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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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wesentlich an der richterlichen Sachverhaltsfeststellung mit.<br />

Er ist zwar Beweismittel, für die richterliche Beweiswürdigung<br />

bleibt jedoch wegen der zunehmenden Kompliziertheit der zu<br />

ermittelnden Sachverhalte immer weniger Spielraum.<br />

Darüber hinaus ist die Möglichkeit für die Heranziehung der<br />

gerichtlich zertifizierten Sachverständigen auch zu Privatgutachten,<br />

deren konfliktbereinigende Wirkung eine wesentliche<br />

Entlastung für die Gerichte darstellt, von großer Bedeutung und<br />

nicht zuletzt auch im eigenen Interesse des Sachverständigen.<br />

Mit zunehmender Tendenz werden auch Privatgutachten zur<br />

Widerlegung von Ergebnissen eines gerichtlichen Sachverständigenbeweises<br />

vorgelegt. Ob nun ein weiteres gerichtliches<br />

Gutachten (Obergutachten) eingeholt wird, hängt weitgehend<br />

von der Autorität des Privatgutachters ab. Durch die einheitlichen<br />

Zertifizierung seit dem 1.1.1999 dürfte die Argumentationsmöglichkeit<br />

unterschiedlicher Qualitäten der Sachverständigen<br />

weggefallen sein.<br />

Bei der Gutachterarbeit hat der von einem Gericht oder einer<br />

Verwaltungsbehörde beauftragte Sachverständige die einschlägigen<br />

Verfahrensvorschriften über den Sachverständigenbeweis<br />

– speziell den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des beiderseitigen<br />

Gehörs und die Einhaltung der Prinzipien eines fairen<br />

Verfahrens – zu beachten. Dies gilt auch im Rahmen der Erstattung<br />

von Privatgutachten, wobei die im Sachverständigeneid übernommenen<br />

Verpflichtungen ebenfalls einzuhalten sind.<br />

Die Ablegung des Eids hat auch die Wirkung, dass der Sachverständige<br />

– solange er in der Sachverständigenliste eingetragen<br />

ist – bei seiner Tätigkeit vor den Gerichten nicht besonders zu<br />

beeiden ist.<br />

Arbeitsbedingungen<br />

In Österreich arbeitet ein Teil der eingetragenen Experten<br />

hauptberuflich als Sachverständiger. Der andere Teil betreibt die<br />

Sachverständigentätigkeit neben seinem erlernten Beruf, der<br />

meist im fachlichen Nahbereich des eingetragenen Fachgebiets<br />

angesiedelt ist. Hier finden sich Inhaber von Fachwerkstätten und<br />

Experten für besondere fachliche Fragestellungen und Spezialgebiete.<br />

Teilweise werden Sachverständige bei Versicherungen<br />

angestellt, um alle reparaturtechnischen Zusammenhänge im<br />

Vorfeld abzuklären.<br />

Die Abgeltung der Leistungen des Sachverständigen in gerichtlichen<br />

und verwaltungsbehördlichen Verfahren erfolgt nach den<br />

Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes GebAG (http://<br />

www.sachverstaendige.at/). Bei Aufträgen für Privatgutachten<br />

kann das Honorar mit dem Auftraggeber frei vereinbart werden,<br />

es darf jedoch nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu der zu<br />

erbringenden Leistung stehen (Warn- und Aufklärungspflicht<br />

gegenüber dem Auftraggeber).<br />

Zur Deckung eventuell anfallender Schadenersatzansprüche<br />

ist den österreichischen Sachverständigen auch der Abschluss<br />

einer Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Mindestversicherungssumme<br />

für jeden Versicherungsfall gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Für Privatpersonen und Richter ist es möglich, jeden Sachverständigen<br />

über die elektronisch geführte Gerichtssachverständigen-<br />

und Dolmetscherliste (http://www.sdgliste.justiz.gv.at/)<br />

auszuwählen und eine rasche Kontaktaufnahme mit diesem<br />

sicherzustellen . Diese Datenbank ist vom Bundesministerium für<br />

Justiz eingerichtet, allgemein zugänglich und kostenfrei.<br />

s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />

Arbeitsfelder<br />

Die Fachgruppe „09 Sicherheitswesen“ umfasst 23 sehr unterschiedliche<br />

Fachgebiete, wobei die Gebiete „09.01 Verkehrssicherheit:<br />

Straßenverkehr (insb. Kfz)“ und „09.11 Autoreparatur<br />

und Havarieschäden (einschließlich Bewertung)“ bei Gericht<br />

quantitativ im Vordergrund stehen.<br />

Speziell hervorzuheben ist die Eigenständigkeit des Fachgebiets<br />

„09.02 Sicherheitswesen – Simulation von Straßenverkehrsunfällen“.<br />

Voraussetzung für die Eintragung in diesem Fachgebiet<br />

ist der Nachweis der sehr guten Beherrschung des Fachgebiets<br />

09.01, wobei eine mehrjährige Tätigkeit im Gebiet 09.01 empfohlen<br />

wird. Die Theorie der Simulation, das physikalische Basiswissen<br />

und die Grundlagen und Einschränkungen bzw. Voraussetzungen<br />

der Anwendung der verwendeten Modelle sind in einer mündlichen<br />

Prüfung nachzuweisen.<br />

Weitere wichtige Fachgebiete der Fachgruppe 09 behandeln<br />

folgende Arbeitsfelder: Automobilkarosserien, Kfz-Bewertung<br />

und Schätzung, Kfz-Reparaturen, Kraftfahrzeugelektronik uvm.<br />

Die restlichen Bereiche sind bei Gericht selten benötigte Spezialgebiete.<br />

Eine vollständige Liste kann im Internet unter www.<br />

sachverstaendige.at/nomenklatur.html eingesehen werden.<br />

Der Sachverständige hat nach seiner Beauftragung unverzüglich<br />

zu prüfen, ob er für den Gutachtensauftrag die erforderliche<br />

Sachkompetenz besitzt. Bei Zweifel an seiner Sachkompetenz hat<br />

der Sachverständige die Übernahme des Auftrags abzulehnen.<br />

Bestehen solche Zweifel für einzelne Teile des Gutachtensauftrags,<br />

ist der Auftraggeber darüber zu informieren und ihm die<br />

Beiziehung eines weiteren Sachverständigen (die Einholung eines<br />

Hilfsgutachtens) vorzuschlagen.<br />

Verbände, Institutionen und Aktivitäten<br />

Der Großteil der österreichischen Sachverständigen ist Mitglied<br />

im „Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich<br />

zertifizierten Sachverständigen Österreichs“. Dieser fungiert<br />

als Dachverband von vier Landesverbänden in Österreich und<br />

bezweckt die Sicherung des Bestandes und die Fortentwicklung<br />

des Sachverständigenwesens in Österreich.<br />

Eine besondere Auszeichnung für den Hauptverband ist es, dass<br />

er nun namentlich im „Bundesgesetz über die allgemein beeideten<br />

und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher<br />

(SDG)“ mit der Aufgabe betraut wird, einen der beiden Fachprüfer<br />

für die Kommission namhaft zu machen, die im Zuge des Zertifizierungsverfahrens,<br />

bei der Rezertifizierung und allenfalls im<br />

Entziehungsverfahren ein Gutachten zu erstatten hat.<br />

Speziell im Bereich der Unfallrekonstruktion finden für die<br />

Mitglieder des Hauptverbandes in den einzelnen Landesverbänden<br />

Wien-Niederösterreich-Burgenland, Steiermark-Kärnten,<br />

Oberösterreich-Salzburg und Tirol-Vorarlberg regelmäßige<br />

Zusammenkünfte zum Zwecke des Meinungsaustausches über<br />

großteils bereits erledigte Gerichtsfälle statt, wodurch ein reger<br />

fachlicher Informationsaustausch möglich ist. Im Landesverband<br />

Wien-Niederösterreich-Burgenland ist dies beispielsweise die<br />

Gruppe VUREKO (Verkehrsunfallrekonstruktionskommission), die<br />

in wiederkehrenden Sitzungen eine Diskussionsmöglichkeit zu<br />

speziellen Fragen der Sachverständigentätigkeit bietet.<br />

Neben dem Hauptverband, der Mitglieder aus allen unterschiedlichen<br />

Fachgebieten des Sachverständigenwesens umfasst,<br />

wurde 2004 die eigenständige „Ländergruppe Österreich“ der<br />

Europäischen Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse<br />

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