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Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />

Bluthänfling (Carduelis cannabina)<br />

1 Grundinformationen<br />

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3<br />

Arten im UG: nachgewiesen potenziell möglich Status BVA: D<br />

Der Bluthänfling besiedelt Wälder (oft in Fichtenschonungen und Christbaumkulturen),<br />

strukturreichen Kulturlandschaften (Heckengebiete, Weinberge) ebeso wie Siedlungen (Parks,<br />

Friedhöfe, große Gärten und deren Umfeld). Die Nestanlage erfolgt in Büschen und Bäumen (oft<br />

Nadelbäume). In Bayern ist eine negative Bestandsentwicklung erkennbar, wobei quantitative<br />

Aussagen fehlen (schwer erfassbare Art). Als Hauptgrund für die Bestandsabnahme wird die<br />

mangelnde bzw. abnehmende Nahrungsgrundlage (Flächen mit Wildkräutern, Ruderalflächen<br />

u.ä.) genannt (n. Angaben versch. Autoren in BEZZEL et a. 2005).<br />

Lokale Population:<br />

Eine Abgren<strong>zu</strong>ng der lokale Population im Untersuchungsgebiet oder im räumlichen Umgriff ist<br />

nicht möglich. Vereinzelte Bruten des Bluthänflings sind in den Wäldern der Amperleite (v.a.<br />

Bereiche mit Fichtenjungwuchs) sowie den Gehölzen im Umfeld der Dörfer und Einzelhöfe<br />

möglich.<br />

Im Tertiär-Hügelland (und bayernweit) gilt die Art als „gefährdet“, der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand wird<br />

deshalb als „mittel – schlecht“ eingestuft.<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der (lokalen) Population im Tertiär-Hügelland:<br />

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m.<br />

Abs. 5 BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Besonders durch notwendige Rodungsarbeiten bei Erlau (älterer Altersklassenfichtenwald und<br />

Randbereich einer jüngeren Aufforstungsfläche an der Amperleite) kann es <strong>zu</strong> einem Verlust einer<br />

potenziellen Fortpflan<strong>zu</strong>ngsstätte kommen. Vermeidbare Verluste/Beeinträchtigungen werden<br />

durch die Rodung der Bestände außerhalb der Brutzeit vermieden. Die ökologische Funktion<br />

dieses vom Eingriff betroffenen Bestandes bleibt jedoch durch ein entsprechendes Angebot<br />

in den angrenzenden Teilen der Amperleite im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Hin<strong>zu</strong><br />

kommt, dass (wie oben erwähnt) nicht das Brutplatzangebot sondern eine ausreichende Nahrungsbasis<br />

unter den heutigen Landnut<strong>zu</strong>ngsbedingungen als bestandsregulierender bzw. bestandslimitierender<br />

Faktor angesehen wird. Das Straßenbauprojekt führt diesbezüglich <strong>zu</strong> keiner<br />

Verschlechterung sondern eher <strong>zu</strong> einer Verbesserung der Lage (Entwicklung krautreicher<br />

Säume an Böschungen, im Bereich der Regenrückhaltebecken, auf Verschnittflächen sowie auf<br />

den Ausgleichsflächen).<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich<br />

• allg. Schutzmaßnahme: Rodung von Gebüschbeständen außerhalb der Brut- und<br />

Auf<strong>zu</strong>chtszeit<br />

CEF-Maßnahmen erforderlich<br />

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />

07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 47

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