Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
Rebhuhn (Perdix perdix)<br />
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG § 44<br />
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />
Das Rebhuhn wird aufgrund seiner niedrigen Flüge als stark kollisionsgefährdet eingestuft.<br />
Durch die vorgesehen umfangreichen Gehölzpflan<strong>zu</strong>ngen im Rahmen der landschaftsgerechte<br />
Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers wird dieses Risiko zwar deutlich minimiert, doch<br />
kann damit ein gelegentlicher Überflug der Trasse nicht vollständig verhindert werden. Deshalb<br />
wird vorsorglich für den bisher nicht von verkehrsreicheren Straßen durchfahrenen Raum eine<br />
signifikante Erhöhung des individuellen Kollisionsrisikos angenommen (worst-case-Szenario).<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich<br />
• G 1: landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers (relevant<br />
hier v.a. umfangreichen Gehölzpflan<strong>zu</strong>ngen)<br />
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
3 Prüfung der Wahrung des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes als fachliche Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ng<br />
des § 43 Abs. 8 BNatSchG i.V.m. Art.16 Abs. 1 FFH-RL<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG<br />
Die konkrete Zahl bzw. der Umfang der <strong>zu</strong> erwartenden Kollisionsopfer lässt sich nicht<br />
benennen. Mit hinreichender Sicherheit kann jedoch angenommen werden, dass durch die<br />
umfangreichen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Lebensraumoptimierung und –neuschaffung im Umfeld der<br />
Trasse die Lebensraumbedingungen für das Rebhuhn derart gestaltet werden, dass sich die Art<br />
hier langfristig und mit einem ausreichenden Reproduktionserfolg halten kann. Besonders<br />
hervor<strong>zu</strong>heben sind in diesem Zusammenhang die Neuschaffung von Hecken (Erhöhung des<br />
Brutplatz- und Deckungsangebotes) sowie die Entwicklung artenreicher Kraut- und Grasäume<br />
und Wiesen (Erhöhung des Nahrungsangebotes). Gelegentliche (minimierte) Kollisionsverluste<br />
können somit hingenommen werden. Insgesamt ist dadurch auch gewährleistet, dass sich der<br />
aktuelle (mittlere-schlechte) Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population projektbedingt nicht<br />
weiter verschlechtert.<br />
Die Gewährung einer Ausnahme führt <strong>zu</strong>:<br />
keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes der Populationen der Art<br />
Kompensationsmaßnahmen <strong>zu</strong>r Wahrung des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes<br />
• A 1: Aufwertung der Talaue des Tüntenhausener Grabens<br />
• A 2: <strong>Anlage</strong> von Hecken <strong>zu</strong>r Erweiterung des Marzlinger Heckenkomplexes<br />
Maßnahmenbeschreibung s. Abschn. 3.1 und LBP.<br />
Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ng erfüllt: ja nein<br />
07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 46