Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
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7.10. Das Verschulden<br />
Das Verschulden lässt sich einteilen in Vorsatz, Eventualvorsatz,<br />
Fahrlässigkeit sowie Schuldhaftes Verhalten.<br />
37<br />
Schuldhaftes Verhalten<br />
Ein Verhalten ist schuldhaft, wenn es dem Handelnden persönlich zum<br />
Vorwurf gereicht, weil er in <strong>der</strong> gegebenen Situation an<strong>der</strong>s hätte handeln<br />
sollen und an<strong>der</strong>s hätte handeln können.<br />
Vorsatz / Eventualvorsatz<br />
Dabei handelt vorsätzlich, wer den vertragswidrigen Erfolg will o<strong>der</strong> zumindest<br />
in Kauf nimmt.<br />
Fahrlässigkeit<br />
Fahrlässig handelt, wer – bewusst o<strong>der</strong> unbewusst – aus mangeln<strong>der</strong> Sorgfalt<br />
Schaden verursacht.<br />
Objektivierter Verschuldensbegriff<br />
Das Vertrauen des Gläubigers (Klient) verdient Schutz, <strong>der</strong><br />
Leistungsschuldner (Anwalt / Arzt) verfüge über mindestens durchschnittliche<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />
Übernahmeverschulden<br />
Übernimmt <strong>der</strong> Schuldner trotz fehlen<strong>der</strong> Kenntnisse o<strong>der</strong> Fähigkeiten einen<br />
Auftrag, trifft ihn den Vorwurf eines Übernahmeverschuldens.<br />
Vertragsverletzung und Verschulden<br />
Der Gläubiger muss dem Schuldner eine Pflichtverletzung (Vertragsverletzung)<br />
nachweisen. Der Nachweis wird erbracht, wenn <strong>der</strong> Schuldner gegen eine<br />
vom fraglichen Berufsstand erwartete Sorgfalt (Kunstfehler) verstossen hat.<br />
Mit dem Nachweis <strong>der</strong> Pflichtverletzung ist auch <strong>der</strong> Nachweis des<br />
Verschuldens erbracht.<br />
Im Ergebnis besteht im Vertragsrecht die gleiche Beweislast wie im<br />
Deliktsrecht.<br />
Exkulpation des Schuldners<br />
Der Schuldner kann sich exkulpieren, wenn er beweist, dass ihn kein<br />
Verschulden trifft. Dies wird dem Schuldner kaum gelingen. Eine Exkulpation<br />
wird kaum möglich sein.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 37/50