Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
Waldohreule (Asio otus)<br />
Europäische Vogelart nach VRL<br />
natürliche Feinde (Habicht, Marder, Uhu) und Verluste durch den Straßenverkehr.<br />
Für das Hügelland zwischen Isar und Donau in dem auch das Untersuchungsgebiet liegt, ist<br />
insgesamt einen relativ weite Verbreitung der Waldohreule als Brutvogel an<strong>zu</strong>nehmen (vgl.<br />
Nachweisdichte im BV-Atlas und Lebensraumpotenzial). Sie zählt hier, wie in ganz Bayern, <strong>zu</strong><br />
den (noch) ungefährdeten Arten (Vorwarnliste), deren Erhaltungs<strong>zu</strong>stand am wahrscheinlichsten<br />
mit „gut“ ein<strong>zu</strong>stufen ist.<br />
Der Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen Population wird bewertet mit:<br />
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m.<br />
Abs. 5 BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Die Waldohreule nutzt alte Krähen-, Elstern-,Greifvogel- und Ringeltaubennester <strong>zu</strong>r Brut, nur<br />
selten Baumhöhlen. Damit sind potenziell auch Brutplätze von den erforderlichen Rodungen<br />
für die neue Straßentrasse an der Amperleite betroffen. Um das Risiko, dass Eier oder<br />
Jungvögel in besetzten Nestern <strong>zu</strong> Schaden kommen, aus<strong>zu</strong>schließen, wird die Fällung der<br />
Bäume außerhalb der Brutzeit vorgenommen.<br />
Der potenzielelle Verlust einzelner Horstbäume (trotz eigener Untersuchungen keine konkreten<br />
Nachweise) als Fortpflan<strong>zu</strong>ngsstätte hat keinen Einfluss auf den Bestand der Waldohreule im<br />
Gebiet, da des möglicherweise betroffenen Revieres annähernd flächendeckend vergleichbare<br />
Waldbestände mit potenziellen Niststätten vorhanden sind. Die ökologischen Funktionen der<br />
Lebensstätte "Wälder der südlichen Amperleite" bleiben in jedem Fall für die Waldohreule<br />
erhalten.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:<br />
• S 1: Baumfällungen außerhalb der Brutzeit<br />
CEF-Maßnahmen erforderlich<br />
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Bau- und betriebsbedingte Störungen sind in dem an die Trasse angrenzenden (vermuteten)<br />
Brutrevier der Waldohreule nur in geringem Umfang an<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Die Art besiedelt auch Wälder und Feldgehölze in der Nähe von Siedlungsbereichen und zeigt<br />
damit eine geringe Störanfälligkeit gegenüber Verkehrseffekten und menschliche Anwesenheit.<br />
Außerdem ist ein Ausweichen in störungsarme Gebiete angesichts der großräumig verfügbaren<br />
potenziellen Brutplätze möglich.<br />
Eine Meidung straßennaher Nahrungshabitate oder eine Barrierewirkung der neuen Straße<br />
sind nicht gegeben (vgl. Pkt. 2.3). Im Winter bilden Waldohreulen sogar Schlafgemeinschaften<br />
auf Bäumen mitten in Dörfern oder Städten.<br />
Eine erhebliche projektbedingte Störung mit Auswirkungen auf den Erhaltungs<strong>zu</strong>stand der lokalen<br />
Population kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich<br />
CEF-Maßnahmen erforderlich<br />
07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 42