25.10.2013 Aufrufe

Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />

Mäusebussard (Buteo buteo)<br />

Europäische Vogelart nach VRL<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Vorübergehend sind v.a. baubedingte Störungen des Mäusebussards bei seinen Jagd- oder<br />

Balzflügen möglich. Ein Ausweichen in störungsärmere Bereiche seines Gesamtreviers ist jedoch<br />

möglich. Erhebliche betriebsbedingte Wirkungen werden in Anbetracht der allgemeinen<br />

Verbreitung und Häufigkeit der Art ausgeschlossen. Gleichzeitig ausgeschlossen sind damit<br />

erhebliche Störungen (mit Auswirkungen auf den Erhaltungs<strong>zu</strong>stand) der lokalen Population.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich<br />

CEF-Maßnahmen erforderlich<br />

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG § 44<br />

Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />

In offenen Landschaften sind an Straßen häufiger Kollisionsopfer des Mäusebussards <strong>zu</strong> beobachten.<br />

Die Bussarde geraten hier v.a. in den Gefahrenbereich der Straße, da sie vom leicht<br />

erreichbaren Nahrungsressourcen profitieren. Hier<strong>zu</strong> zählen Aas (überfahrene Klein- und Mittelsäuger,<br />

Hasen etc.) sowie ein gutes Kleinsäugerangebot in den Randstreifen, welches auf<br />

den schneefreien Randstreifen auch im Winter gut erreichbar ist. Bei niedrigen An- und Überflügen<br />

können Mäusebussarde dann von den Fahrzeugen erfasst und getötet werden.<br />

Nachdem die geplante Trasse auf weite Strecken durch einen Landschaftsausschnitt verläuft, in<br />

dem bislang keine vielbefahrenen Straßen verlaufen, wird hier vorsorglich eine signifikante Erhöhung<br />

des individuenbezogenen Kollisionsrisikos für den Mäusebussard unterstellt.<br />

Konfliktminimierend wirkt sich die geplante landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des<br />

Straßenkörpers bzw. die geplante Bepflan<strong>zu</strong>ng des Straßenböschungen aus (schlechtere Erreichbarkeit<br />

von Beutetieren), eine vollständige Vermeidung von Kollisionen in allen Streckenabschnitten<br />

ist jedoch nicht gewährleistet.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:<br />

• G 1: Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers im<br />

gesamten Streckenabschnitt<br />

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />

3 Prüfung der Wahrung des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes als fachliche Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ng<br />

des § 43 Abs. 8 BNatSchG i.V.m. Art.16 Abs. 1 FFH-RL<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG<br />

Wesentliche Einflussfaktoren auf die Siedlungsdichte des Mäusebussards in seinen<br />

Brutgebeiten sind das Nahrungsangebot (u. a. starke Abhängigkeit von Feldmausgradationen),<br />

ein geeignetes Brutplatzangebot sowie die vorherrschende Landnut<strong>zu</strong>ng.<br />

Bundesweit besitzt die häufigste heimische Greifvogelart einen stabilen Bestand und zeigt<br />

regional sogar Bestands<strong>zu</strong>nahmen (z. B. Brandenburg). Rückgangstendenzen in lokalen oder<br />

überregionalen Beständen sind nicht feststellbar so dass angenommen werden kann, dass<br />

Individuenverluste durch Kollisionen an Straßen keinen negativen Einfluss auf die<br />

07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!