DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa
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94. In welchen Fällen wird der Sachverständige des öfteren an den<br />
Unfallort bestellt? (Mehrfachantworten möglich)<br />
A<br />
B<br />
N<br />
[22]<br />
C<br />
D<br />
E<br />
B: im Falle eines unklaren Unfallablaufs<br />
C: bei angeblichen technischen Mängeln<br />
als Unfallursache<br />
D: zur Bestimmung des Fahrers zum Unfallzeitpunkt<br />
E: in anderen Fällen<br />
A: bei Unfällen mit<br />
Todesfolge oder<br />
Schwerverletzten<br />
0% 25% 50% 75% 100%<br />
Von Polen wurde uns noch eine andere Möglichkeit genannt,<br />
in der ein Experte zur Unfallstelle gerufen wird. Dies ist der Fall,<br />
wenn ein „VIP“ in den Unfall verwickelt ist. Dabei kommt es nicht<br />
auf die Unfallschwere an.<br />
Weitere Antworten in der Kategorie „andere“ kamen aus Italien,<br />
Frankreich und Spanien. Dort wird ein Experte fast nie zur<br />
Unfallstelle gerufen. In Frankreich wird er nur bei extrem schweren<br />
Unfällen beauftragt, in Spanien kommt nie ein Sachverständiger<br />
zur Unfallstelle, es sei denn zu Forschungszwecken.<br />
.2.6.2. Gerichtlicher oder privater Sachverständiger im<br />
Strafverfahren<br />
Wir wollten wissen, ob in dem Rechtssystem der jeweiligen<br />
Länder Gerichts- oder Privatsachverständige eingesetzt werden.<br />
In nahezu einem Drittel der Länder, die auf diese Frage geantwortet<br />
haben, erlaubt das Rechtssystem nur einen, vom Gericht<br />
beauftragten Sachverständigen (AT, DE, LU, LV, PL, SK) im Strafverfahren.<br />
In Frankreich wird der Sachverständige direkt vom Gericht<br />
beauftragt, in Tschechien von der Polizei.<br />
Das Rechtssystem von Ungarn und Dänemark nutzt auch den<br />
Gerichtssachverständigen, er wird aber von den streitenden Parteien<br />
beauftragt, die sich auf eine Person einigen müssen.<br />
In Griechenland kann ein Gerichtssachverständiger auf sowohl<br />
vom Gericht als auch von den Parteien bestellt werden. In einem<br />
weiteren Drittel der Länder (CH, ES, PT, IT, NO, SI) sind im Rechtssystem<br />
mehrere Möglichkeiten vorgesehen. Norwegen, Italien und<br />
die Slowakei nutzen entweder einen Gerichtssachverständigen<br />
oder zwei Privatsachverständige, die von den streitenden Parteien<br />
beauftragt sind.<br />
Zusätzlich zu diesen beiden Möglichkeiten erlaubt das Rechtssystem<br />
in Spanien, Portugal und der Schweiz, dass die streitenden<br />
Parteien einen Sachverständigen beauftragen, auf den sie sich<br />
geeinigt haben.<br />
Im Rechtssystem von Großbritannien, Zypern und Finnland<br />
wird eigentlich nie ein Gerichtssachverständiger bestellt. Statt<br />
dessen wird er wird von einer der streitenden Parteien als privater<br />
sachverständiger Zeuge (expert witness) beauftragt.<br />
A<br />
B<br />
N<br />
[21]<br />
C<br />
D<br />
E r G E B n I s s E D E r B E F r AG U n G<br />
95. Von wem wird der Sachverständige im Falle eines Strafverfahrens<br />
bestellt?<br />
A: vom Gericht als unabhängiger<br />
Gerichtssachverständiger<br />
B: von beiden streitenden Parteien, die sich auf<br />
einen Gerichtssachverständigen einigen müssen<br />
C: von einer der streitenden Parteien<br />
als Parteisachverständiger<br />
D: mehr als eine der Optionen ist möglich<br />
0% 25% 50% 75% 100%<br />
Wir haben in denjenigen Ländern, in denen das Rechtssystem<br />
mehr als eine Möglichkeit erlaubt, nachgefragt, wie häufig der<br />
Sachverständige beauftragt wird, in einem Strafverfahren als<br />
Gerichtsexperte zu arbeiten. Diese Ergebnisse wurden dann mit<br />
denjenigen aus Zivilverfahren verglichen.<br />
Aus Portugal und der Schweiz erhielten wir keine Antwort auf<br />
diese Frage. (Wir haben auch weitere Antworten aus Ländern<br />
erhalten, die die Möglichkeit eines Gerichts- oder Privatsachverständigen<br />
gar nicht haben; diese wurden im abgebildeten<br />
Diagramm nicht berücksichtigt.)<br />
In der Slowakei wird von der Möglichkeit, einen privaten<br />
Sachverständigen zu beauftragen, von den streitenden Parteien<br />
kaum Gebrauch gemacht, weder im Straf- noch im Zivilverfahren.<br />
Im Gegensatz dazu wird in Spanien in nahezu allen Fällen ein<br />
Privatsachverständiger beauftragt.<br />
96. Falls mehr als eine der oben genannten Optionen existiert, in etwa<br />
wie häufig wird der Unfallanalytiker in der Funktion eines unabhängigen<br />
Gerichtssachverständigen bestellt, wenn es sich a) um ein Strafverfahren,<br />
und b) um ein Zivilverfahren handelt?<br />
ES<br />
IT<br />
NO<br />
SK<br />
Strafverfahren<br />
Zivilverfahren<br />
0% 25% 50% 75% 100%<br />
.2.6. Geheimhaltung von Privatgutachten<br />
In den meisten Ländern kann ein Privatgutachten entweder<br />
überhaupt nicht geheim gehalten werden, oder nur in dem Fall,<br />
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