Repetitorium Bundesstaatsrecht - Studentenverbindung Concordia ...
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VI. Freizügigkeit der Berufstätigen<br />
Es liegt in der Kompetenz der Kantone, für Berufe, die zum Schutz des Publikums nicht ohne Sachkenntnis ausgeübt<br />
werden dürfen, einen Fähigkeitsausweis zu verlangen. Das Erfordernis eines Fähigkeitsausweises ist eine<br />
ausschliesslich polizeiliche Massnahme.<br />
Es liegt am Bund, dafür zu sorgen, dass Personen mit einer wissenschaftlichen Ausbildung oder mit einem<br />
eidgenössischen, kantonalen oder kantonal anerkannten Ausbildungsabschluss ihren Beruf in der ganzen Schweiz<br />
ausüben können, BV 95 II. Die Kantone dürfen deshalb für Inhaber eines ausserkantonalen Ausweises keine<br />
zusätzlichen Fähigkeitsprüfungen durchführen (Cassis-de-Dijon-Prinzip); vgl. ÜBest BV 95 Nr. 5.<br />
Es bestehen bereits das BGFA, BG für Medizinalpersonen und allgemeine Medizinalprüfungsverordnung.<br />
Ebenso will das BGBM durch den Abbau öffentlich-rechtlicher Wettbewerbshindernissen im kantonalen, kommunalen<br />
und eidgenössischen Bereich Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz für die Ausübung ihrer<br />
Erwerbstätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt verschaffen.<br />
CdD: Ortsfremden Anbietern darf der freie Zugang zum Markt nur dann nach Massgabe der Vorschriften des<br />
Bestimmungsortes eingeschränkt werden, wenn diese Beschränkungen gleichermassen auch für ortsansässige<br />
Personen gelten, zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen unerlässlich und verhältnismässig sind, BGBM 3.<br />
Ein ausserkantonaler Fähigkeitsausweis ist nach BGBM 4 auch in anderen Kantonen anzuerkennen, sofern er nicht<br />
Beschränkungen nach BGBM 3 unterliegt.<br />
Die Pflicht zur Anerkennung ausserkantonaler Fähigkeitsausweise bedeutet also nicht, dass die Kantone die<br />
Bescheinigungen eines anderen Kantons nicht überprüfen dürfen, sie müssen insbesondere einen Fähigkeitsausweis<br />
nur dann anerkennen, wenn der ausstellende Kanton die zur Berufsausübung erforderlichen wirtschaftlichen und<br />
praktischen Fähigkeiten materiell geprüft hat.<br />
Nach der binnenmarktlichen Freizügigkeitskonzeption wird die Gleichwertigkeit jedoch vermutet.<br />
Die Kantone können jedoch verlangen, dass die betroffene Person um eine formelle Bewilligung nachsucht, die<br />
allerdings in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren gewährt werden muss.<br />
<strong>Repetitorium</strong> © by Sandro Rossi