DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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wesentlich an der richterlichen Sachverhaltsfeststellung mit.<br />
Er ist zwar Beweismittel, für die richterliche Beweiswürdigung<br />
bleibt jedoch wegen der zunehmenden Kompliziertheit der zu<br />
ermittelnden Sachverhalte immer weniger Spielraum.<br />
Darüber hinaus ist die Möglichkeit für die Heranziehung der<br />
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen auch zu Privatgutachten,<br />
deren konfliktbereinigende Wirkung eine wesentliche<br />
Entlastung für die Gerichte darstellt, von großer Bedeutung und<br />
nicht zuletzt auch im eigenen Interesse des Sachverständigen.<br />
Mit zunehmender Tendenz werden auch Privatgutachten zur<br />
Widerlegung von Ergebnissen eines gerichtlichen Sachverständigenbeweises<br />
vorgelegt. Ob nun ein weiteres gerichtliches<br />
Gutachten (Obergutachten) eingeholt wird, hängt weitgehend<br />
von der Autorität des Privatgutachters ab. Durch die einheitlichen<br />
Zertifizierung seit dem 1.1.1999 dürfte die Argumentationsmöglichkeit<br />
unterschiedlicher Qualitäten der Sachverständigen<br />
weggefallen sein.<br />
Bei der Gutachterarbeit hat der von einem Gericht oder einer<br />
Verwaltungsbehörde beauftragte Sachverständige die einschlägigen<br />
Verfahrensvorschriften über den Sachverständigenbeweis<br />
– speziell den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des beiderseitigen<br />
Gehörs und die Einhaltung der Prinzipien eines fairen<br />
Verfahrens – zu beachten. Dies gilt auch im Rahmen der Erstattung<br />
von Privatgutachten, wobei die im Sachverständigeneid übernommenen<br />
Verpflichtungen ebenfalls einzuhalten sind.<br />
Die Ablegung des Eids hat auch die Wirkung, dass der Sachverständige<br />
– solange er in der Sachverständigenliste eingetragen<br />
ist – bei seiner Tätigkeit vor den Gerichten nicht besonders zu<br />
beeiden ist.<br />
Arbeitsbedingungen<br />
In Österreich arbeitet ein Teil der eingetragenen Experten<br />
hauptberuflich als Sachverständiger. Der andere Teil betreibt die<br />
Sachverständigentätigkeit neben seinem erlernten Beruf, der<br />
meist im fachlichen Nahbereich des eingetragenen Fachgebiets<br />
angesiedelt ist. Hier finden sich Inhaber von Fachwerkstätten und<br />
Experten für besondere fachliche Fragestellungen und Spezialgebiete.<br />
Teilweise werden Sachverständige bei Versicherungen<br />
angestellt, um alle reparaturtechnischen Zusammenhänge im<br />
Vorfeld abzuklären.<br />
Die Abgeltung der Leistungen des Sachverständigen in gerichtlichen<br />
und verwaltungsbehördlichen Verfahren erfolgt nach den<br />
Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes GebAG (http://<br />
www.sachverstaendige.at/). Bei Aufträgen für Privatgutachten<br />
kann das Honorar mit dem Auftraggeber frei vereinbart werden,<br />
es darf jedoch nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu der zu<br />
erbringenden Leistung stehen (Warn- und Aufklärungspflicht<br />
gegenüber dem Auftraggeber).<br />
Zur Deckung eventuell anfallender Schadenersatzansprüche<br />
ist den österreichischen Sachverständigen auch der Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Mindestversicherungssumme<br />
für jeden Versicherungsfall gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Für Privatpersonen und Richter ist es möglich, jeden Sachverständigen<br />
über die elektronisch geführte Gerichtssachverständigen-<br />
und Dolmetscherliste (http://www.sdgliste.justiz.gv.at/)<br />
auszuwählen und eine rasche Kontaktaufnahme mit diesem<br />
sicherzustellen . Diese Datenbank ist vom Bundesministerium für<br />
Justiz eingerichtet, allgemein zugänglich und kostenfrei.<br />
s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />
Arbeitsfelder<br />
Die Fachgruppe „09 Sicherheitswesen“ umfasst 23 sehr unterschiedliche<br />
Fachgebiete, wobei die Gebiete „09.01 Verkehrssicherheit:<br />
Straßenverkehr (insb. Kfz)“ und „09.11 Autoreparatur<br />
und Havarieschäden (einschließlich Bewertung)“ bei Gericht<br />
quantitativ im Vordergrund stehen.<br />
Speziell hervorzuheben ist die Eigenständigkeit des Fachgebiets<br />
„09.02 Sicherheitswesen – Simulation von Straßenverkehrsunfällen“.<br />
Voraussetzung für die Eintragung in diesem Fachgebiet<br />
ist der Nachweis der sehr guten Beherrschung des Fachgebiets<br />
09.01, wobei eine mehrjährige Tätigkeit im Gebiet 09.01 empfohlen<br />
wird. Die Theorie der Simulation, das physikalische Basiswissen<br />
und die Grundlagen und Einschränkungen bzw. Voraussetzungen<br />
der Anwendung der verwendeten Modelle sind in einer mündlichen<br />
Prüfung nachzuweisen.<br />
Weitere wichtige Fachgebiete der Fachgruppe 09 behandeln<br />
folgende Arbeitsfelder: Automobilkarosserien, Kfz-Bewertung<br />
und Schätzung, Kfz-Reparaturen, Kraftfahrzeugelektronik uvm.<br />
Die restlichen Bereiche sind bei Gericht selten benötigte Spezialgebiete.<br />
Eine vollständige Liste kann im Internet unter www.<br />
sachverstaendige.at/nomenklatur.html eingesehen werden.<br />
Der Sachverständige hat nach seiner Beauftragung unverzüglich<br />
zu prüfen, ob er für den Gutachtensauftrag die erforderliche<br />
Sachkompetenz besitzt. Bei Zweifel an seiner Sachkompetenz hat<br />
der Sachverständige die Übernahme des Auftrags abzulehnen.<br />
Bestehen solche Zweifel für einzelne Teile des Gutachtensauftrags,<br />
ist der Auftraggeber darüber zu informieren und ihm die<br />
Beiziehung eines weiteren Sachverständigen (die Einholung eines<br />
Hilfsgutachtens) vorzuschlagen.<br />
Verbände, Institutionen und Aktivitäten<br />
Der Großteil der österreichischen Sachverständigen ist Mitglied<br />
im „Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich<br />
zertifizierten Sachverständigen Österreichs“. Dieser fungiert<br />
als Dachverband von vier Landesverbänden in Österreich und<br />
bezweckt die Sicherung des Bestandes und die Fortentwicklung<br />
des Sachverständigenwesens in Österreich.<br />
Eine besondere Auszeichnung für den Hauptverband ist es, dass<br />
er nun namentlich im „Bundesgesetz über die allgemein beeideten<br />
und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher<br />
(SDG)“ mit der Aufgabe betraut wird, einen der beiden Fachprüfer<br />
für die Kommission namhaft zu machen, die im Zuge des Zertifizierungsverfahrens,<br />
bei der Rezertifizierung und allenfalls im<br />
Entziehungsverfahren ein Gutachten zu erstatten hat.<br />
Speziell im Bereich der Unfallrekonstruktion finden für die<br />
Mitglieder des Hauptverbandes in den einzelnen Landesverbänden<br />
Wien-Niederösterreich-Burgenland, Steiermark-Kärnten,<br />
Oberösterreich-Salzburg und Tirol-Vorarlberg regelmäßige<br />
Zusammenkünfte zum Zwecke des Meinungsaustausches über<br />
großteils bereits erledigte Gerichtsfälle statt, wodurch ein reger<br />
fachlicher Informationsaustausch möglich ist. Im Landesverband<br />
Wien-Niederösterreich-Burgenland ist dies beispielsweise die<br />
Gruppe VUREKO (Verkehrsunfallrekonstruktionskommission), die<br />
in wiederkehrenden Sitzungen eine Diskussionsmöglichkeit zu<br />
speziellen Fragen der Sachverständigentätigkeit bietet.<br />
Neben dem Hauptverband, der Mitglieder aus allen unterschiedlichen<br />
Fachgebieten des Sachverständigenwesens umfasst,<br />
wurde 2004 die eigenständige „Ländergruppe Österreich“ der<br />
Europäischen Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse<br />
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