Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising
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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />
Aus diesen Varianten wurde unter Abwägung der Kriterien „Raumordnung und<br />
verkehrliche Wirksamkeit“, „Umweltverträglichkeit“, „Ausgleichsflächenbedarf“, „Gesamtkosten“<br />
und „FFH-Verträglichkeit“ vom damaligen Straßenbauamt München jeweils<br />
eine Wahllinie als favorisierte Lösung ausgewählt:<br />
• Wahllinien C1 ohne Umfahrung von Erlau (im LBP und der vorliegenden saP<br />
behandelte Variante)<br />
• Wahllinien C4a für die Westumfahrungen von Erlau<br />
• Wahllinien C2-I für die Ostumfahrungen von Erlau (nachdem die Tunnelvarianten<br />
vom Straßenbauamt München ausgeschlossen wurden)<br />
Erg.: Trassen s. Übersichtskarte 12.1.1 und 12.1.2 der Planfeststellungsunterlagen<br />
Diese drei Wahllinien wurden im Wahllinienvergleich (Teil 3 der UVS) direkt miteinander<br />
verglichen.<br />
Beim Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ zeigen sich <strong>zu</strong>sammengefasst folgende Wirkungen:<br />
Unvermeidbare Lebensraumverluste/-beeinträchtigungen<br />
Für die – nach den Minimierungsmaßnahmen verbleibenden unvermeidlichen - hohen<br />
und mittleren Beeinträchtigungen ist klar erkennbar, dass die Wahllinie C2-I signifikant<br />
höhere Belastungen des Schutzguts Tiere und Pflanzen nach sich ziehen<br />
würde, als dies bei den beiden anderen Wahllinien entstehen könnte (Durchschneidung<br />
des Amperleitenhanges an einer sehr steilen und von der Biotopausstattung<br />
her bedeutenden Stelle)<br />
Die Wahllinie C4a greift westlich von Erlau zwar auch in den Leitenhang ein, aber an<br />
einer für das Schutzgut wesentlich günstigeren Stelle (überwiegend Wirtschaftswald<br />
bzw. junge Aufforstungsflächen)<br />
Die Wahllinie C1 beansprucht verläuft südlich von Erlau in einem Tälchen, durch<br />
Wirtschaftswald mit überwiegend Fichtenbestockung. Die Wahllinie C1 zöge deshalb<br />
die geringsten Wald- und Biotopverluste nach sich.<br />
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen:<br />
Es ergeben sich vorhersehbar nennenswerte Beeinträchtigungen im Korridor der<br />
Wahllinie C2-I (relativ lange Zerschneidung einer hochwertigen, bisher nicht vorbelasteten<br />
Funktionsbeziehung innerhalb des Waldlebensraum-Komplexes an der<br />
Amperleite östlich von Erlau).<br />
Demgegenüber sind die Zerschneidungen durch die Wahllinien C1 und C4a von mit<br />
„mittel“ bewerteten Funktionsbeziehungen in den Nadelwaldbereichen südlich von<br />
Erlau günstiger <strong>zu</strong> werten. Die Wahllinie C4a bewirkt <strong>zu</strong>sätzlich eine randliche Beeinträchtigung<br />
der - durch die bestehende B301 ohnehin vorbelasteten – Funktionsbeziehungen<br />
an dem Steilhangbereich westlich von Erlau.<br />
Zusammenfassung/Reihung: C1 besser als C4a und beide sind deutlich besser als<br />
C2-I<br />
Durch die Auswahl der Variante C1 für die weitere Planung wurde die im Hinblick auf<br />
das Schutzgut „Pflanzen und Tiere“ und die artenschutzrechtlichen Regelungen<br />
günstigste Trasse gewählt. Eine im Sinne dieser Regelungen anderweitige <strong>zu</strong>friedenstellende<br />
Lösung (bzw. Trassenvariante) existiert nicht.<br />
07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 51