DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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2.2 Projektverlauf<br />
2.2.1 <strong>QUERY</strong> - PHASE 1<br />
2.2.1.1 Partnersuche<br />
Abb: Artikel zum Download auf www.EVUonline.org<br />
Der erste Schritt des Projektes bestand darin, kompetente<br />
Kontaktpersonen in allen EU-Ländern zu suchen. Es konnten<br />
schließlich Projektpartner in 26 Ländern gefunden werden. Alle<br />
Länder der EU 25 außer Malta nahmen teil; desweiteren waren die<br />
Schweiz und Norwegen zu einer Teilnahme bereit.<br />
Die Schweiz, in der schon eine EVU-Ländergruppe existiert,<br />
war ein relativ bedeutender Partner, nicht nur aufgrund seiner<br />
zentralen Lage in <strong>Europa</strong>, sondern auch, weil alle deutschsprachigen<br />
Länder seit langem einen regen Wissensaustausch pflegen<br />
– sowohl untereinander als auch mit Osteuropa.<br />
Durch die Teilnahme Norwegens war es möglich, den gesamten<br />
skandinavischen Raum in die Studie einzubeziehen.<br />
Zunächst wurde die aktuelle Situation in den verschiedenen<br />
Ländern unter folgenden Gesichtspunkten abgefragt:<br />
• die Qualifizierung des Unfallrekonstrukteurs<br />
• Zertifizierungs- oder Akkreditierungsmethoden<br />
• fachliche Voraussetzungen für die Zertifizierung<br />
• Position des Sachverständigen im Gerichtsverfahren<br />
• Arbeitsbedingungen des Unfallrekonstrukteurs<br />
• Arbeitsfelder und Verbände<br />
• Institutionen und Aktivitäten<br />
Diese Informationen wurden in den Statusberichten der Länder<br />
gesammelt und sind vollständig in Kapitel 3.1 abgedruckt.<br />
In Malta konnte kein Projektpartner für die Teilnahme an <strong>QUERY</strong><br />
gefunden werden. In der letzten Phase gelang es jedoch, Kontakt<br />
zu einem maltesischen Sachverständigen herzustellen. Aufgrund<br />
der geringen Bevölkerungszahl (durchschnittlich gibt es nur 24<br />
tödliche Unfälle pro Jahr) ist der Beruf des Unfallrekonstrukteurs<br />
dort nicht sehr bekannt; es gibt nur diesen einzigen Experten.<br />
Aufgrund dessen gibt es dort weder Sachverständigenlisten, noch<br />
konnten die Behörden uns bei der Suche nach einem geeigneten<br />
Partner helfen.<br />
Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation mit<br />
den Partnern erfolgte sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch.<br />
Damit war es möglich, mit allen Partner im westlichen und östlichen<br />
<strong>Europa</strong> zu kommunizieren. Das gesamte Material, das den<br />
Partnern zur Verfügung gestellt wurde, wurde in beide Sprachen<br />
übersetzt. Auf diese Weise war das gesamte Material immer allen<br />
Projektpartnern zugänglich.<br />
Ursprünglich waren die Berichte entweder in der jeweiligen<br />
Landessprache oder aber auf Deutsch oder Englisch eingereicht<br />
worden. In den meisten Fällen waren weitere Rückfragen zur Klarstellung<br />
und Korrektur erforderlich. Dies lag zum Teil an sprach-<br />
D A s Q U E r y p r o j E K t<br />
lichen Verständigungsschwierigkeiten. Es gab jedoch zwei weitere<br />
Ursachen: Erstens haben die Systeme in den verschiedenen<br />
Ländern unterschiedliche Behördenstrukturen, mit denen in einer<br />
spezielle Nomenklatur kommuniziert wurde, die nicht direkt in die<br />
Landesprache übertragen werden konnte. Zweitens variieren auch<br />
die Nomenklatur und die Zuständigkeiten der Experten in dem<br />
weiteren Feld der Unfallbearbeitung zwischen den Ländern.<br />
Die Partner wurden dann zu einem ersten Arbeitstreffen eingeladen,<br />
das am 04.11.2004 in Budapest stattfand.<br />
2.2.1.2 Konferenz Query Phase I, Budapest<br />
An dem Arbeitstreffen zu <strong>QUERY</strong> Phase I nahmen Experten von<br />
nahezu allen europäischen Ländern teil (für genauere Informationen<br />
siehe Anhang 1 – Teilnehmerliste). Um in die unterschiedlichen<br />
beruflichen Konzepte in <strong>Europa</strong> einzuführen, wurden<br />
Vertreter von insgesamt 9 repräsentativen Ländern ausgesucht.<br />
Sie hielten kurze Vorträge über die Situation in ihrem jeweiligen<br />
Land.<br />
Es stellte sich heraus, dass der Beruf in allen europäischen Ländern<br />
existiert. Die westlichen (Spanien, Portugal, Frankreich und<br />
Italien) und die skandinavischen Länder setzen aber bei der Aufarbeitung<br />
von Verkehrsunfällen sehr viel seltener Sachverständige<br />
ein als die osteuropäischen und deutschsprachigen Länder. Im<br />
Westen werden sie überwiegend in Strafverfahren hinzugezogen.<br />
Zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Verkehrsunfälle vor<br />
Gericht sind dort eher selten, weil die Versicherungen Streitigkeiten<br />
vor Gericht zu vermeiden suchen. Verglichen damit werden<br />
in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich,<br />
Schweiz) Sachverständige für Unfallrekonstruktion regelmäßig<br />
in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen hinzugezogen, um eine<br />
gerechte Aufteilung der Kosten zu erreichen.<br />
Fahrzeughalter in den deutschsprachigen Ländern haben oft<br />
eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Auf diese Weise hat der<br />
Kläger in einem Zivilprozess kein Kostenrisiko. Als Folge wird in vielen<br />
Fällen die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, weder<br />
von den notwendigen Gerichtskosten noch von dem Streitwert<br />
der Klage abhängig gemacht. In den Ländern, in denen es solche<br />
Versicherungen gibt, stammt ein beträchtlicher Teil der Aufträge<br />
aus solchen Fällen. Dieser Versicherungszweig verzeichnet einen<br />
ständigen Zuwachs und es ist sehr wahrscheinlich, dass er sich<br />
auch auf die anderen Länder <strong>Europa</strong> ausweitet.<br />
Im englischen Rechtssystem, das ähnlich aufgebaut ist wie das<br />
amerikanische und australische, gibt es keinen „Gerichtssachverständigen“.<br />
Dort treten in der Regel zwei oder sogar mehrere<br />
Privatsachverständige gegeneinander an, die von den Parteien<br />
gestellt werden. In den meisten europäischen Staaten wird zwischen<br />
einem Gerichtssachverständigen und einem Privatsachverständigen<br />
unterschieden. Die Position des Gerichtssachverständigen<br />
ist in der Regel sehr viel stärker als die des Privatsachverständigen.<br />
Zur Auswahl eines geeigneten Gerichtssachverständigen<br />
stehen den Gerichten meist Listen zur Verfügung. Oftmals ist<br />
aber nicht klar, welche Kriterien es gibt, um in eine solche Liste<br />
aufgenommen zu werden.<br />
Die osteuropäischen Länder haben teilweise einen überraschend<br />
hohen Standard in der Unfallrekonstruktion. Er liegt<br />
meist deutlich höher als der in den westlichen Ländern <strong>Europa</strong>s.<br />
Die dort tätigen Sachverständigen werden aber bei gerichtlicher<br />
Beauftragung außerordentlich schlecht bezahlt (3,- bis 11,- € pro<br />
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