremssystems als Ursachen von Verkehrsunfälle<br />

(tatsächliche und fiktive Mängel)<br />

• Mängel der Lenkung als Ursachen von Verkehrsunfälle (tatsächliche<br />

und fiktive Mängel)<br />

• Mängel der Fahrzeugreifen als Ursachen von Verkehrsunfälle<br />

(tatsächliche und fiktive Mängel)<br />

Nach Abschluss der praktischen Arbeiten folgt der schriftliche<br />

Test und der mündliche Teil der Prüfung (Beurteilungsgespräch<br />

zur schriftlichen Arbeit/zum Test und Beantwortung weiterer<br />

Fragen).<br />

Die Zertifizierungsstelle des Instituts für Gerichtsingenieurwesen<br />

führt ferner bei den Personen, die das Zertifikat erlangt haben,<br />

systematische und regelmäßige Kontrollen durch. Diese sind auf<br />

die Erfüllung der Konformität mit den Referenz-Standards, auf die<br />

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