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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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7.10. Das Verschulden<br />

Das Verschulden lässt sich einteilen in Vorsatz, Eventualvorsatz,<br />

Fahrlässigkeit sowie Schuldhaftes Verhalten.<br />

37<br />

Schuldhaftes Verhalten<br />

Ein Verhalten ist schuldhaft, wenn es dem Handelnden persönlich zum<br />

Vorwurf gereicht, weil er in <strong>der</strong> gegebenen Situation an<strong>der</strong>s hätte handeln<br />

sollen und an<strong>der</strong>s hätte handeln können.<br />

Vorsatz / Eventualvorsatz<br />

Dabei handelt vorsätzlich, wer den vertragswidrigen Erfolg will o<strong>der</strong> zumindest<br />

in Kauf nimmt.<br />

Fahrlässigkeit<br />

Fahrlässig handelt, wer – bewusst o<strong>der</strong> unbewusst – aus mangeln<strong>der</strong> Sorgfalt<br />

Schaden verursacht.<br />

Objektivierter Verschuldensbegriff<br />

Das Vertrauen des Gläubigers (Klient) verdient Schutz, <strong>der</strong><br />

Leistungsschuldner (Anwalt / Arzt) verfüge über mindestens durchschnittliche<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />

Übernahmeverschulden<br />

Übernimmt <strong>der</strong> Schuldner trotz fehlen<strong>der</strong> Kenntnisse o<strong>der</strong> Fähigkeiten einen<br />

Auftrag, trifft ihn den Vorwurf eines Übernahmeverschuldens.<br />

Vertragsverletzung und Verschulden<br />

Der Gläubiger muss dem Schuldner eine Pflichtverletzung (Vertragsverletzung)<br />

nachweisen. Der Nachweis wird erbracht, wenn <strong>der</strong> Schuldner gegen eine<br />

vom fraglichen Berufsstand erwartete Sorgfalt (Kunstfehler) verstossen hat.<br />

Mit dem Nachweis <strong>der</strong> Pflichtverletzung ist auch <strong>der</strong> Nachweis des<br />

Verschuldens erbracht.<br />

Im Ergebnis besteht im Vertragsrecht die gleiche Beweislast wie im<br />

Deliktsrecht.<br />

Exkulpation des Schuldners<br />

Der Schuldner kann sich exkulpieren, wenn er beweist, dass ihn kein<br />

Verschulden trifft. Dies wird dem Schuldner kaum gelingen. Eine Exkulpation<br />

wird kaum möglich sein.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 37/50

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