Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
4.1.2.3 Amphibien<br />
Ermittlung und Übersicht über das Vorkommen der relevanten Reptilienarten<br />
Von den 12 in Bayern vorkommenden Amphibienarten des Anhangs IV FFH-RL ist<br />
die Verbreitung innerhalb Bayerns gut bekannt und dokumentiert (vgl. BAYLFU<br />
2007). Aus dem Umfeld des Vorhabens liegen Nachweise von Laubfrosch und<br />
Kreuzkröte vor.<br />
Tab. 4: Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsraum<br />
Art RLD RLB EHZ<br />
KBR<br />
Vorkommen im Untersuchungsraum<br />
Kreuzkröte Bufo calamita 3 V 2 U2 nur ältere ASK-Nachweis (1989/1990)<br />
aus der Abbaustelle bei Zolling<br />
Laubfrosch Hyla arborea 2 3 2 U1 Aktuelles Vorkommen nur in der Abbaustelle<br />
bei Zolling (7536 ASK 240,<br />
ASK316; NW 1989 – 1992, eigene NW<br />
2000 und 2007)<br />
Erklärungen: vgl. Tab. 1 in Kap. 4.1.2.1<br />
Betroffenheit der Amphibienarten<br />
Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />
Die Kreuzkröte ist heute eine typische Art von Sand- und Kiesabbaustellen, wo sie flache, regelmäßig<br />
auch neu entstehende Gewässer als Laichgewässer nutzt. Als Landlebensräume<br />
kommen die Abbaustellen selbst und die unmittelbar angrenzenden Offenlandbereiche und<br />
Wälder in Frage.<br />
Aus dem Untersuchungsraum liegen nur ältere Nachweis (1989/1990) aus der Abbaustelle bei<br />
Zolling vor, möglicherweise kommt die Art hier auch noch aktuell vor. Die Entfernung <strong>zu</strong>r Trasse<br />
beträgt rd. 1,6 km, regelmäßige funktionale Beziehungen (Wanderrouten, Winterlebensraum<br />
etc.) <strong>zu</strong>m näheren Trassenumfeld bestehen aufgrund der großen Entfernung nicht.<br />
Für gelegentlich in den Wirkraum einwandernde Individuen (Ausbreitungswanderungen der Pionierart<br />
<strong>zu</strong>r Erschließung neu entstandener Lebensräume wie Sandgruben, die über mehrere<br />
Kilometer Entfernung von Laichgewässern möglich sind) erhöht sich durch die neue Straßentrasse<br />
das Kollisionsrisiko nicht signifikant (<strong>zu</strong>fällige Kollisionen im Rahmen des allgemeinen<br />
Risikos bei ungerichteten Wanderungen).<br />
Projektbedingt erfolgen somit keine direkten bauliche Eingriffe oder Beeinträchtigungen regelmäßiger<br />
(bestandsrelevanter) Funktionsbeziehungen.<br />
Verstöße gegen die Störungs- und Schädigungsverbote gem. § 42 Abs.1, Nrn. 1 - 3 i.V.m. Abs.<br />
5 BNatSchG § 44 Abs.1, Nrn. 1 - 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden deshalb ausgeschlossen.<br />
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 28