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Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />

UG = Untersuchungsgebiet<br />

Rebhuhn (Perdix perdix)<br />

1 Grundinformationen<br />

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3<br />

Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Status BVA: D<br />

Das Rebhuhn ist in Bayern außerhalb der Alpen, des Alpenvorlandes und der höheren Lagen<br />

der Mittelgebirge lückenhaft verbreitet. Es besiedelt vor allem offenes, reich strukturiertes<br />

Ackerland. Insgesamt zeigt sich ein anhaltend negativer Bestandstrend, dem nur wenige<br />

Positiventwicklungen (meist in Folge gezielter Hilfsmaßnahmen) entgegenstehen. Zwischen<br />

1975 und 1999 hat der Bestand um 20 – 50 % abgenommen (n. Angaben versch. Autoren in<br />

BEZZEL et a. 2005).<br />

Lokale Population:<br />

Nach dem Brutvogelatlass kommt das Rebhuhn im Quadranten 7536/4 als Brutvogel vor, wobei<br />

sich dieser Status vermutlich auch auf Nachweise aus dem Hügelland zwischen Isar und Amper<br />

stützt (Lebensraumpotenzial vorhanden). Eigene Nachweise gelangen in dem Bestandskomplex<br />

aus mageren Ranken, Hecken und Viehweiden westlich von Altenhausen in den projektbedingt<br />

nicht eingegriffen wird. Vermutlich kommt die Art auch in weiteren Bereichen des<br />

Trassenkorridors vor bzw. nutzt – saisonal unterschiedlich – den Hügellandbereich als Gesamtlebensraum.<br />

Trotz der relativ ortsgebundenen Lebensweise des Rebhuhns bestehen vermutlich<br />

Austauschbeziehungen <strong>zu</strong> den Vorkommen im Amper- und Isartal (z. B. abwandernde/umherstreifende<br />

Jungvögel), so dass die Vorkommen in diesem Raum als eine (nicht näher<br />

eingrenzbare) „lokale Population“ auf<strong>zu</strong>fassen sind.<br />

In der Naturraumgruppe „Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten“ gilt die Art lt. LfU als<br />

stark gefährdet, wobei der Gefährdungsgrad (und die Bestandsdichten) in den einzelnen<br />

Teilräumen in Abhängigkeit von der strukturellen Ausstattung der Landschaft mit Sicherheit<br />

starke Unterschiede zeigt.<br />

In Anlehnung an die LfU-Einstufung und die hier allgemein wirksamen Gefährdungsfaktoren wird<br />

der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population im Isar- und Ampertal mit den<br />

dazwischenliegenden Hügelländern als „mittel – schlecht“ eingestuft.<br />

Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der (lokalen) Population:<br />

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m.<br />

Abs. 5 BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Konkrete Brutnachweise aus dem direkten Trassenbereich der B301 liegen nicht vor. Die Trasse<br />

verläuft jedoch über längere Strecken durch potenzielle Brutgebiete, so dass im Sinne einer<br />

worst-case-Betrachtung eine Zerstörung (Überbauung) von Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- und Ruhestätten unterstellt<br />

wird. Anhand der Biotopausstattung, der allgemeinen Landschaftsstruktur und Nut<strong>zu</strong>ngsverteilung<br />

ist jedoch nicht erkennbar, dass durch die Straße Kernlebensräume der Art<br />

überbaut oder entwertet werden. Insbesondere ist in diesen Zusammenhang hervor<strong>zu</strong>heben,<br />

dass keine baulichen Eingriffe in den strukturreichen Bestandskomplex an der Ostseite des Altenhausener<br />

Tälchens erfolgen. Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes weist dieser Bereich<br />

aufgrund seiner Biotop- und Strukturausstattung eine besondere Qualität als Brutplatz und<br />

Winterquartier auf.<br />

Zur Sicherung des Rebhuhnvorkommens sowie als Ausgleich für die Überbauung potenzieller<br />

Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- und Ruhestätten erfolgen auf der Fläche A 3 zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen,<br />

durch die ein Verstoß gegen die Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1<br />

07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 44

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