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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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2.2 Projektverlauf<br />

2.2.1 <strong>QUERY</strong> - PHASE 1<br />

2.2.1.1 Partnersuche<br />

Abb: Artikel zum Download auf www.EVUonline.org<br />

Der erste Schritt des Projektes bestand darin, kompetente<br />

Kontaktpersonen in allen EU-Ländern zu suchen. Es konnten<br />

schließlich Projektpartner in 26 Ländern gefunden werden. Alle<br />

Länder der EU 25 außer Malta nahmen teil; desweiteren waren die<br />

Schweiz und Norwegen zu einer Teilnahme bereit.<br />

Die Schweiz, in der schon eine EVU-Ländergruppe existiert,<br />

war ein relativ bedeutender Partner, nicht nur aufgrund seiner<br />

zentralen Lage in <strong>Europa</strong>, sondern auch, weil alle deutschsprachigen<br />

Länder seit langem einen regen Wissensaustausch pflegen<br />

– sowohl untereinander als auch mit Osteuropa.<br />

Durch die Teilnahme Norwegens war es möglich, den gesamten<br />

skandinavischen Raum in die Studie einzubeziehen.<br />

Zunächst wurde die aktuelle Situation in den verschiedenen<br />

Ländern unter folgenden Gesichtspunkten abgefragt:<br />

• die Qualifizierung des Unfallrekonstrukteurs<br />

• Zertifizierungs- oder Akkreditierungsmethoden<br />

• fachliche Voraussetzungen für die Zertifizierung<br />

• Position des Sachverständigen im Gerichtsverfahren<br />

• Arbeitsbedingungen des Unfallrekonstrukteurs<br />

• Arbeitsfelder und Verbände<br />

• Institutionen und Aktivitäten<br />

Diese Informationen wurden in den Statusberichten der Länder<br />

gesammelt und sind vollständig in Kapitel 3.1 abgedruckt.<br />

In Malta konnte kein Projektpartner für die Teilnahme an <strong>QUERY</strong><br />

gefunden werden. In der letzten Phase gelang es jedoch, Kontakt<br />

zu einem maltesischen Sachverständigen herzustellen. Aufgrund<br />

der geringen Bevölkerungszahl (durchschnittlich gibt es nur 24<br />

tödliche Unfälle pro Jahr) ist der Beruf des Unfallrekonstrukteurs<br />

dort nicht sehr bekannt; es gibt nur diesen einzigen Experten.<br />

Aufgrund dessen gibt es dort weder Sachverständigenlisten, noch<br />

konnten die Behörden uns bei der Suche nach einem geeigneten<br />

Partner helfen.<br />

Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation mit<br />

den Partnern erfolgte sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch.<br />

Damit war es möglich, mit allen Partner im westlichen und östlichen<br />

<strong>Europa</strong> zu kommunizieren. Das gesamte Material, das den<br />

Partnern zur Verfügung gestellt wurde, wurde in beide Sprachen<br />

übersetzt. Auf diese Weise war das gesamte Material immer allen<br />

Projektpartnern zugänglich.<br />

Ursprünglich waren die Berichte entweder in der jeweiligen<br />

Landessprache oder aber auf Deutsch oder Englisch eingereicht<br />

worden. In den meisten Fällen waren weitere Rückfragen zur Klarstellung<br />

und Korrektur erforderlich. Dies lag zum Teil an sprach-<br />

D A s Q U E r y p r o j E K t<br />

lichen Verständigungsschwierigkeiten. Es gab jedoch zwei weitere<br />

Ursachen: Erstens haben die Systeme in den verschiedenen<br />

Ländern unterschiedliche Behördenstrukturen, mit denen in einer<br />

spezielle Nomenklatur kommuniziert wurde, die nicht direkt in die<br />

Landesprache übertragen werden konnte. Zweitens variieren auch<br />

die Nomenklatur und die Zuständigkeiten der Experten in dem<br />

weiteren Feld der Unfallbearbeitung zwischen den Ländern.<br />

Die Partner wurden dann zu einem ersten Arbeitstreffen eingeladen,<br />

das am 04.11.2004 in Budapest stattfand.<br />

2.2.1.2 Konferenz Query Phase I, Budapest<br />

An dem Arbeitstreffen zu <strong>QUERY</strong> Phase I nahmen Experten von<br />

nahezu allen europäischen Ländern teil (für genauere Informationen<br />

siehe Anhang 1 – Teilnehmerliste). Um in die unterschiedlichen<br />

beruflichen Konzepte in <strong>Europa</strong> einzuführen, wurden<br />

Vertreter von insgesamt 9 repräsentativen Ländern ausgesucht.<br />

Sie hielten kurze Vorträge über die Situation in ihrem jeweiligen<br />

Land.<br />

Es stellte sich heraus, dass der Beruf in allen europäischen Ländern<br />

existiert. Die westlichen (Spanien, Portugal, Frankreich und<br />

Italien) und die skandinavischen Länder setzen aber bei der Aufarbeitung<br />

von Verkehrsunfällen sehr viel seltener Sachverständige<br />

ein als die osteuropäischen und deutschsprachigen Länder. Im<br />

Westen werden sie überwiegend in Strafverfahren hinzugezogen.<br />

Zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Verkehrsunfälle vor<br />

Gericht sind dort eher selten, weil die Versicherungen Streitigkeiten<br />

vor Gericht zu vermeiden suchen. Verglichen damit werden<br />

in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich,<br />

Schweiz) Sachverständige für Unfallrekonstruktion regelmäßig<br />

in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen hinzugezogen, um eine<br />

gerechte Aufteilung der Kosten zu erreichen.<br />

Fahrzeughalter in den deutschsprachigen Ländern haben oft<br />

eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Auf diese Weise hat der<br />

Kläger in einem Zivilprozess kein Kostenrisiko. Als Folge wird in vielen<br />

Fällen die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, weder<br />

von den notwendigen Gerichtskosten noch von dem Streitwert<br />

der Klage abhängig gemacht. In den Ländern, in denen es solche<br />

Versicherungen gibt, stammt ein beträchtlicher Teil der Aufträge<br />

aus solchen Fällen. Dieser Versicherungszweig verzeichnet einen<br />

ständigen Zuwachs und es ist sehr wahrscheinlich, dass er sich<br />

auch auf die anderen Länder <strong>Europa</strong> ausweitet.<br />

Im englischen Rechtssystem, das ähnlich aufgebaut ist wie das<br />

amerikanische und australische, gibt es keinen „Gerichtssachverständigen“.<br />

Dort treten in der Regel zwei oder sogar mehrere<br />

Privatsachverständige gegeneinander an, die von den Parteien<br />

gestellt werden. In den meisten europäischen Staaten wird zwischen<br />

einem Gerichtssachverständigen und einem Privatsachverständigen<br />

unterschieden. Die Position des Gerichtssachverständigen<br />

ist in der Regel sehr viel stärker als die des Privatsachverständigen.<br />

Zur Auswahl eines geeigneten Gerichtssachverständigen<br />

stehen den Gerichten meist Listen zur Verfügung. Oftmals ist<br />

aber nicht klar, welche Kriterien es gibt, um in eine solche Liste<br />

aufgenommen zu werden.<br />

Die osteuropäischen Länder haben teilweise einen überraschend<br />

hohen Standard in der Unfallrekonstruktion. Er liegt<br />

meist deutlich höher als der in den westlichen Ländern <strong>Europa</strong>s.<br />

Die dort tätigen Sachverständigen werden aber bei gerichtlicher<br />

Beauftragung außerordentlich schlecht bezahlt (3,- bis 11,- € pro<br />

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