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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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E r G E B n I s s E D E r B E F r AG U n G<br />

26. Würden Sie prinzipiell zustimmen, daß eine klare Unterscheidung<br />

zwischen Unfallanalytikern mit Universitätsabschluß und Spezialisierung<br />

einerseits, und anderen in der Unfallrekonstruktion tätigen<br />

Berufsgruppen andererseits, existieren sollte?<br />

6<br />

N<br />

[23]<br />

NEIN<br />

Weiterhin wollten wir auch wissen, ob eine passende akademische<br />

Qualifizierung als wesentlich für das Berufsbild angesehen<br />

wird. 85% stimmten der in der folgenden Abbildung aufgeführten<br />

Forderung uneingeschränkt zu:<br />

27. Wie stark würden Sie der folgenden Behauptung zustimmen?<br />

'Unfallanalytiker müssen zwingend einen geeigneten Universitätsabschluss<br />

besitzen.'<br />

100%<br />

N<br />

[22]<br />

75%<br />

50%<br />

25%<br />

0%<br />

stimme überhaupt nicht zu<br />

JA<br />

stimme vollkommen zu<br />

83% waren auch uneingeschränkt der Meinung, dass der<br />

Begriff „Unfallanalytiker und Unfallrekonstrukteur“ für Personen<br />

reserviert sein soll, die über eine geeignete akademische Qualifizierung<br />

verfügen.<br />

28. Inwiefern stimmen Sie der folgenden Behauptung zu? ‚Die Begriffe<br />

'Unfallanalytiker' (und ihre Entsprechungen in anderen Sprachen)<br />

sollten einzig das Berufsbild eines Experten mit geeignetem Universitätsabschluss<br />

beschreiben.'<br />

N<br />

[23]<br />

100%<br />

75%<br />

50%<br />

25%<br />

0%<br />

stimme überhaupt nicht zu<br />

stimme vollkommen zu<br />

Diese Meinung konnte in Frage 21 noch kommentiert werden<br />

(vgl. Schlussbemerkungen). Die Kommentare lassen sich wie folgt<br />

zusammenfassen:<br />

• Die Qualität der unfallanalytischen Arbeit hängt von der<br />

akademischen Qualifizierung ab. Nur mit einer solchen Qualifizierung<br />

kann sichergestellt werden, dass der Titel „Unfallanalytiker“<br />

einen hinreichend qualifizierten Sachverständigen<br />

beschreibt.<br />

• Ein umfassendes Wissen in Mathematik und Physik ist unbedingt<br />

notwendig. Ist es nicht vorhanden, kann es leicht zu<br />

falschen Schlussfolgerungen kommen, ein Risiko, das speziell<br />

in Strafverfahren nicht getragen werden kann.<br />

• Ein „theoretischer“ akademischer Grad reicht nicht aus –<br />

geeignete berufliche Erfahrung ist wichtig, so zum Beispiel<br />

praktisches Wissen in Fahrzeugtechnik, Schadenkalkulation<br />

und ähnliches.<br />

• Der Abschluss einer Fachhochschule (auch Universität für<br />

angewandte Wissenschaften) stellt auch ein akademischer<br />

Grad dar (der Begriff für weitere Institutionen und auch für die<br />

Qualifizierungen, die erworben werden können, ist in <strong>Europa</strong><br />

unterschiedlich, s. auch Glossar im Anhang 4). Falls genügend<br />

Arbeitserfahrung in Quantität und Qualität erworben wurde,<br />

kann es auch sehr gute Sachverständige ohne akademische<br />

Qualifizierung geben. Diese sollten nicht als zweitrangig<br />

eingestuft werden.<br />

Es gab eine starke Zustimmung zu der Forderung, dass ein klar<br />

unterscheidbares Berufsbild für akademisch qualifizierte Rekonstrukteure<br />

notwendig ist. Die Partner äußerten aber Bedenken zu<br />

den Begriffen Rekonstrukteur, Unfallermittler oder Unfallanalytiker,<br />

da Laien zwischen den Begriffen nicht einfach unterscheiden<br />

können. Dies lässt sich nicht nur an den Kommentaren in den<br />

Schlussbemerkungen, insbesondere zu Frage 31 nachvollziehen,<br />

sondern auch in den sehr viel weiter gefächerten Meinungen zu<br />

folgender Forderung:

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