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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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b) Art. 368 OR<br />

Schadenersatz bei Werkmangel nur bei Verschulden des Unternehmers<br />

Liegt ein Mangel vor, stehen dem Gläubiger folgende Mängelrechte zu:<br />

a) Recht zur Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages)<br />

Art. 205 Abs. 1 OR / Art. 368 Abs. 2 OR<br />

b) Recht zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergütung<br />

(Art. 205 Abs. 1 OR / Art. 368 Abs. 2 OR)<br />

c) Recht nur des Bestellers auf Nachbesserung<br />

(Art. 368 Abs. 2)<br />

o<strong>der</strong><br />

d) Recht nur des Bestellers auf Beseitigung des Mangels<br />

(Art. 259a Abs. 1 lit. a und Art. 288 OR)<br />

e) Recht (des Käufers und Verkäufers) auf Nachlieferung währhafter Ware<br />

(Art. 206 Abs. 1 OR)<br />

Der Gläubiger kann zusätzlich stets Ersatz seines Mangelfolgeschadens<br />

verlangen (vgl. Art. 208 Abs. 2 OR).<br />

Mängelhaftung und positive Vertragsverletzung<br />

Im Werkvertragsrecht kann <strong>der</strong> Besteller anstelle von Wandelung, Min<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Nachbesserung kein Schadenersatz aus Art. 97 OR verlangen.<br />

Äussert sich die positive Vertragsverletzung nicht in einem Mangel, bleiben<br />

Schadenersatzansprüche aus Art. 97 OR möglich (Gauch, Werkvertrag, N.<br />

853 ff.).<br />

Beispiel: Der Unternehmer verletzt den Besteller aus Unachtsamkeit<br />

6.2. Auftrag und Werkvertrag<br />

6.2.1. Der einfache Auftrag (Art. 394 – 406 OR)<br />

Der einfache Auftrag zeichnet sich durch folgende Punkte aus:<br />

1. Geschuldet ist eine getreue und sorgfältige Ausführung.<br />

2. Es gibt keine objektive Mängelhaftung.<br />

Der Beauftragte schuldet aber eine bestimmte Qualität<br />

3. Der Beauftragte muss sein Möglichstes tun, um für den Auftraggeber<br />

das günstigste Resultat zu erreichen.<br />

4. Keine Erfolgsgarantie<br />

Die <strong>Haftung</strong> beschränkt sich auf „getreue und sorgfältige Ausführung“<br />

Zentraler Begriff <strong>der</strong> <strong>Haftung</strong> ist die gehörige Sorgfalt.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 21/50

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