Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter):<br />
Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-, Auf<strong>zu</strong>cht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten.<br />
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung <strong>zu</strong> keiner Verschlechterung<br />
des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes der lokalen Population führt.<br />
Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter):<br />
Das Tötungsverbot ist bei der Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr nur dann<br />
erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Arten<br />
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant<br />
erhöht.<br />
Die Verlet<strong>zu</strong>ng oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer<br />
Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan<strong>zu</strong>ngs-<br />
und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.<br />
Aus den folgenden Artengruppen sind aufgrund der Lage und des Lebensrauangebotes<br />
im Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten nach Anhang IV der<br />
FFH-RL im Untersuchungsraum bekannt oder <strong>zu</strong> erwarten (vgl. Anhang 1):<br />
Fische, Libellen, Käfer, Tagfalter, Nachtfalter und Weichtierarten (Schnecken,<br />
Muscheln)<br />
4.1.2.1 Säugetiere<br />
Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der relevanten Säugetierarten<br />
Folgende Säugetierarten wurden im Untersuchungsraum nachgewiesen bzw. kommen<br />
hier potenziell vor:<br />
Tab. 2: Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsraum<br />
Art Art RLB RLD EHZ<br />
KBR<br />
Fledermäuse<br />
Vorkommen im Untersuchungsraum<br />
Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 V U1 Zahlreiche Nachweise aus der Isaraue<br />
und dem Ampertal, Einzelnachweise<br />
an der Moosach<br />
Braunes Langohr Plecotus auritus - V FV Wochenstubenquartiere: Obermarchenbach<br />
(TA 6,5 km), Kirchdorf (TA<br />
8,4 km)<br />
Winterquartiere: St. Anna Thalhausen<br />
(TA 7 km)<br />
Weitere NW (jeweils einzelne Männchen,<br />
vermutl. Sommer-/Paarungsquartiere):<br />
Wieskirche <strong>Freising</strong> (TA 2,2<br />
km, <strong>Freising</strong>er Forst (TA min. 3 km),<br />
Kirche Altenhausen (TA 350 m Einzeltiere),<br />
Wippenhausen (TA 5,8 km)<br />
07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc <strong>11</strong>