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Anlage 1 zu Unterlage T1-11 - Stadt Freising

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B301 Nordostumfahrung <strong>Freising</strong> spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Tektur<br />

Aus diesen Varianten wurde unter Abwägung der Kriterien „Raumordnung und<br />

verkehrliche Wirksamkeit“, „Umweltverträglichkeit“, „Ausgleichsflächenbedarf“, „Gesamtkosten“<br />

und „FFH-Verträglichkeit“ vom damaligen Straßenbauamt München jeweils<br />

eine Wahllinie als favorisierte Lösung ausgewählt:<br />

• Wahllinien C1 ohne Umfahrung von Erlau (im LBP und der vorliegenden saP<br />

behandelte Variante)<br />

• Wahllinien C4a für die Westumfahrungen von Erlau<br />

• Wahllinien C2-I für die Ostumfahrungen von Erlau (nachdem die Tunnelvarianten<br />

vom Straßenbauamt München ausgeschlossen wurden)<br />

Erg.: Trassen s. Übersichtskarte 12.1.1 und 12.1.2 der Planfeststellungsunterlagen<br />

Diese drei Wahllinien wurden im Wahllinienvergleich (Teil 3 der UVS) direkt miteinander<br />

verglichen.<br />

Beim Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ zeigen sich <strong>zu</strong>sammengefasst folgende Wirkungen:<br />

Unvermeidbare Lebensraumverluste/-beeinträchtigungen<br />

Für die – nach den Minimierungsmaßnahmen verbleibenden unvermeidlichen - hohen<br />

und mittleren Beeinträchtigungen ist klar erkennbar, dass die Wahllinie C2-I signifikant<br />

höhere Belastungen des Schutzguts Tiere und Pflanzen nach sich ziehen<br />

würde, als dies bei den beiden anderen Wahllinien entstehen könnte (Durchschneidung<br />

des Amperleitenhanges an einer sehr steilen und von der Biotopausstattung<br />

her bedeutenden Stelle)<br />

Die Wahllinie C4a greift westlich von Erlau zwar auch in den Leitenhang ein, aber an<br />

einer für das Schutzgut wesentlich günstigeren Stelle (überwiegend Wirtschaftswald<br />

bzw. junge Aufforstungsflächen)<br />

Die Wahllinie C1 beansprucht verläuft südlich von Erlau in einem Tälchen, durch<br />

Wirtschaftswald mit überwiegend Fichtenbestockung. Die Wahllinie C1 zöge deshalb<br />

die geringsten Wald- und Biotopverluste nach sich.<br />

Zerschneidung von Funktionsbeziehungen:<br />

Es ergeben sich vorhersehbar nennenswerte Beeinträchtigungen im Korridor der<br />

Wahllinie C2-I (relativ lange Zerschneidung einer hochwertigen, bisher nicht vorbelasteten<br />

Funktionsbeziehung innerhalb des Waldlebensraum-Komplexes an der<br />

Amperleite östlich von Erlau).<br />

Demgegenüber sind die Zerschneidungen durch die Wahllinien C1 und C4a von mit<br />

„mittel“ bewerteten Funktionsbeziehungen in den Nadelwaldbereichen südlich von<br />

Erlau günstiger <strong>zu</strong> werten. Die Wahllinie C4a bewirkt <strong>zu</strong>sätzlich eine randliche Beeinträchtigung<br />

der - durch die bestehende B301 ohnehin vorbelasteten – Funktionsbeziehungen<br />

an dem Steilhangbereich westlich von Erlau.<br />

Zusammenfassung/Reihung: C1 besser als C4a und beide sind deutlich besser als<br />

C2-I<br />

Durch die Auswahl der Variante C1 für die weitere Planung wurde die im Hinblick auf<br />

das Schutzgut „Pflanzen und Tiere“ und die artenschutzrechtlichen Regelungen<br />

günstigste Trasse gewählt. Eine im Sinne dieser Regelungen anderweitige <strong>zu</strong>friedenstellende<br />

Lösung (bzw. Trassenvariante) existiert nicht.<br />

07008-<strong>11</strong>0531-saP-PF-Tektur.doc 51

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