DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
s tAt U s B E r I c h t E D E r l ä n D E r<br />
Italien<br />
Cinzia Cardigno, dr. ing.<br />
cinzia.cardigno@tin.it<br />
Fachliche Voraussetzungen<br />
Zur Zeit gibt es offiziell keinen besonderen Voraussetzungen,<br />
um als Unfallanalytiker tätig zu werden. Üblicherweise hat der<br />
Unfallanalytiker einen Universitätsabschluss in einem Ingenieurstudiengang<br />
(5 Jahre Studium, um den Doktor in Ingenieurswissenschaften<br />
zu erlangen). Dennoch hat der Unfallanalytiker<br />
in einigen Fällen lediglich einen Schulabschluss im technischen<br />
Bereich, beispielsweise in Mechanik (perito industriale) oder Hochbau<br />
(geometra). Um als Unfallanalytiker zu arbeiten, wird keine<br />
spezielle Ausbildung verlangt.<br />
Im Jahr 2001 gab es eine Entscheidung des Gerichts von<br />
Pordenone, die festlegte, dass nur Ingenieure und Graduierte,<br />
die sich in Mechanik oder Seefahrt spezialisiert haben und in<br />
ein amtliches Verzeichnis eingetragen sind als Unfallanalytiker<br />
arbeiten können.<br />
Zertifizierung<br />
Um in das Verzeichnis zugelassener Ingenieure aufgenommen<br />
zu werden, ist eine staatliche Prüfung zu bestehen. In jeder<br />
Provinzhauptstadt gibt es eine spezielle Organisation (die so<br />
genannte Ordine degli Ingegneri), dem Justizministerium angegliedert,<br />
die darüber entscheidet, ob der Ingenieur in das Verzeichnis<br />
eingetragen wird. Die Ordine degli Ingegneri überprüft, ob der<br />
Antragsteller die professionellen Gepflogenheiten respektiert.<br />
Dem Gesetz nach gibt es in jedem Gericht ein Sachverständigenverzeichnis<br />
für jede Kategorie. Voraussetzung für die Registrierung<br />
im Sachverständigenverzeichnis sind besondere technische<br />
Kenntnis, die Mitgliedschaft in einer professionellen Vereinigung<br />
und eine einwandfreie moralische Haltung. Theoretisch<br />
sollte der Richter oder Staatsanwalt nur Experten beauftragen,<br />
die in das gerichtliche Sachverständigenverzeichnis eingetragen<br />
sind. (Aber diese Regel wird nicht strikt befolgt, da Richter und<br />
Staatsanwalt nach eigenem Ermessen einen Sachverständigen<br />
beauftragen können, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis<br />
haben.)<br />
Stellung vor Gericht<br />
Der Staatsanwalt kann den Unfallanalytiker in der Ermittlungsphase<br />
hinzuziehen. Alternativ kann er durch das Gericht im Zivil-<br />
und Strafverfahren beauftragt werden. Im Strafverfahren wird der<br />
Richter für gewöhnlich einen Sachverständigen beauftragen, der<br />
Unfallstellen und beteiligte Fahrzeuge in Augenschein nehmen<br />
kann, manchmal mit noch sichtbaren Unfallspuren. Das Hinzuziehen<br />
eines Unfallanalytikers bei der Spurensicherung vor Ort ist<br />
hingegen eher selten. Zum Abschluss der Untersuchung fertigt<br />
der Sachverständige einen schriftlichen Bericht. Später kann der<br />
Sachverständige dann vom Gericht wie ein Zeuge hinzugezogen<br />
werden, um die Schlussfolgerungen in seinem Gutachten zu<br />
erläutern.<br />
Im Strafverfahren wird das Gutachten in der Regel schriftlich<br />
erstellt und anschließend mündlich erläutert. Im Zivilverfahren<br />
wird das Gutachten in der Regel einzig in schriftlicher Form<br />
eingereicht. Die Prozessparteien können den Richter dann dazu<br />
anhalten, den Sachverständigen damit zu beauftragen, seine<br />
8<br />
Feststellungen zu präzisieren oder ergänzende Erläuterungen<br />
zu geben. Normalerweise werden diese zusätzlichen Fragen in<br />
schriftlicher Form gestellt und vom Sachverständigen auch schriftlich<br />
beantwortet. In seltenen Fällen kann der Sachverständige<br />
gebeten werden, sein Gutachten auch mündlich zu erläutern.<br />
Daneben kann eine der streitenden Parteien, ein Angeklagter<br />
oder ein Geschädigter direkt ein Sachverständigengutachten in<br />
Auftrag geben. Das Ergebnis eines solchen Gutachtens kann er<br />
ggf. geheim halten; es gibt keine Verpflichtung, negative Ergebnisse<br />
der Gegenpartei zu offenbaren. Bedauerlicherweise gibt es<br />
keine ethischen Regeln, die den Sachverständigen dazu zwingen,<br />
den wahren Geschehensablauf zu offenbaren, ohne negative<br />
Aspekte zu verschweigen und die die sachgerechte Deutung<br />
objektiver Anknüpfungstatsachen erzwingen.<br />
Gelegentlich werden Sachverständigengutachten privat in Auftrag<br />
gegeben, um ein Gerichtsverfahren vorzubereiten, die beste<br />
Verteidigungsstrategie auszuarbeiten oder um die Prozessrisiken<br />
eines zivilen Rechtsstreits besser abschätzen zu können.<br />
Sachverständige können ebenfalls damit beauftragt werden,<br />
das Gutachten des Gerichtssachverständigen zu überprüfen.<br />
Obwohl der Gerichtssachverständige oder der Sachverständige<br />
der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Privatsachverständigen<br />
eine bevorzugte Stellung genießt, ist es möglich, das Gericht<br />
von gegenteiligen Auffassungen zu überzeugen, jedoch bedarf<br />
es dazu guter und nachvollziehbarer Gründe. Dies ist besonders<br />
in Strafverfahren möglich, wenn der Sachverständige seine<br />
Begründung unmittelbar vortragen kann. Schwieriger stellt sich<br />
die Angelegenheit in Zivilverfahren dar, bei dem das Gutachten<br />
lediglich schriftlich eingereicht wird. Dies hängt im Einzelfall vom<br />
Richter ab.<br />
Wie der gewöhnliche Zeuge, kann auch der Sachverständige<br />
verpflichtet werden, seine Aussage mit einem Eid zu bekräftigen.<br />
Dieser Eid bezieht sich dann allerdings nur auf die objektivierbaren<br />
Tatsachen, nicht auf deren Auswertung.<br />
Arbeitsbedingungen<br />
Normalerweise arbeitet der Unfallanalytiker als Freiberufler<br />
in einem kleinen Büro. In einigen Fällen wird er dabei von einem<br />
technischen Assistenten und/oder einer Sekretärin unterstützt. Es<br />
ist nicht eben selten, dass ein Unfallanalytiker, speziell dann wenn<br />
er Ingenieur ist, auch in vielen anderen Bereich tätig wird, auch<br />
wenn sie nichts mit Fahrzeugen zu tun haben.<br />
Die Entlohnung des Sachverständigen ist im Falle der Beauftragung<br />
durch Gericht oder Staatsanwalt gesetzlich geregelt.<br />
Eine Arbeitseinheit wird „vacazione“ genannt und entspricht 2<br />
Arbeitsstunden. Zur Zeit beträgt die Entlohnung 14,68 € für die<br />
erste vacazione und 8,15 € für jede nachfolgende vacazione.<br />
Um auf diese Weise sein Auskommen zu haben, muss der<br />
Unfallanalytiker am Ende seiner Arbeit eine große Anzahl vacazioni<br />
in Rechnung stellen. (So entspricht z.B. eine Rechnung über 170<br />
vacazioni, also 340 Arbeitsstunden, etwa 1400 €.) Der Staatsanwalt<br />
oder der Richter kann dann entscheiden, dem Experten weniger<br />
als gefordert zu bezahlen.<br />
Im Fall der Privatbeauftragung liegen die Rechnungen üblicherweise<br />
im Bereich von 1000 – 2000 €, abhängig vom Komplexitätsgrad<br />
der Aufgabenstellung.<br />
In Zivilstreitigkeiten müssen die Parteien normalerweise einen<br />
Kostenvorschuss leisten, dessen Höhe vom Richter festgelegt<br />
wird. Am Ende seiner Arbeit kann der Sachverständige dann