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2012 - Forschung & Lehre

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698 NACHRICHTEN <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> 9|12<br />

ZIVILKLAUSEL<br />

Streit über „Militärforschung“<br />

Die Universität Bremen hat die umstrittene Stiftungsprofessur<br />

des Bremer Raumfahrtunternehmens<br />

„OHB“ besetzt. Das hat die Universität gegenüber<br />

Radio Bremen bestätigt. Das Deutsche Zentrum für Luftund<br />

Raumfahrt (DLR) finanziert den grundlagenorientierten<br />

Lehrstuhl zusammen mit dem OHB-Konzern. Kritik<br />

hatte es an dieser Stiftungsprofessur gegeben, weil<br />

OHB auch an Rüstungsprojekten beteiligt ist. Nach Ansicht<br />

des Rektors der Bremer Universität, Professor Wilfried<br />

Müller, stehe die rein auf zivile <strong>Forschung</strong> ausgerichtete<br />

OHB-Stiftungsprofessur im Einklang mit der Zivilklausel<br />

der Universität, die <strong>Forschung</strong> zu Rüstungszwecken<br />

ausschließe. Der „Arbeitskreis Zivilklausel“<br />

hatte dagegen gefordert, dass die Universität sich nicht<br />

finanziell von der Rüstungsindustrie abhängig machen<br />

dürfe.<br />

Auch an anderen Universitäten ist Streit über Zivilklauseln<br />

entstanden. So lehnte der Präsident des Karlsruhe<br />

Institute of Technology (KIT) eine Zivilklausel gegenüber<br />

dpa ab: „Eine solche Klausel steht im Widerspruch<br />

zur Freiheit von <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong>, die im<br />

Grundgesetz Artikel 5 verankert ist. Das nehme ich sehr<br />

ernst.“ Die Bundestagsfraktion Die Linke hatte unlängst<br />

von Bund und Ländern Maßnahmen gegen eine militärische<br />

<strong>Forschung</strong> an Hochschulen und außeruniversitären<br />

<strong>Forschung</strong>seinrichtungen gefordert und eine Zivilklausel<br />

für alle Hochschulen gefordert.<br />

Familienzuschlag und eingetragene<br />

Lebensgemeinschaft<br />

Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat am 19. Juni<br />

<strong>2012</strong> die Ungleichbehandlung<br />

von verheirateten Beamten<br />

einerseits und in einer<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

lebenden Beamten<br />

andererseits bei der Gewährung<br />

des Familienzuschlags<br />

für verfassungswidrig erklärt<br />

(Az. 2 BvR 1397/09).<br />

Die Privilegierung verheirateter<br />

Beamter stelle eine<br />

am allgemeinen Gleichheitssatz<br />

des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz<br />

(GG) zu messende<br />

mittelbare Ungleichbehandlung<br />

wegen der sexuellen<br />

Orientierung dar. Allein der<br />

Verweis auf den in Art. 6<br />

Abs. 1 GG verankerten besonderen<br />

Schutz der Ehe<br />

rechtfertige angesichts der in<br />

vergleichbarer Weise rechtlich<br />

verbindlich verfassten<br />

Lebensform der eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft keine<br />

Differenzierung. Vielmehr<br />

bedürfe es in solchen Fällen<br />

TU München führt neues Karrieresystem für Wissenschaftler ein<br />

Die Technische Universität<br />

München (TUM)<br />

hat ein neues Karrieresystem<br />

für Nachwuchswissenschaftler<br />

initiiert. Der sog. „TUM<br />

Faculty Tenure Track“ bietet<br />

nach Meldung der Universität<br />

herausragenden Talenten<br />

frühe Selbstständigkeit als<br />

Assistant Professor und eine<br />

klare, leistungsabhängige<br />

Perspektive. Bestehen diese<br />

anspruchsvolle Evaluationen,<br />

steigen sie nach sechs Jahren<br />

zum Associate Professor auf,<br />

verbunden mit einer dauerhaften<br />

Anstellung in der Besoldungsstufe<br />

W3. Verfehlen<br />

sie das Ziel, sei die Karriere<br />

an der TUM beendet. Den<br />

Erfolgreichen stehe darüber<br />

hinaus der spätere Aufstieg<br />

zum „Full Professor“ offen.<br />

Bis 2020 richtet die TUM 100<br />

neue Professuren mit Tenure-<br />

Track-Erstberufungen ein.<br />

Das Professorenkollegium<br />

vergrößere sich nach Angaben<br />

der TUM damit um 20<br />

Prozent. Juniorprofessuren<br />

(W1) und dauerhafte W2-<br />

Professuren (sogenannte Extraordinariate)<br />

werden nicht<br />

mehr neu besetzt. Der bayerische<br />

Wissenschaftsminister<br />

Heubisch hat per Rechtsverordnung<br />

dem TUM-Karrieresystem<br />

seine Zustimmung erteilt.<br />

Auf diesen neuen Karriereweg<br />

starten können besonders<br />

qualifizierte Post Docs,<br />

die in der Regel mindestens<br />

zwei Jahre <strong>Forschung</strong>serfahrung<br />

im Ausland vorweisen<br />

müssen. Bereits erreichte<br />

Auszeichnungen (z.B. Emmy-Noether-<br />

und Heisenberg-Stipendien,<br />

ERC Starting<br />

Grants) erhöhen die<br />

Chancen der Erstberufung.<br />

Mit der Besoldungsstufe W2<br />

ausgestattet, kommen die<br />

jungen Assistant Professors<br />

in die volle Selbstständigkeit<br />

und Verantwortung: Sie sind<br />

nicht an einen Lehrstuhl angegliedert<br />

und haben die gleichen<br />

Rechte und Pflichten<br />

wie alle anderen Professoren.<br />

Mit dieser Freiheit ist die Erwartung<br />

verbunden, dass sie<br />

früh ein eigenes <strong>Forschung</strong>sprofil<br />

entwickeln. Dabei unterstützt<br />

die TUM sie mit einer<br />

intensiven Betreuung<br />

durch Mentoren und Weiterbildung<br />

in fachübergreifenden<br />

Kompetenzen, wie zum<br />

Beispiel Mitarbeiterführung.<br />

Die Lehrverpflichtung ist von<br />

neun auf fünf Semester-Wochenstunden<br />

reduziert.<br />

Nach zwei und nach vier<br />

Jahren werde die Entwicklung<br />

der Assistant Professors<br />

durch unabhängige Experten<br />

beurteilt. Im sechsten Jahr er-<br />

jenseits der Berufung auf das<br />

Schutzgebot der Ehe eines<br />

hinreichend gewichtigen<br />

Sachgrundes, der gemessen<br />

am jeweiligen Regelungsgegenstand<br />

und -ziel die Benachteiligung<br />

dieser anderen<br />

Lebensformen rechtfertige.<br />

Der grundrechtliche<br />

Schutz der Ehe als besondere<br />

Verantwortungsbeziehung<br />

begründe zwar eine Besserstellungen<br />

der Ehe im Verhältnis<br />

zu ungebundenen<br />

Partnerbeziehungen. Dies<br />

gelte aber nicht ohne Weiteres<br />

auch im Verhältnis zu einer<br />

rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft.<br />

Die eingetragene<br />

Lebenspartnerschaft<br />

ermögliche es gerade Personen,<br />

die wegen ihres gleichen<br />

Geschlechts eine Ehe nicht<br />

eingehen können, eine im<br />

Wesentlichen gleichartige institutionell<br />

stabilisierte Verantwortungsbeziehungeinzugehen.<br />

folge eine Evaluation, die<br />

über den Karriereaufstieg<br />

entscheide. Dafür gibt es<br />

nach Auskunft der TUM<br />

„verbindliche, transparente<br />

Kriterien nach internationalen<br />

Maßstäben“. Bestehen<br />

die Kandidaten, erhalten sie<br />

nicht nur eine unbefristete<br />

Anstellung als Associate Professor,<br />

sondern steigen damit<br />

auch auf die Besoldungsstufe<br />

W3. Andernfalls sei die Karriere<br />

an der TUM beendet.<br />

Den Erfolgreichen ist bei herausragenden<br />

Leistungen im<br />

weiteren Karriereverlauf der<br />

Aufstieg zum „Full Professor“<br />

mit höherem Gehalt und erweiterter<br />

Ausstattung möglich.<br />

Mit diesem neuen Modell<br />

will die TUM laut Präsident<br />

Wolfgang A. Herrmann<br />

den Kulturwandel im deutschen<br />

Berufungssystem vorantreiben.

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