Repetitorium Bundesstaatsrecht - Studentenverbindung Concordia ...
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7. Sonderstatusverhältnis<br />
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Ein Sonderstatusverhältnis zeichnet sich durch eine besonders enge Beziehung zum Staat oder zu einer<br />
öffentlichen Anstalt aus, woraus sich besondere Pflichten ergeben.<br />
Die zwangsweise Begründung eines Sonderstatusverhältnis’ [bspw. Verhaftung] bedarf einer klaren<br />
gesetzlichen Grundlage auf der Stufe eines Gesetzes im formellen Sinn.<br />
Ebenso muss der wesentlichste Inhalt des Rechtsverhältnisses darin geregelt sein.<br />
8. Grundrechtsverzicht<br />
Ob der Einzelne in rechtsverbindlicher Weise über Einschränkungen im Bestand oder Ausmass seiner<br />
grundrechtlichen Ansprüche selbst bestimmen dürfe, ist auf Grund einer an der Verfassung ausgerichteten<br />
Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden.<br />
Infolge des allen Grundrechten inhärente Selbstbestimmungsrecht muss ein Grundrechtsverzicht an die<br />
Stelle der gesetzlichen Grundlage treten; die restlichen Eingriffsvoraussetzungen nach BV 36 müssen<br />
dennoch vorliegen.<br />
<strong>Repetitorium</strong> © by Sandro Rossi