Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
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b) Art. 368 OR<br />
Schadenersatz bei Werkmangel nur bei Verschulden des Unternehmers<br />
Liegt ein Mangel vor, stehen dem Gläubiger folgende Mängelrechte zu:<br />
a) Recht zur Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages)<br />
Art. 205 Abs. 1 OR / Art. 368 Abs. 2 OR<br />
b) Recht zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergütung<br />
(Art. 205 Abs. 1 OR / Art. 368 Abs. 2 OR)<br />
c) Recht nur des Bestellers auf Nachbesserung<br />
(Art. 368 Abs. 2)<br />
o<strong>der</strong><br />
d) Recht nur des Bestellers auf Beseitigung des Mangels<br />
(Art. 259a Abs. 1 lit. a und Art. 288 OR)<br />
e) Recht (des Käufers und Verkäufers) auf Nachlieferung währhafter Ware<br />
(Art. 206 Abs. 1 OR)<br />
Der Gläubiger kann zusätzlich stets Ersatz seines Mangelfolgeschadens<br />
verlangen (vgl. Art. 208 Abs. 2 OR).<br />
Mängelhaftung und positive Vertragsverletzung<br />
Im Werkvertragsrecht kann <strong>der</strong> Besteller anstelle von Wandelung, Min<strong>der</strong>ung<br />
o<strong>der</strong> Nachbesserung kein Schadenersatz aus Art. 97 OR verlangen.<br />
Äussert sich die positive Vertragsverletzung nicht in einem Mangel, bleiben<br />
Schadenersatzansprüche aus Art. 97 OR möglich (Gauch, Werkvertrag, N.<br />
853 ff.).<br />
Beispiel: Der Unternehmer verletzt den Besteller aus Unachtsamkeit<br />
6.2. Auftrag und Werkvertrag<br />
6.2.1. Der einfache Auftrag (Art. 394 – 406 OR)<br />
Der einfache Auftrag zeichnet sich durch folgende Punkte aus:<br />
1. Geschuldet ist eine getreue und sorgfältige Ausführung.<br />
2. Es gibt keine objektive Mängelhaftung.<br />
Der Beauftragte schuldet aber eine bestimmte Qualität<br />
3. Der Beauftragte muss sein Möglichstes tun, um für den Auftraggeber<br />
das günstigste Resultat zu erreichen.<br />
4. Keine Erfolgsgarantie<br />
Die <strong>Haftung</strong> beschränkt sich auf „getreue und sorgfältige Ausführung“<br />
Zentraler Begriff <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> ist die gehörige Sorgfalt.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 21/50