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Repetitorium Bundesstaatsrecht - Studentenverbindung Concordia ...

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7. Sonderstatusverhältnis<br />

Seite 4 von 50<br />

Ein Sonderstatusverhältnis zeichnet sich durch eine besonders enge Beziehung zum Staat oder zu einer<br />

öffentlichen Anstalt aus, woraus sich besondere Pflichten ergeben.<br />

Die zwangsweise Begründung eines Sonderstatusverhältnis’ [bspw. Verhaftung] bedarf einer klaren<br />

gesetzlichen Grundlage auf der Stufe eines Gesetzes im formellen Sinn.<br />

Ebenso muss der wesentlichste Inhalt des Rechtsverhältnisses darin geregelt sein.<br />

8. Grundrechtsverzicht<br />

Ob der Einzelne in rechtsverbindlicher Weise über Einschränkungen im Bestand oder Ausmass seiner<br />

grundrechtlichen Ansprüche selbst bestimmen dürfe, ist auf Grund einer an der Verfassung ausgerichteten<br />

Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden.<br />

Infolge des allen Grundrechten inhärente Selbstbestimmungsrecht muss ein Grundrechtsverzicht an die<br />

Stelle der gesetzlichen Grundlage treten; die restlichen Eingriffsvoraussetzungen nach BV 36 müssen<br />

dennoch vorliegen.<br />

<strong>Repetitorium</strong> © by Sandro Rossi

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