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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />

gegründet. Alle Mitglieder dieser Ländergruppe sind Unfallanalytiker.<br />

Von der „Ländergruppe Österreich“ der EVU werden Veranstaltungen<br />

angeboten, um den Fachleuten die neuesten Erkenntnisse<br />

der Wissenschaft und Forschung zugänglich zu machen. Auch<br />

der Hauptverband der Gerichtssachverständigen veranstaltet<br />

gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Richter<br />

Seminare zur Fortbildung. Darüber hinaus finden interdisziplinäre<br />

Veranstaltungen statt. Zu erwähnen ist beispielsweise das<br />

jährlich im Jänner stattfindende interdisziplinäre internationale<br />

Fachseminar in Gastein zum Thema „Straßenverkehrsunfall und<br />

Fahrzeugschaden“, das an die Adressaten Richter, Rechtsanwälte<br />

und Sachverständige fachübergreifend gerichtet ist.<br />

Die Forschung von österreichischen Unfallanalytikern hat<br />

weltweit anerkannte Simulationsprogramme für die Rekonstruktion<br />

von Verkehrsunfällen aber auch Blickerfassungsprogramme<br />

hervorgebracht. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang<br />

die Programme „Analyzer Pro“ (www.analyzer.at), „PC-Crash“<br />

(www.dsd.at) und die sogenannte viewpointsystem-Blickerfassung<br />

(www.unfallforschung.at). Mit diesem System konnten in<br />

interdisziplinären Forschungen wesentliche Erkenntnisse über<br />

das Blickverhalten von Fahrzeuglenkern gewonnen werden. Durch<br />

besondere lichttechnische Untersuchungen können spezielle<br />

lichttechnische Fragestellungen der Wahrnehmbarkeit beantwortet<br />

werden, durch die Anwendung von physiologischen Messeinrichtungen<br />

können Informationen über die Aktivation und den<br />

Stressfaktor von Fahrzeuglenkern bei besonderen Verkehrs- und<br />

Fahrzuständen erhoben werden.<br />

22<br />

Belgien<br />

Ing. Marc VAN LIERDE (CERAC),<br />

vanlierde@cerac.be<br />

Fachliche Voraussetzungen<br />

Es gibt keine offizielle Reglementierung des Berufsbildes. Normalerweise<br />

hat der derjenige, der Unfallrekonstruktion betreibt,<br />

ein höheres Diplom oder etwas gleichwertiges im Maschinenbau<br />

oder ist Automobilexperte.<br />

Folglich wird die Berufsgruppe, die auf Unfallrekonstruktion<br />

spezialisiert ist, hauptsächlich aus Automobilexperten und Ingenieuren<br />

gebildet. Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass es<br />

zur Zeit keine berufliche Anerkennung eines Automobilexperten<br />

gibt. Da ein Schutz dieser Berufsbezeichnung fehlt, ist der Weg für<br />

eventuellen Missbrauch geebnet.<br />

In der Vergangenheit haben bestimmte Gerichte häufig auf<br />

Personen zurückgegriffen, die über bestimmte, offizielle Auszeichnungen<br />

wie pensionierter Offizier der Armee oder Flieger im<br />

Ruhestand zu verfügen. Diese Personen hatten nicht unbedingt<br />

die notwendige Fachkompetenz in der Unfallrekonstruktion.<br />

Es gibt allerdings alle keine spezialisierte Ausbildung, weil es<br />

auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion außer einigen Stunden<br />

Vorlesung in dem Fachgebiet Automobilexperte keine spezielle<br />

Ausbildung gibt.<br />

Der Wissenstransfer auf diesem Gebiet vollzieht sich deshalb<br />

im Allgemeinen im Berufsleben, wo der Sachverständige, der sich<br />

spezialisieren will, den Beruf bei einem erfahreneren Experten<br />

erlernen kann. Dieser erfahrenere Experte verfügt schon über eine<br />

Reputation, die ihm erlaubt, diese Tätigkeit auszuüben.<br />

Es gibt jetzt allerdings eine Initiative der Universität Gent. Sie<br />

bietet eine Vorlesung auf dem Gebiet „juristischer Experte“ auf<br />

niederländisch an. Darin werden alle Aspekte behandelt, die mit<br />

dem forensischen Sachverständigenwesen zu tun haben. Dieses<br />

Angebot wird wahrscheinlich in der Zukunft auch an der Universität<br />

von Liège auf Französisch realisiert werden.<br />

offizielle Zulassung<br />

Da es kein offizielles Berufsbild gibt, kann es auch keine Bewerbung<br />

für ein Examen geben, um die fachliche Kompetenz eines<br />

Experten zu prüfen.<br />

Im Rahmen einer Zulassung durch die Staatsanwaltschaft<br />

(Intervention auf Veranlassung des Staatsanwalts direkt nach<br />

dem Unfall), führen die Behörden eine öffentliche Untersuchung<br />

durch. Die Zulassungskriterien sind jedoch unklar, abgesehen von<br />

einer genauen Überprüfung der persönlichen Integrität. Man kann<br />

annehmen, dass nur kompetente Personen berufen werden, wie<br />

etwa erfahrene Automobilexperten oder Ingenieure.<br />

Bei einer Genehmigung durch den Gerichtshof werden nahezu<br />

identische Schritte vorgenommen. In diesem Fall, gibt es offizielle<br />

Listen der Experten. Ist man einmal bei einem Gericht registriert,<br />

wird die Registrierung bei anderen Gerichten erleichtert.<br />

Im allgemeinen wird ein Experte aufgrund seiner Fähigkeiten<br />

und seiner Erfahrung auf dem Berufsbild ausgesucht – unabhängig<br />

davon, wer sein Auftraggeber ist (Versicherung, Staatsanwaltschaft<br />

oder Gericht).

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