DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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Vereine, Institutionen, Aktivitäten<br />
Die meisten privaten Sachverständigen sind Mitglied im EVU.<br />
Weiterhin gibt es noch einen Länderverein, die VD-Gruppe (VDgroep),<br />
bestehend aus Vertretern der privaten Büros, des NFI,<br />
der Polizeiakademie, des Verkehrsicherheitsrates (Raad voor de<br />
Transportveiligheid) und der Versicherungen.<br />
Die meisten Sachverständigen bilden sich mit deutsprachiger<br />
Fachliteratur fort, die sie im Laufe der Zeit gesammelt haben.<br />
Die monatlich erscheinende Fachzeitung „Verkehrsunfall und<br />
Fahrzeugtechnik“ wird regelmäßig gelesen. Weiterhin wird an<br />
den jährlich überwiegend im Ausland stattfindenden Seminaren<br />
teilgenommen. Die meistbesuchten Seminare sind der EVU-Jahreskongress<br />
und die Crashtestveranstaltung der Arec-Group (in<br />
Wildhaus und Neumünster).<br />
norwegen<br />
Henrik Nesmark<br />
nesmark@rekon-da.no<br />
s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />
Qualifikation<br />
In Norwegen gibt es bis dato kein Zertifizierungssystem für<br />
Unfallanalytiker und ebenso wenig ein offizielles Anforderungsprofil.<br />
Bislang wurde diese Arbeit von den Beschäftigten der<br />
Straßenbehörde auf Anforderung der Polizei geleistet. (Die Straßenbehörde<br />
ist für den Straßenbau, die Ausgabe von Führerscheinen,<br />
sowie die jährliche Überprüfung der Kfz zuständig.)<br />
Die Straßenbehörde entwickelt derzeit ein Zertifizierungssystem<br />
für ihre Angestellten.<br />
Unfallanalytiker, die auf dem freien Markt tätig werden, sind in<br />
der Regel Ingenieure mit Universitätsabschluss in Maschinenbau<br />
oder Physik. Der Universitätsabschluss benötigt etwa 3 – 5 Jahre.<br />
Einige Unfallanalytiker besitzen den Fachhochschulabschluss.<br />
Zertifizierung<br />
Wie bereits dargelegt, gibt es bis dato kein Zertifizierungssystem.<br />
Stellung vor Gericht<br />
In manchen Gerichtsverfahren benennt das Gericht einen<br />
Unfallanalytiker, der dann in der Regel bei den R.A. angestellt ist.<br />
In anderen Fällen hat die Polizei bei ihrer Untersuchung bereits<br />
ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Regelfall wird das Gericht,<br />
bevor es einen Sachverständigen ernennt, die Parteien nach<br />
etwaigen Einwänden gegen die Person des Gutachters fragen.<br />
In manchen Fällen führt dies dazu, dass zwei Unfallanalytiker<br />
hinzugezogen werden, weil sich die Parteien nicht auf eine Person<br />
einigen können. Im Regelfall wird es jedoch so sein, dass das von<br />
der Polizei in Auftrag gegebene Gutachten als Beweismittel gilt<br />
und der anderweitig hinzugezogene Unfallanalytiker als sachverständiger<br />
Zeuge.<br />
Im Zivilstreit wird das Gutachten normalerweise schriftlich<br />
verfasst und gegebenenfalls vom Sachverständigen vor Gericht<br />
erläutert. Ergänzende Fragen der Prozessparteien können schriftlich<br />
gestellt werden und werden dann auch in dieser Weise<br />
beantwortet. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen vor<br />
Gericht ist jedoch gängig.<br />
Eine streitende Partei oder ein Angeklagter kann einen freien<br />
Sachverständigen damit beauftragen, ein schriftliches Gutachten<br />
zu erstellen. Dessen Ergebnis mag er oder sie unter Verschluss halten;<br />
es gibt keine Verpflichtung, der Gegenpartei negative Ergebnisse<br />
zu offenbaren. Für den Fall, dass das Gutachten vorgelegt<br />
wird, muss es jedoch beiden Parteien vollständig vorliegen. Das<br />
Gutachten muss dann umfassend und unparteiisch sein und darf<br />
sich nicht darauf beschränken, die eigene Partei begünstigenden<br />
Aspekte aufzuzeigen. Der Privatgutachter kann sich allerdings<br />
darauf beschränken, lediglich die Schwachstellen im Gutachten<br />
des Gegengutachters aufzuzeigen.<br />
Privatgutachten werden häufig in der Vorbereitungsphase<br />
eines Gerichts- oder eines Berufungsverfahrens eingeholt, um<br />
Argumente für den eigenen Standpunkt zu sammeln oder das<br />
Prozessrisiko besser einschätzen zu können. Sachverständige<br />
werden auch häufig privat beauftragt, das Gutachten des Gerichtssachverständigen<br />
fachlich zu prüfen. Wegen der institutionell