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Repetitorium Bundesstaatsrecht - Studentenverbindung Concordia ...

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Politische Rechte<br />

BV 34, 39, 136, BPR<br />

Seite 30 von 50<br />

Sie stellen einen status activus im Gegensatz zu den Freiheitsrechten dar, da sie die Teilhabe der Bürger<br />

an der Staatsgewalt bewirken.<br />

Wer Schweizer Bürger und 18 Jahre alt ist sowie nicht mangels minimaler politischer Urteilsfähigkeit vom<br />

Stimmrecht ausgeschlossen ist, ist auf Bundesebene stimmberechtigt. BV 136.<br />

Es ist am politischen Wohnsitz auszuüben. Der politische Wohnsitz umfasst den zivilrechtlichen Wohnsitz<br />

sowie die formelle Anmeldung durch die Hinterlegung der Ausweisschriften.<br />

Die Gemeinde hat daher ein Stimmrechtsregister zu führen, auf Eintragung in dasselbe besteht ein<br />

Rechtsanspruch.<br />

Auf kantonaler und kommunaler Ebene bleibt es dem kantonalen Recht vorbehalten, weitere<br />

Anforderungen zu verlangen, BV 39 I. Insbesondere können sie eine Karenzfrist einführen, BV 39 IV.<br />

Für Quotenregelungen: BGE 125 I 21.<br />

I. Wahlrechte im Bund<br />

Aktives Wahlrecht: Nationalrat BV 136 II, 149; BPR 16 ff.<br />

Passives Wahlrecht: NR, BR, BGer BV 143<br />

Abstimmungen: Obligatorisches Referendum<br />

− Verfassungsreferendum für Teil- und Totalrevisionen, BV 140 I lit. a, 142, 195<br />

− Nachträgliches Referendum für verfassungsändernde dringliche Bundesgesetze<br />

− Obligatorisches Staatsvertragsreferendum, BV 140 I lit. b<br />

Fakultatives Referendum<br />

− Gesetzesreferendum für Bundesgesetze, BV 141 I lit. a<br />

− Nachträgliches Referendum für verfassungskonforme dringliche Bundesgesetze<br />

− Referendum für Bundesbeschlüsse, sofern Verfassung oder Gesetz dies vorsehen<br />

− Fakultatives Staatsvertragsreferendum, BV 141 I lit. d, 141 II<br />

Unterzeichnung von Initiativen, Referendumsbegehren, Wahlvorschlägen<br />

− Volksinitiative auf Teil- und Totalrevision der BV<br />

− Referendumsbegehren<br />

Bei Bundesgesetzen, BV 141 I lit. a<br />

Bei verfassungskonformen dringlichen Bundesgesetzen, BV 141 I lit. b, 165 II<br />

Bei Bundesbeschlüssen, sofern Verfassung oder Gesetz dies vorsehen, BV<br />

141 I lit. c<br />

Bei Staatsverträgen, BV 141 I lit. d.<br />

− Wahlvorschlag bei der Nationalratswahl<br />

II. Wahlrechte in den Kantonen<br />

Aktives Wahlrecht: Exekutive<br />

Abstimmungen: Finanzreferendum<br />

Gesetzesinitiative<br />

<strong>Repetitorium</strong> © by Sandro Rossi

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