DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />
gegründet. Alle Mitglieder dieser Ländergruppe sind Unfallanalytiker.<br />
Von der „Ländergruppe Österreich“ der EVU werden Veranstaltungen<br />
angeboten, um den Fachleuten die neuesten Erkenntnisse<br />
der Wissenschaft und Forschung zugänglich zu machen. Auch<br />
der Hauptverband der Gerichtssachverständigen veranstaltet<br />
gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Richter<br />
Seminare zur Fortbildung. Darüber hinaus finden interdisziplinäre<br />
Veranstaltungen statt. Zu erwähnen ist beispielsweise das<br />
jährlich im Jänner stattfindende interdisziplinäre internationale<br />
Fachseminar in Gastein zum Thema „Straßenverkehrsunfall und<br />
Fahrzeugschaden“, das an die Adressaten Richter, Rechtsanwälte<br />
und Sachverständige fachübergreifend gerichtet ist.<br />
Die Forschung von österreichischen Unfallanalytikern hat<br />
weltweit anerkannte Simulationsprogramme für die Rekonstruktion<br />
von Verkehrsunfällen aber auch Blickerfassungsprogramme<br />
hervorgebracht. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang<br />
die Programme „Analyzer Pro“ (www.analyzer.at), „PC-Crash“<br />
(www.dsd.at) und die sogenannte viewpointsystem-Blickerfassung<br />
(www.unfallforschung.at). Mit diesem System konnten in<br />
interdisziplinären Forschungen wesentliche Erkenntnisse über<br />
das Blickverhalten von Fahrzeuglenkern gewonnen werden. Durch<br />
besondere lichttechnische Untersuchungen können spezielle<br />
lichttechnische Fragestellungen der Wahrnehmbarkeit beantwortet<br />
werden, durch die Anwendung von physiologischen Messeinrichtungen<br />
können Informationen über die Aktivation und den<br />
Stressfaktor von Fahrzeuglenkern bei besonderen Verkehrs- und<br />
Fahrzuständen erhoben werden.<br />
22<br />
Belgien<br />
Ing. Marc VAN LIERDE (CERAC),<br />
vanlierde@cerac.be<br />
Fachliche Voraussetzungen<br />
Es gibt keine offizielle Reglementierung des Berufsbildes. Normalerweise<br />
hat der derjenige, der Unfallrekonstruktion betreibt,<br />
ein höheres Diplom oder etwas gleichwertiges im Maschinenbau<br />
oder ist Automobilexperte.<br />
Folglich wird die Berufsgruppe, die auf Unfallrekonstruktion<br />
spezialisiert ist, hauptsächlich aus Automobilexperten und Ingenieuren<br />
gebildet. Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass es<br />
zur Zeit keine berufliche Anerkennung eines Automobilexperten<br />
gibt. Da ein Schutz dieser Berufsbezeichnung fehlt, ist der Weg für<br />
eventuellen Missbrauch geebnet.<br />
In der Vergangenheit haben bestimmte Gerichte häufig auf<br />
Personen zurückgegriffen, die über bestimmte, offizielle Auszeichnungen<br />
wie pensionierter Offizier der Armee oder Flieger im<br />
Ruhestand zu verfügen. Diese Personen hatten nicht unbedingt<br />
die notwendige Fachkompetenz in der Unfallrekonstruktion.<br />
Es gibt allerdings alle keine spezialisierte Ausbildung, weil es<br />
auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion außer einigen Stunden<br />
Vorlesung in dem Fachgebiet Automobilexperte keine spezielle<br />
Ausbildung gibt.<br />
Der Wissenstransfer auf diesem Gebiet vollzieht sich deshalb<br />
im Allgemeinen im Berufsleben, wo der Sachverständige, der sich<br />
spezialisieren will, den Beruf bei einem erfahreneren Experten<br />
erlernen kann. Dieser erfahrenere Experte verfügt schon über eine<br />
Reputation, die ihm erlaubt, diese Tätigkeit auszuüben.<br />
Es gibt jetzt allerdings eine Initiative der Universität Gent. Sie<br />
bietet eine Vorlesung auf dem Gebiet „juristischer Experte“ auf<br />
niederländisch an. Darin werden alle Aspekte behandelt, die mit<br />
dem forensischen Sachverständigenwesen zu tun haben. Dieses<br />
Angebot wird wahrscheinlich in der Zukunft auch an der Universität<br />
von Liège auf Französisch realisiert werden.<br />
offizielle Zulassung<br />
Da es kein offizielles Berufsbild gibt, kann es auch keine Bewerbung<br />
für ein Examen geben, um die fachliche Kompetenz eines<br />
Experten zu prüfen.<br />
Im Rahmen einer Zulassung durch die Staatsanwaltschaft<br />
(Intervention auf Veranlassung des Staatsanwalts direkt nach<br />
dem Unfall), führen die Behörden eine öffentliche Untersuchung<br />
durch. Die Zulassungskriterien sind jedoch unklar, abgesehen von<br />
einer genauen Überprüfung der persönlichen Integrität. Man kann<br />
annehmen, dass nur kompetente Personen berufen werden, wie<br />
etwa erfahrene Automobilexperten oder Ingenieure.<br />
Bei einer Genehmigung durch den Gerichtshof werden nahezu<br />
identische Schritte vorgenommen. In diesem Fall, gibt es offizielle<br />
Listen der Experten. Ist man einmal bei einem Gericht registriert,<br />
wird die Registrierung bei anderen Gerichten erleichtert.<br />
Im allgemeinen wird ein Experte aufgrund seiner Fähigkeiten<br />
und seiner Erfahrung auf dem Berufsbild ausgesucht – unabhängig<br />
davon, wer sein Auftraggeber ist (Versicherung, Staatsanwaltschaft<br />
oder Gericht).