Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
41<br />
Die Aufklärung ist Teil <strong>der</strong> Behandlung. Die Verletzung <strong>der</strong> Aufklärungspflicht<br />
ist eine Vertragsverletzung. Es ist zudem eine Verletzung <strong>der</strong> Treuepflicht.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
a) Eingriffsaufklärung<br />
Rechtsgrundlage: Selbststimmungsrecht des Patienten<br />
b) Sicherungsaufklärung / Aufklärung über wirtschaftliche Aspekte<br />
Rechtsgrundlage: Vertrag<br />
9.2. Grundlagen <strong>der</strong> Eingriffsaufklärung<br />
Die körperliche Behandlung stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität des<br />
Patienten dar. Der Eingriff ist wi<strong>der</strong>rechtlich, es sei denn, <strong>der</strong> Patient stimmt<br />
<strong>der</strong> Operation zu. Eine gültige Zustimmung kann nur <strong>der</strong> aufgeklärte Patient<br />
erteilen.<br />
Rechtsgrundlagen: Art. 10 Abs. 2 BV<br />
(Grundrecht auf Leben und persönliche Freiheit)<br />
Art. 28 ZGB<br />
(Persönlichkeitsrecht des Privatrechts)<br />
Das Bundesgericht vertritt die Meinung, dass ein ärztlicher Eingriff per se<br />
wi<strong>der</strong>rechtlich ist, sofern nicht die Zustimmung des Patienten vorliegt.<br />
Liegt eine Zustimmung des aufgeklärten Patienten vor, ist <strong>der</strong> Eingriff zulässig.<br />
Liegt keine Zustimmung vor o<strong>der</strong> erfolgte die Zustimmung ohne Aufklärung,<br />
liegt ein wi<strong>der</strong>rechtlicher Eingriff vor.<br />
9.3. <strong>Haftung</strong>sfolgen <strong>der</strong> unterlassenen Aufklärung<br />
Fehlerhafte o<strong>der</strong> fehlende Aufklärung<br />
Bei fehlerhafter o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Aufklärung haftet <strong>der</strong> Arzt für sämtliche Risiken<br />
des ärztlichen Eingriffs.<br />
Genügende Aufklärung<br />
Bei genügen<strong>der</strong> Aufklärung haftet <strong>der</strong> Arzt für die „normalen“ Risiken des<br />
ärztlichen Eingriffes nicht. Er haftet nur für Kunstfehler. Kunstfehler sind Fehler,<br />
welche bei Verletzung <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt entstehen.<br />
9.4. Die Eingriffsaufklärung<br />
Die Eingriffsaufklärung lässt sich unterteilen in:<br />
a) Diagnoseaufklärung<br />
b) Verlaufsaufklärung<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 41/50