Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
Mäusebussard (Buteo buteo)<br />
Europäische Vogelart nach VRL<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Vorübergehend sind v.a. baubedingte Störungen des Mäusebussards bei seinen Jagd- oder<br />
Balzflügen möglich. Ein Ausweichen in störungsärmere Bereiche seines Gesamtreviers ist jedoch<br />
möglich. Erhebliche betriebsbedingte Wirkungen werden in Anbetracht der allgemeinen<br />
Verbreitung und Häufigkeit der Art ausgeschlossen. Gleichzeitig ausgeschlossen sind damit<br />
erhebliche Störungen (mit Auswirkungen auf den Erhaltungs<strong>zu</strong>stand) der lokalen Population.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich<br />
CEF-Maßnahmen erforderlich<br />
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG § 44<br />
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />
In offenen Landschaften sind an Straßen häufiger Kollisionsopfer des Mäusebussards <strong>zu</strong> beobachten.<br />
Die Bussarde geraten hier v.a. in den Gefahrenbereich der Straße, da sie vom leicht<br />
erreichbaren Nahrungsressourcen profitieren. Hier<strong>zu</strong> zählen Aas (überfahrene Klein- und Mittelsäuger,<br />
Hasen etc.) sowie ein gutes Kleinsäugerangebot in den Randstreifen, welches auf<br />
den schneefreien Randstreifen auch im Winter gut erreichbar ist. Bei niedrigen An- und Überflügen<br />
können Mäusebussarde dann von den Fahrzeugen erfasst und getötet werden.<br />
Nachdem die geplante Trasse auf weite Strecken durch einen Landschaftsausschnitt verläuft, in<br />
dem bislang keine vielbefahrenen Straßen verlaufen, wird hier vorsorglich eine signifikante Erhöhung<br />
des individuenbezogenen Kollisionsrisikos für den Mäusebussard unterstellt.<br />
Konfliktminimierend wirkt sich die geplante landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des<br />
Straßenkörpers bzw. die geplante Bepflan<strong>zu</strong>ng des Straßenböschungen aus (schlechtere Erreichbarkeit<br />
von Beutetieren), eine vollständige Vermeidung von Kollisionen in allen Streckenabschnitten<br />
ist jedoch nicht gewährleistet.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:<br />
• G 1: Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers im<br />
gesamten Streckenabschnitt<br />
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein<br />
3 Prüfung der Wahrung des Erhaltungs<strong>zu</strong>standes als fachliche Ausnahmevorausset<strong>zu</strong>ng<br />
des § 43 Abs. 8 BNatSchG i.V.m. Art.16 Abs. 1 FFH-RL<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG<br />
Wesentliche Einflussfaktoren auf die Siedlungsdichte des Mäusebussards in seinen<br />
Brutgebeiten sind das Nahrungsangebot (u. a. starke Abhängigkeit von Feldmausgradationen),<br />
ein geeignetes Brutplatzangebot sowie die vorherrschende Landnut<strong>zu</strong>ng.<br />
Bundesweit besitzt die häufigste heimische Greifvogelart einen stabilen Bestand und zeigt<br />
regional sogar Bestands<strong>zu</strong>nahmen (z. B. Brandenburg). Rückgangstendenzen in lokalen oder<br />
überregionalen Beständen sind nicht feststellbar so dass angenommen werden kann, dass<br />
Individuenverluste durch Kollisionen an Straßen keinen negativen Einfluss auf die<br />
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