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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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5.3.12. Wahrung <strong>der</strong> Diskretion<br />

(Art. 40 lit. f MedBG)<br />

18<br />

„Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbständig ausüben, halten sich<br />

an folgende Berufspflichten:<br />

a. (…)<br />

b. (…)<br />

c. (…)<br />

d. (…)<br />

e (…)<br />

f. Sie wahren das Berufsgeheimnis nach Massgabe <strong>der</strong> einschlägigen Vorschriften.<br />

Der Gesetzgeber wollte die Medizinalpersonen nicht nur verpflichten das<br />

Berufsgeheimnis zu wahren, son<strong>der</strong>n auch noch an<strong>der</strong>e Vorschriften.<br />

Die Wahrung des Berufsgeheimnisses bezieht sich auf folgende Gesetze:<br />

1. Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)<br />

2. Geheimhaltungspflicht nach dem Datenschutzgesetz vom 19.06.1992.<br />

3. Art. 28 ZGB / Schutz <strong>der</strong> Persönlichkeit<br />

4. Art. 398 Abs. 2 OR / Diskretions- und Geheimhaltungspflicht des<br />

Beauftragten.<br />

5.3.13. Leistung von Beistand und Notfalldienst<br />

(Art. 40 lit. g MedBG)<br />

„Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbständig ausüben, halten sich<br />

an folgende Berufspflichten:<br />

a. (…)<br />

b. (…)<br />

c. (…)<br />

d. (…)<br />

e (…)<br />

f. (…)<br />

g. Sie leisten in dringenden Fällen Beistand und wirken nach Massgabe <strong>der</strong><br />

kantonalen Vorschriften in Notfalldiensten.<br />

Es handelt sich um folgende zwei verschiedenen Pflichten:<br />

1. Leistung von Beistand<br />

2. Mitwirkung in Notfalldienst<br />

Leistung von Beistand<br />

Dies ist eine Abkehr von <strong>der</strong> im schweizerischen Vertragsrecht geltenden<br />

Vertragsfreiheit und <strong>der</strong> Abschlussfreiheit.<br />

Art. 40 lit. g MedBG begründet eine Kontrahierungspflicht bzw. eine Pflicht zur<br />

Geschäftsführung ohne Auftrag.<br />

Als Notfälle gelten alle Erkrankungen von einiger Tragweite, <strong>der</strong>en<br />

Behandlung keinen Aufschub dulden. Eingeschränkt wird diese Pflicht durch<br />

die Zumutbarkeit <strong>der</strong> Hilfeleistung.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 18/50

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