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DAS QUERY PROJEKT - European Commission - Europa

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94. In welchen Fällen wird der Sachverständige des öfteren an den<br />

Unfallort bestellt? (Mehrfachantworten möglich)<br />

A<br />

B<br />

N<br />

[22]<br />

C<br />

D<br />

E<br />

B: im Falle eines unklaren Unfallablaufs<br />

C: bei angeblichen technischen Mängeln<br />

als Unfallursache<br />

D: zur Bestimmung des Fahrers zum Unfallzeitpunkt<br />

E: in anderen Fällen<br />

A: bei Unfällen mit<br />

Todesfolge oder<br />

Schwerverletzten<br />

0% 25% 50% 75% 100%<br />

Von Polen wurde uns noch eine andere Möglichkeit genannt,<br />

in der ein Experte zur Unfallstelle gerufen wird. Dies ist der Fall,<br />

wenn ein „VIP“ in den Unfall verwickelt ist. Dabei kommt es nicht<br />

auf die Unfallschwere an.<br />

Weitere Antworten in der Kategorie „andere“ kamen aus Italien,<br />

Frankreich und Spanien. Dort wird ein Experte fast nie zur<br />

Unfallstelle gerufen. In Frankreich wird er nur bei extrem schweren<br />

Unfällen beauftragt, in Spanien kommt nie ein Sachverständiger<br />

zur Unfallstelle, es sei denn zu Forschungszwecken.<br />

.2.6.2. Gerichtlicher oder privater Sachverständiger im<br />

Strafverfahren<br />

Wir wollten wissen, ob in dem Rechtssystem der jeweiligen<br />

Länder Gerichts- oder Privatsachverständige eingesetzt werden.<br />

In nahezu einem Drittel der Länder, die auf diese Frage geantwortet<br />

haben, erlaubt das Rechtssystem nur einen, vom Gericht<br />

beauftragten Sachverständigen (AT, DE, LU, LV, PL, SK) im Strafverfahren.<br />

In Frankreich wird der Sachverständige direkt vom Gericht<br />

beauftragt, in Tschechien von der Polizei.<br />

Das Rechtssystem von Ungarn und Dänemark nutzt auch den<br />

Gerichtssachverständigen, er wird aber von den streitenden Parteien<br />

beauftragt, die sich auf eine Person einigen müssen.<br />

In Griechenland kann ein Gerichtssachverständiger auf sowohl<br />

vom Gericht als auch von den Parteien bestellt werden. In einem<br />

weiteren Drittel der Länder (CH, ES, PT, IT, NO, SI) sind im Rechtssystem<br />

mehrere Möglichkeiten vorgesehen. Norwegen, Italien und<br />

die Slowakei nutzen entweder einen Gerichtssachverständigen<br />

oder zwei Privatsachverständige, die von den streitenden Parteien<br />

beauftragt sind.<br />

Zusätzlich zu diesen beiden Möglichkeiten erlaubt das Rechtssystem<br />

in Spanien, Portugal und der Schweiz, dass die streitenden<br />

Parteien einen Sachverständigen beauftragen, auf den sie sich<br />

geeinigt haben.<br />

Im Rechtssystem von Großbritannien, Zypern und Finnland<br />

wird eigentlich nie ein Gerichtssachverständiger bestellt. Statt<br />

dessen wird er wird von einer der streitenden Parteien als privater<br />

sachverständiger Zeuge (expert witness) beauftragt.<br />

A<br />

B<br />

N<br />

[21]<br />

C<br />

D<br />

E r G E B n I s s E D E r B E F r AG U n G<br />

95. Von wem wird der Sachverständige im Falle eines Strafverfahrens<br />

bestellt?<br />

A: vom Gericht als unabhängiger<br />

Gerichtssachverständiger<br />

B: von beiden streitenden Parteien, die sich auf<br />

einen Gerichtssachverständigen einigen müssen<br />

C: von einer der streitenden Parteien<br />

als Parteisachverständiger<br />

D: mehr als eine der Optionen ist möglich<br />

0% 25% 50% 75% 100%<br />

Wir haben in denjenigen Ländern, in denen das Rechtssystem<br />

mehr als eine Möglichkeit erlaubt, nachgefragt, wie häufig der<br />

Sachverständige beauftragt wird, in einem Strafverfahren als<br />

Gerichtsexperte zu arbeiten. Diese Ergebnisse wurden dann mit<br />

denjenigen aus Zivilverfahren verglichen.<br />

Aus Portugal und der Schweiz erhielten wir keine Antwort auf<br />

diese Frage. (Wir haben auch weitere Antworten aus Ländern<br />

erhalten, die die Möglichkeit eines Gerichts- oder Privatsachverständigen<br />

gar nicht haben; diese wurden im abgebildeten<br />

Diagramm nicht berücksichtigt.)<br />

In der Slowakei wird von der Möglichkeit, einen privaten<br />

Sachverständigen zu beauftragen, von den streitenden Parteien<br />

kaum Gebrauch gemacht, weder im Straf- noch im Zivilverfahren.<br />

Im Gegensatz dazu wird in Spanien in nahezu allen Fällen ein<br />

Privatsachverständiger beauftragt.<br />

96. Falls mehr als eine der oben genannten Optionen existiert, in etwa<br />

wie häufig wird der Unfallanalytiker in der Funktion eines unabhängigen<br />

Gerichtssachverständigen bestellt, wenn es sich a) um ein Strafverfahren,<br />

und b) um ein Zivilverfahren handelt?<br />

ES<br />

IT<br />

NO<br />

SK<br />

Strafverfahren<br />

Zivilverfahren<br />

0% 25% 50% 75% 100%<br />

.2.6. Geheimhaltung von Privatgutachten<br />

In den meisten Ländern kann ein Privatgutachten entweder<br />

überhaupt nicht geheim gehalten werden, oder nur in dem Fall,<br />

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