Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11.4. Die üblichen Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
48<br />
Es gibt folgende Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit:<br />
a) Unkostengemeinschaft (einfache Gesellschaft)<br />
Zweck: Gemeinsame Büros / Teilung <strong>der</strong> Kosten<br />
Gegen aussen treten die Anwälte selbständig auf.<br />
Es verwenden eigenes Briefpapier / Vollmacht und haben eine eigene<br />
Mehrwertsteuernummer.<br />
b) Ad-hoc Gemeinschaft (einfache Gesellschaft)<br />
Gemeinsame Bearbeitung eines Falles.<br />
Dies kommt jedoch selten vor.<br />
c) Bürogemeinschaft (einfache Gesellschaft) / (Kollektivgesellschaft)<br />
Gemeinsames Briefpapier / Vollmacht<br />
Die Anwälte sind auf eigene Rechnung tätig. Sie teilen sich die<br />
Unkosten. Sie haben eine eigene Mehrwertsteuernummer.<br />
Je nach Erscheinung gegen aussen kann die Bürogemeinschaft<br />
d) Anwaltsgemeinschaft (Kollektivgesellschaft)<br />
Es handelt sich um ein einheitliches Unternehmen in <strong>der</strong> Rechtsform<br />
einer Kollektivgesellschaft. (Vorsicht: Eine Kollektivgesellschaft kann<br />
auch ohne Eintrag ins Handelsregister bestehen. Es genügen <strong>der</strong><br />
gemeinsame Wille, die gemeinsame Zweckverfolgung und die<br />
gemeinsamen Mitteln.<br />
Die Anwälte haben ein gemeinschaftliches Bankkonto. Sie haben eine<br />
gemeinsame Mehrwertsteuernummer. Die Gewinnverteilung wird nach<br />
einem bestimmten Schlüssel auf die Gesellschafter verteilt.<br />
11.5. <strong>Haftung</strong> gegenüber Dritten bei <strong>der</strong> einfachen Gesellschaft<br />
Die <strong>Haftung</strong> kann nach folgenden Kriterien unterschieden werden:<br />
a) <strong>Haftung</strong> für rechtgeschäftliche Verpflichtungen<br />
Bsp. Darlehen<br />
RF: Solidarische <strong>Haftung</strong> aller Gesellschafter nach Art. 544 Abs. 3 OR<br />
b) <strong>Haftung</strong> für fehlerhafte Erfüllung<br />
Bsp. Verpasste Frist in <strong>der</strong> Anwaltskanzlei<br />
RF: <strong>Haftung</strong> für Mitgesellschafter nach Art. 101 OR<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 48/50