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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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I. Einleitung<br />

1.1. Prüfungshinweise<br />

Es können 4 ECTS Punkte erreicht werden.<br />

5<br />

Es werden nur Haftpflichtfragen geprüft. Es wird kein Berufsrecht geprüft. Der<br />

Ordner ist umfangreicher. Die Prüfung findet mündlich statt. Je<strong>der</strong> Teilnehmer<br />

wird einzeln geprüft. Am Anfang wird eine Theoriefrage und ein kleiner Fall<br />

geprüft. Wir kommen in den Prüfungsraum und <strong>der</strong> Dozent stellt uns Fragen.<br />

Wir können uns nicht in einem Raum ca. 10 Min. auf einen Fall vorbereiten.<br />

Nicht geprüft wird:<br />

- <strong>Haftung</strong> des Bankiers<br />

- Berufsrecht<br />

- Versicherungsrecht<br />

1.2. Hinweise zum Unterricht<br />

Es werden folgende Themen besprochen:<br />

1. Standesregeln<br />

2. Öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />

3. Allgemeines vertragliches <strong>Haftung</strong>srecht<br />

(Auftrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Art. 97 OR)<br />

4. <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> Bank<br />

(Ursprünglich war <strong>der</strong> Privatbankier ein freier Beruf)<br />

1.3. Ziel des Unterrichts<br />

Die Vorlesung befasst sich mit <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> des Arztes, des Anwalts, des<br />

Architekten, des Ingenieurs und des Treuhän<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> Steuerberaters. Sie<br />

zeigen die Gemeinsamkeiten auf und befasst sich mit den Beson<strong>der</strong>heiten,<br />

etwa <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> des Arztes für fehlerhafte o<strong>der</strong> unterlassene Aufklärung o<strong>der</strong><br />

den Normenwerk des SIA.<br />

Dargestellt werden auch die Möglichkeiten des Abschlusses einer<br />

Berufshaftpflichtversicherung. Die Studierenden erhalten ferner Gelegenheit<br />

zu einer vertieften Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichts. Rechtsvergleichende Hinweise und ein Blick auf die<br />

Entwicklungstendenzen (z.B. neue Rechtsformen zur Berufsausübung) runden<br />

das Bild ab.<br />

Es wird ein intensiver Praxisbezug angestrebt.<br />

1.4. Lernziele<br />

Erarbeiten von praxisrelevanten Kenntnissen im Dienstleistungsrecht <strong>der</strong><br />

<strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong>. Aneignung eines vertieften Wissens im Bereich <strong>der</strong><br />

vertraglichen <strong>Haftung</strong>, namentlich im Auftrags- und Werkvertragsrecht.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 5/50

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