Repetitorium Bundesstaatsrecht - Studentenverbindung Concordia ...
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Polizeiliche Massnahmen sind die wichtigsten Anwendungsfälle von grundsatzkonformen Einschränkungen:<br />
- Einschränkung der Erwerbstätigkeit von Prostituierten (öffentliche Ruhe)<br />
- Handel mit gefährlichen Gegenständen (öffentliche Sicherheit)<br />
- Rezeptpflicht für Medikamente, Beschränkung des Verkaufs auf Apotheken (öffentliche Gesundheit)<br />
- Verbot einer Peep-Show (öffentliche Sittlichkeit)<br />
- UWG (Treu und Glauben im Geschäftsverkehr)<br />
- Die Zulassung zu einer Erwerbstätigkeit kann von einer beruflichen Ausbildung oder einem Prüfungsausweis<br />
abhängig gemacht werden, sofern das Schutzbedürfnis des Publikums dies erfordert.<br />
Bspw. für Kosmetikerin, Bergführer, Skilehrer, Hebamme, Immobilienhändler, Dentalhygieniker bejaht;<br />
Für Coiffeur verneint.<br />
- Aus polizeilichen Gründen kann ebenso eine andere persönliche Voraussetzung erforderlich sein, bspw.<br />
Mindestalter, guter Leumund usw.<br />
- Ebenso sind sachbezogene Voraussetzungen möglich; Vorschriften feuerpolizeilicher oder gesundheitspolizeilicher<br />
Natur.<br />
- Staatliche Höchtspreisfestsetzungen können ausnahmsweise polizeilich gerechtfertigt sein, wenn mit der<br />
Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine besondere Gefahr der Ausnutzung des Publikums verbunden ist.<br />
Förderungsmassnahmen von Bund und Kantonen<br />
BV 94 III ermächtigt sowohl den Bund als auch die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit mittels Förderungsmassnahmen<br />
für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft zu sorgen.<br />
Reine Förderungsmassnahmen bestehen in der Zuwendung vermögenswerter Vorteile und können sich grundsätzlich<br />
auf alle Zweige der Wirtschaft beziehen; Bund und Kantone sind dabei an die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit und<br />
der Rechtsgleichheit gebunden 18 .<br />
III. Grundsatzwidrige Einschränkungen<br />
Massnahmen, die vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen und sich gegen den freien Wettbewerb richten,<br />
darf nur der Bund gestützt auf eine direkte Verfassungsermächtigung erlassen, BV 94 IV. Vorbehalten bleiben<br />
kantonale Regalrechte und bis 2009 Regelungen im Gastgewerbe, BV 103.<br />
Voraussetzungen:<br />
Besondere Ermächtigung der BV (Verfassungsvorbehalt)<br />
Konjunkturpolitik, BV 100 III; Aussenwirtschaftspolitik, BV 101 II, Landesversorgung, BV 102 II, regionale und<br />
sektorale Strukturpolitik, BV 103 Satz 2, Landwirtschaft, BV 104 II.<br />
Notwendigkeit<br />
In erster Linie sollen Massnahmen ergriffen werden, die mit der marktwirtschaftlichen Ordnung konform sind.<br />
Subsidiaritätsprinzip, BV 103<br />
Bestimmungen gemäss BV 103 dürfen nur erlassen werden, wenn die zu schützenden Wirtschaftszweige oder<br />
Berufe die ihnen zumutbaren Selbsthilfemassnahmen getroffen haben.<br />
Inhalt<br />
Bedürfnisklauseln, Preisregulierungen, Kontingentierungen, Investitionshilfen, Pflichtlagerhaltung<br />
IV. Konjunkturpolitische Massnahmen<br />
Der Bund muss Massnahmen für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung treffen, BV 100 I, deren Ziel eine<br />
ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung ist. Als Mittel gegen die Teuerung kommen v.a. eingreifende Massnahmen<br />
auf den Gebiet des Geld- und Kreditwesens in Frage; gegen Rezession und Arbeitslosigkeit v.a. fördernde<br />
Massnahmen.<br />
BV 100 III gestattet dem Bund Abweichungen von der Wirtschaftsfreiheit nur in drei abschliessend genannten<br />
Bereichen.<br />
Ebenso wird der Bund und die Kantone wie die Gemeinden verpflichtet, ihre Mittel „antizyklisch“ einzusetzen, dies als<br />
Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur, BV 100 IV und V. Der Bund kann private Unternehmen zur Bildung von<br />
Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten; d.h. dass Unternehmen aus ihrem Reingewinn<br />
Arbeitsbeschaffungsreserven bilden, die stillgelegt werden und über die erst verfügt werden darf, wenn der Bundesrat<br />
die Durchführung von Arbeitschaffungsaktionen beschlossen hat.<br />
V. Staatliche Monopole<br />
Ein Monopol liegt vor, wenn jemand eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit unter Ausschluss der Konkurrenz ausübt;<br />
ein staatliches Monopol 19 somit, wenn eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit unter grundsätzlichem Ausschluss der<br />
Privaten dem Staat vorbehalten ist. Mittels einer Monopolkonzession kann das Recht auf einen Privaten übertragen<br />
werden.<br />
Rechtliche Monopole sind grundsatzwidrig und bedürfen einer besonderen Grundlage in der Bundesverfassung.<br />
Faktische Monopole verstossen nicht gegen BV 27.<br />
Kantonale Regalrechte sind generell vorbehalten, BV 94 IV; neue nur erlaubt, wenn sie grundsatzkonform sind.<br />
18<br />
Finanzielle Hilfeleistungen können jedoch in einzelnen Fällen ein Ausmass annehmen, das einerseits so sehr privilegiert,<br />
anderseits entsprechend diskriminiert, dass ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit und den darin enthaltenen Grundsatz der<br />
Gleichbehandlung angenommen werden sollte.<br />
19<br />
Ein rechtliches Monopol stützt sich auf einen Rechtssatz, ein faktisches auf tatsächliche Gegebenheiten, insbesondere die<br />
staatliche Hoheit über öffentliche Sachen, ab.<br />
<strong>Repetitorium</strong> © by Sandro Rossi