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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />

Slowenien<br />

Ivan Prebil<br />

ivan.prebil@fs.uni-lj.si<br />

Benötigte Qualifikationen<br />

Für die Gutachtertätigkeit ist ein Universitätsabschluss im<br />

Studienfach technischer Richtung (Maschinenbau, Physik, Bauingenieurwesen)<br />

erforderlich. Die Studiendauer beträgt 5 Jahre.<br />

Der Kandidat muss 6 Jahre Berufserfahrung auf dem gewünschten<br />

Gebiet der Gutachtertätigkeit aufweisen können, ebenso<br />

Fachwissen und für bestimmte Bereiche der Gutachtertätigkeit<br />

erforderliche Fähigkeiten. Sachverständige für Unfallanalysen<br />

müssen einen Führerschein in allen Fahrzeugklassen besitzen,<br />

was aber in der Praxis nicht immer zutrifft.<br />

Ernennung von Sachverständigen<br />

In Zusammenarbeit mit dem Verein für Unfallforschung und<br />

Unfallanalyse gibt es für neue Sachverständige informative Einführungsseminare<br />

zur Prüfungsvorbereitung. Es gibt allgemeine<br />

und spezielle Einführungsseminare. Allgemeine Seminare umfassen<br />

das Grundwissen über Organisation und Tätigkeit von Justiz<br />

und Gerichtsbarkeit, Grundkenntnisse über Gerichtsverfahren,<br />

Regeln über Beweisführung sowie Gesetzesbestimmungen über<br />

die Rechte und Pflichten von Sachverständigen. Spezielle Seminare<br />

umfassen spezielles Fachwissen im Bereich der einzelnen<br />

Fachgebiete der Gutachtertätigkeit. Die Prüfungen verlaufen in<br />

schriftlicher und mündlicher Form vor einer Fachkommission<br />

im Justizministerium und umfassen das spezifische und allgemeine<br />

Fachwissen im Hauptfachgebiet sowie Fachwissen auf dem<br />

gewünschten Spezialgebiet, auf dem der Kandidat als Gutachter<br />

benannt werden möchte.<br />

Die Ernennung der Gerichtssachverständigen erfolgt vom<br />

Justizministerium und ist mit dem Tag der Vereidigung des Sachverständigen<br />

und dem Erhalt des Ernennungsbescheids mit<br />

angeführtem Fachgebiet wirksam.<br />

Der zuständige Justizminister kann den Gerichtssachverständigen<br />

entpflichten, und zwar bei eigenem Entpflichtungswunsch<br />

des Sachverständigen, bei Nichterfüllen der im Gerichtsgesetz<br />

festgelegten Voraussetzungen sowie bei nicht ernsthafter und<br />

gewissenhafter Pflichterfüllung.<br />

Erstellung von Gutachten<br />

Die Sachverständigen erstellen Gutachten vorwiegend im<br />

Auftrag des Gerichts oder der Untersuchungsrichter und nur in<br />

seltenen Fällen für private Auftraggeber, wie z. B. Versicherungen,<br />

die Polizei, Rechtsanwälte oder Privatpersonen. Private Gutachten<br />

dienen vor allem zur Vorbereitung auf ein Prozessverfahren<br />

und werden vom Gericht in der Regel als Beweismaterial nicht<br />

anerkannt. Die Gerichte bestellen in jedem Fall ihren eigenen<br />

Gutachter.<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Das Erstellen von Gutachten ist für Sachverständige eine<br />

Zusatztätigkeit zur eigentlichen Hauptarbeitstätigkeit. Bei der<br />

jetzigen Gesetzgebung besteht keine Möglichkeit, Spezialbüros<br />

zu gründen, in denen Unfallforschung und Unfallanalysen die<br />

Hauptarbeitstätigkeit der Sachverständigen wäre. Die Gebühren<br />

für die Erstellung von Gutachten werden gemäß der Gebührenordnung<br />

des Justizministeriums berechnet und beinhalten das<br />

Studium der Aktenunterlagen, das Sammeln und die Analyse<br />

8<br />

von Daten, die Besichtigung des Unfallortes sowie die Erstellung<br />

eines Gutachtens. Es gibt drei verschiedene Schwierigkeitsstufen,<br />

die unterschiedlich bewertet werden. Die Bewertung wird mit<br />

der Gebührenordnung abgestimmt. Ein Gutachten, das für einen<br />

Zivil- oder Strafprozess erstellt wird, liegt momentan zwischen<br />

400 und 800 Euro.<br />

Aufgabenbereich<br />

Die Analyse von Verkehrsunfällen ist ein Spezialgebiet im Rahmen<br />

des Bereichs Verkehr. Die Sachverständigen analysieren und<br />

rekonstruieren den Unfallhergang und bestimmen die biomechanische<br />

Belastung der Fahrzeuginsassen in der Aufprallphase.<br />

Verbände, Institutionen, Aktivitäten<br />

Sachverständige für Unfallforschung und Unfallanalyse gehören<br />

dem Verband der Gerichtssachverständigen der Republik<br />

Slowenien an, der auch Mitglied des EVU (Europäischer Verein<br />

für Unfallforschung und Unfallanalyse) ist. Gerichtssachverständige<br />

nehmen regelmäßig an Fortbildungsseminaren teil, die<br />

vom Verband und vom Justizministerium der Republik Slowenien<br />

organisiert werden. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten<br />

nehmen sie auch an den Jahreskongressen des EVU und an den<br />

Konferenzen „Globale Sicherheit“ teil. Informationsquellen über<br />

die Weiterentwicklung auf dem Fachgebiet sind wissenschaftliche<br />

und fachliche Zeitschriften des Fachgebiets sowie Forschungsergebnisse,<br />

Dissertationen und Diplomarbeiten, die im Rahmen der<br />

Universität in Ljubljana und des Instituts für Verkehrssicherheit<br />

verfasst werden.

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