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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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Vereine, Institutionen, Aktivitäten<br />

Die meisten privaten Sachverständigen sind Mitglied im EVU.<br />

Weiterhin gibt es noch einen Länderverein, die VD-Gruppe (VDgroep),<br />

bestehend aus Vertretern der privaten Büros, des NFI,<br />

der Polizeiakademie, des Verkehrsicherheitsrates (Raad voor de<br />

Transportveiligheid) und der Versicherungen.<br />

Die meisten Sachverständigen bilden sich mit deutsprachiger<br />

Fachliteratur fort, die sie im Laufe der Zeit gesammelt haben.<br />

Die monatlich erscheinende Fachzeitung „Verkehrsunfall und<br />

Fahrzeugtechnik“ wird regelmäßig gelesen. Weiterhin wird an<br />

den jährlich überwiegend im Ausland stattfindenden Seminaren<br />

teilgenommen. Die meistbesuchten Seminare sind der EVU-Jahreskongress<br />

und die Crashtestveranstaltung der Arec-Group (in<br />

Wildhaus und Neumünster).<br />

norwegen<br />

Henrik Nesmark<br />

nesmark@rekon-da.no<br />

s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />

Qualifikation<br />

In Norwegen gibt es bis dato kein Zertifizierungssystem für<br />

Unfallanalytiker und ebenso wenig ein offizielles Anforderungsprofil.<br />

Bislang wurde diese Arbeit von den Beschäftigten der<br />

Straßenbehörde auf Anforderung der Polizei geleistet. (Die Straßenbehörde<br />

ist für den Straßenbau, die Ausgabe von Führerscheinen,<br />

sowie die jährliche Überprüfung der Kfz zuständig.)<br />

Die Straßenbehörde entwickelt derzeit ein Zertifizierungssystem<br />

für ihre Angestellten.<br />

Unfallanalytiker, die auf dem freien Markt tätig werden, sind in<br />

der Regel Ingenieure mit Universitätsabschluss in Maschinenbau<br />

oder Physik. Der Universitätsabschluss benötigt etwa 3 – 5 Jahre.<br />

Einige Unfallanalytiker besitzen den Fachhochschulabschluss.<br />

Zertifizierung<br />

Wie bereits dargelegt, gibt es bis dato kein Zertifizierungssystem.<br />

Stellung vor Gericht<br />

In manchen Gerichtsverfahren benennt das Gericht einen<br />

Unfallanalytiker, der dann in der Regel bei den R.A. angestellt ist.<br />

In anderen Fällen hat die Polizei bei ihrer Untersuchung bereits<br />

ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Regelfall wird das Gericht,<br />

bevor es einen Sachverständigen ernennt, die Parteien nach<br />

etwaigen Einwänden gegen die Person des Gutachters fragen.<br />

In manchen Fällen führt dies dazu, dass zwei Unfallanalytiker<br />

hinzugezogen werden, weil sich die Parteien nicht auf eine Person<br />

einigen können. Im Regelfall wird es jedoch so sein, dass das von<br />

der Polizei in Auftrag gegebene Gutachten als Beweismittel gilt<br />

und der anderweitig hinzugezogene Unfallanalytiker als sachverständiger<br />

Zeuge.<br />

Im Zivilstreit wird das Gutachten normalerweise schriftlich<br />

verfasst und gegebenenfalls vom Sachverständigen vor Gericht<br />

erläutert. Ergänzende Fragen der Prozessparteien können schriftlich<br />

gestellt werden und werden dann auch in dieser Weise<br />

beantwortet. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen vor<br />

Gericht ist jedoch gängig.<br />

Eine streitende Partei oder ein Angeklagter kann einen freien<br />

Sachverständigen damit beauftragen, ein schriftliches Gutachten<br />

zu erstellen. Dessen Ergebnis mag er oder sie unter Verschluss halten;<br />

es gibt keine Verpflichtung, der Gegenpartei negative Ergebnisse<br />

zu offenbaren. Für den Fall, dass das Gutachten vorgelegt<br />

wird, muss es jedoch beiden Parteien vollständig vorliegen. Das<br />

Gutachten muss dann umfassend und unparteiisch sein und darf<br />

sich nicht darauf beschränken, die eigene Partei begünstigenden<br />

Aspekte aufzuzeigen. Der Privatgutachter kann sich allerdings<br />

darauf beschränken, lediglich die Schwachstellen im Gutachten<br />

des Gegengutachters aufzuzeigen.<br />

Privatgutachten werden häufig in der Vorbereitungsphase<br />

eines Gerichts- oder eines Berufungsverfahrens eingeholt, um<br />

Argumente für den eigenen Standpunkt zu sammeln oder das<br />

Prozessrisiko besser einschätzen zu können. Sachverständige<br />

werden auch häufig privat beauftragt, das Gutachten des Gerichtssachverständigen<br />

fachlich zu prüfen. Wegen der institutionell

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