Haftung der freien Berufe: Zusammenfassung
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BGE 124 III 366 lautet auszugsweise:<br />
„… gemeinsam, namentlich mit einheitlichem Briefkopf und einheitlicher Zahlstelle<br />
auftretende Anwälte dürften vertrauenstheoretisch als gesellschaftlich verbunden<br />
aufgefasst werden.“<br />
Zu einer gleichen Schlussfolgerung kam auch das Obergericht des Kantons<br />
Zürich vom 13.11.2001.<br />
11.2. Folgen <strong>der</strong> Qualifikation als kaufmännisches Gewerbe<br />
Mit <strong>der</strong> Qualifikation gewisser Anwaltskanzleien als kaufmännische Gewerbe<br />
fällt die Privilegierung bei <strong>der</strong> rechtlichen Beurteilung <strong>der</strong> von Anwältinnen und<br />
Anwälten gewählten gesellschaftlichen Organisationsformen weg.<br />
Zusammenschlüsse dürfen daher nicht mehr vermutungsweise als einfache<br />
Gesellschaften qualifiziert werden.<br />
Für deliktisches Verhalten eines Anwaltes haftet in <strong>der</strong> Kollektivgesellschaft<br />
subsidiär die Gesellschaft. Wird die Kollektivgesellschaft erfolglos betrieben<br />
(fruchtlos gepfändet) o<strong>der</strong> fällt sie in Konkurs, haften die Gesellschafter<br />
solidarisch und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.<br />
11.3. Mögliche Gesellschaftsformen im Schweizer Recht<br />
Es gibt Rechtsgemeinschaften und Körperschaften. Körperschaften sind auch<br />
juristische Personen. Die Aufzählung ist abschliessend. Das<br />
Gesellschaftsrecht kennt eine strenge Typengebundenheit.<br />
Rechtsgemeinschaften<br />
a) Einfache Gesellschaft<br />
b) Kollektivgesellschaft<br />
c) Kommanditgesellschaft<br />
Körperschaften<br />
a) Aktiengesellschaften<br />
b) Kommanditaktiengesellschaften<br />
c) GmbH<br />
d) Genossenschaften<br />
e) Vereine<br />
Anwälte haben sich bis jetzt nur in <strong>der</strong> Rechtsform einer Kollektivgesellschaft<br />
und einer Aktiengesellschaft verbunden.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Haftung</strong> <strong>der</strong> <strong>freien</strong> <strong>Berufe</strong> von Markus Widmer 47/50