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Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung

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49<br />

c) <strong>Haftung</strong> für deliktische Handlungen<br />

Bsp. Betrügerische Handlungen<br />

RF: Keine <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> Mitgesellschafter für deliktische Handlungen<br />

11.6. <strong>Haftung</strong> gegenüber Dritten bei <strong>der</strong> Kollektivgesellschaft<br />

Die <strong>Haftung</strong> kann nach folgenden Kriterien unterschieden werden:<br />

a) <strong>Haftung</strong> für rechtgeschäftliche Verpflichtungen<br />

Bsp. Darlehen<br />

b) <strong>Haftung</strong> für fehlerhafte Erfüllung<br />

Bsp. Verpasste Frist in <strong>der</strong> Anwaltskanzlei<br />

c) <strong>Haftung</strong> für deliktische Handlungen<br />

Bsp. Betrügerische Handlungen<br />

In allen Fällen haftet die Gesellschaft. Subsidiär haften die Gesellschafter mit<br />

ihrem ganzen Vermögen.<br />

11.7. Zulässigkeit von Kapitalgesellschaften für Rechtsanwälte<br />

Gemäss Anwaltsgesetz haben die Rechtsanwälte folgende Pflichten zu<br />

erfüllen:<br />

Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA<br />

„Sie müssen in <strong>der</strong> Lage sein, den Anwaltsberuf unabhängig auszuüben; sie können<br />

Angestellte nur von Personen sein, die ihrerseits in einem kantonalen Register<br />

eingetragen sind.“<br />

Art. 12 lit. b BGFA<br />

„Sie üben ihren Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung<br />

aus.“<br />

Rechtsprechung Bundesgericht (Urteil vom 08.01.2001 / 2P.187/2000)<br />

Das Bundesgericht erklärte die Rechtsform <strong>der</strong> AG für die Anwälte für zulässig.<br />

Begründung<br />

Das Gesetz verlangt keine unbeschränkte persönliche <strong>Haftung</strong>. Wesentlich ist<br />

vielmehr <strong>der</strong> Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Art. 12 lit. f BGFA)<br />

Die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Anwaltes bleibt von<br />

<strong>der</strong> für die Organisation <strong>der</strong> Kanzlei gewählten Rechtsform unberührt.<br />

Anwaltskommission Obwalden vom 29.05.2006<br />

Anwaltsgesellschaften können sich nicht in das Anwaltsregister eintragen.<br />

Eintragungsfähig sind nur natürliche Personen.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 49/50

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