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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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11.4. Die üblichen Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

48<br />

Es gibt folgende Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit:<br />

a) Unkostengemeinschaft (einfache Gesellschaft)<br />

Zweck: Gemeinsame Büros / Teilung <strong>der</strong> Kosten<br />

Gegen aussen treten die Anwälte selbständig auf.<br />

Es verwenden eigenes Briefpapier / Vollmacht und haben eine eigene<br />

Mehrwertsteuernummer.<br />

b) Ad-hoc Gemeinschaft (einfache Gesellschaft)<br />

Gemeinsame Bearbeitung eines Falles.<br />

Dies kommt jedoch selten vor.<br />

c) Bürogemeinschaft (einfache Gesellschaft) / (Kollektivgesellschaft)<br />

Gemeinsames Briefpapier / Vollmacht<br />

Die Anwälte sind auf eigene Rechnung tätig. Sie teilen sich die<br />

Unkosten. Sie haben eine eigene Mehrwertsteuernummer.<br />

Je nach Erscheinung gegen aussen kann die Bürogemeinschaft<br />

d) Anwaltsgemeinschaft (Kollektivgesellschaft)<br />

Es handelt sich um ein einheitliches Unternehmen in <strong>der</strong> Rechtsform<br />

einer Kollektivgesellschaft. (Vorsicht: Eine Kollektivgesellschaft kann<br />

auch ohne Eintrag ins Handelsregister bestehen. Es genügen <strong>der</strong><br />

gemeinsame Wille, die gemeinsame Zweckverfolgung und die<br />

gemeinsamen Mitteln.<br />

Die Anwälte haben ein gemeinschaftliches Bankkonto. Sie haben eine<br />

gemeinsame Mehrwertsteuernummer. Die Gewinnverteilung wird nach<br />

einem bestimmten Schlüssel auf die Gesellschafter verteilt.<br />

11.5. <strong>Haftung</strong> gegenüber Dritten bei <strong>der</strong> einfachen Gesellschaft<br />

Die <strong>Haftung</strong> kann nach folgenden Kriterien unterschieden werden:<br />

a) <strong>Haftung</strong> für rechtgeschäftliche Verpflichtungen<br />

Bsp. Darlehen<br />

RF: Solidarische <strong>Haftung</strong> aller Gesellschafter nach Art. 544 Abs. 3 OR<br />

b) <strong>Haftung</strong> für fehlerhafte Erfüllung<br />

Bsp. Verpasste Frist in <strong>der</strong> Anwaltskanzlei<br />

RF: <strong>Haftung</strong> für Mitgesellschafter nach Art. 101 OR<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 48/50

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