Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
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I. Einleitung<br />
1.1. Prüfungshinweise<br />
Es können 4 ECTS Punkte erreicht werden.<br />
5<br />
Es werden nur Haftpflichtfragen geprüft. Es wird kein Berufsrecht geprüft. Der<br />
Ordner ist umfangreicher. Die Prüfung findet mündlich statt. Je<strong>der</strong> Teilnehmer<br />
wird einzeln geprüft. Am Anfang wird eine Theoriefrage und ein kleiner Fall<br />
geprüft. Wir kommen in den Prüfungsraum und <strong>der</strong> Dozent stellt uns Fragen.<br />
Wir können uns nicht in einem Raum ca. 10 Min. auf einen Fall vorbereiten.<br />
Nicht geprüft wird:<br />
- <strong>Haftung</strong> des Bankiers<br />
- Berufsrecht<br />
- Versicherungsrecht<br />
1.2. Hinweise zum Unterricht<br />
Es werden folgende Themen besprochen:<br />
1. Standesregeln<br />
2. Öffentlich-rechtliche Vorschriften<br />
3. Allgemeines vertragliches <strong>Haftung</strong>srecht<br />
(Auftrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Art. 97 OR)<br />
4. <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> Bank<br />
(Ursprünglich war <strong>der</strong> Privatbankier ein freier Beruf)<br />
1.3. Ziel des Unterrichts<br />
Die Vorlesung befasst sich mit <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> des Arztes, des Anwalts, des<br />
Architekten, des Ingenieurs und des Treuhän<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> Steuerberaters. Sie<br />
zeigen die Gemeinsamkeiten auf und befasst sich mit den Beson<strong>der</strong>heiten,<br />
etwa <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> des Arztes für fehlerhafte o<strong>der</strong> unterlassene Aufklärung o<strong>der</strong><br />
den Normenwerk des SIA.<br />
Dargestellt werden auch die Möglichkeiten des Abschlusses einer<br />
Berufshaftpflichtversicherung. Die Studierenden erhalten ferner Gelegenheit<br />
zu einer vertieften Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />
Bundesgerichts. Rechtsvergleichende Hinweise und ein Blick auf die<br />
Entwicklungstendenzen (z.B. neue Rechtsformen zur Berufsausübung) runden<br />
das Bild ab.<br />
Es wird ein intensiver Praxisbezug angestrebt.<br />
1.4. Lernziele<br />
Erarbeiten von praxisrelevanten Kenntnissen im Dienstleistungsrecht <strong>der</strong><br />
<strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong>. Aneignung eines vertieften Wissens im Bereich <strong>der</strong><br />
vertraglichen <strong>Haftung</strong>, namentlich im Auftrags- und Werkvertragsrecht.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 5/50