07.10.2013 Aufrufe

Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

41<br />

Die Aufklärung ist Teil <strong>der</strong> Behandlung. Die Verletzung <strong>der</strong> Aufklärungspflicht<br />

ist eine Vertragsverletzung. Es ist zudem eine Verletzung <strong>der</strong> Treuepflicht.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

a) Eingriffsaufklärung<br />

Rechtsgrundlage: Selbststimmungsrecht des Patienten<br />

b) Sicherungsaufklärung / Aufklärung über wirtschaftliche Aspekte<br />

Rechtsgrundlage: Vertrag<br />

9.2. Grundlagen <strong>der</strong> Eingriffsaufklärung<br />

Die körperliche Behandlung stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität des<br />

Patienten dar. Der Eingriff ist wi<strong>der</strong>rechtlich, es sei denn, <strong>der</strong> Patient stimmt<br />

<strong>der</strong> Operation zu. Eine gültige Zustimmung kann nur <strong>der</strong> aufgeklärte Patient<br />

erteilen.<br />

Rechtsgrundlagen: Art. 10 Abs. 2 BV<br />

(Grundrecht auf Leben und persönliche Freiheit)<br />

Art. 28 ZGB<br />

(Persönlichkeitsrecht des Privatrechts)<br />

Das Bundesgericht vertritt die Meinung, dass ein ärztlicher Eingriff per se<br />

wi<strong>der</strong>rechtlich ist, sofern nicht die Zustimmung des Patienten vorliegt.<br />

Liegt eine Zustimmung des aufgeklärten Patienten vor, ist <strong>der</strong> Eingriff zulässig.<br />

Liegt keine Zustimmung vor o<strong>der</strong> erfolgte die Zustimmung ohne Aufklärung,<br />

liegt ein wi<strong>der</strong>rechtlicher Eingriff vor.<br />

9.3. <strong>Haftung</strong>sfolgen <strong>der</strong> unterlassenen Aufklärung<br />

Fehlerhafte o<strong>der</strong> fehlende Aufklärung<br />

Bei fehlerhafter o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Aufklärung haftet <strong>der</strong> Arzt für sämtliche Risiken<br />

des ärztlichen Eingriffs.<br />

Genügende Aufklärung<br />

Bei genügen<strong>der</strong> Aufklärung haftet <strong>der</strong> Arzt für die „normalen“ Risiken des<br />

ärztlichen Eingriffes nicht. Er haftet nur für Kunstfehler. Kunstfehler sind Fehler,<br />

welche bei Verletzung <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt entstehen.<br />

9.4. Die Eingriffsaufklärung<br />

Die Eingriffsaufklärung lässt sich unterteilen in:<br />

a) Diagnoseaufklärung<br />

b) Verlaufsaufklärung<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 41/50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!