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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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(derzeit 60 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei<br />

Männern) gewährt werden. Im Falle einer<br />

Korridorpension bei blockzeitvereinbarung gebührt<br />

das Altersteilzeitgeld längstens ein<br />

Jahr, höchstens jedoch bis zur Erreichung der<br />

Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige<br />

Alterspension bei langer Versicherungsdauer.<br />

ACHTuNG: bei einer blockzeitvereinbarung darf<br />

die Freizeitphase 2,5 Jahre nicht überschreiten, sowie<br />

spätestens ab beginn der Freizeitphase ist eine<br />

zuvor arbeitslose Ersatzarbeitskraft einzustellen<br />

oder ein Lehrling in ein Ausbildungsverhältnis zu<br />

übernehmen.<br />

Höhe<br />

Der Arbeitgeber erhält vom Arbeitsmarktservice<br />

für Verträge bei kontinuierlicher Teilzeit 90%<br />

und bei geblockter Altersteilzeit 50% der<br />

Mehrkosten durch den Lohnausgleich bis zur<br />

Höchstbeitragsgrundlage (4.440 Euro monatlich im<br />

Jahr <strong>2013</strong>) und die höheren Sozialversicherungsbeiträge<br />

als Altersteilzeitgeld.<br />

■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />

www.arbeiterkammer.com<br />

■ Arbeitsmarktservice<br />

www.ams.at<br />

A.1.1.3. pensionsvorschuss<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

für Pensionsanträge ab dem 1.1.<strong>2013</strong>.<br />

Die Arbeitslosenversicherung gewährt gem.<br />

§ 23 AlVG Vorschüsse auf Leistungen der<br />

Pensionsversicherung.<br />

Arbeitslosen, die ein(e)<br />

● Alterspension<br />

● Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit<br />

oder Erwerbsunfähigkeit<br />

● Übergangsgeld aus der gesetzlichen Pensionsoder<br />

unfallversicherung<br />

● Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz<br />

beantragt haben, kann zur Überbrückung ein<br />

Sozialversicherung<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

Pensionsvorschuss bis zur Zuerkennung der<br />

Pensionsleistung zugesprochen werden.<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

Die Grundvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld<br />

oder die Notstandshilfe - abgesehen<br />

von der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und<br />

Arbeitsbereitschaft - müssen erfüllt und mit<br />

der Zuerkennung einer der oben aufgezählten<br />

Leistungen muss zu rechnen sein. bei der<br />

beantragung einer Alterspension oder eines<br />

Sonderruhegeldes muss die Wartezeit für die<br />

Pension erfüllt sein und eine bestätigung des<br />

Pensionsversicherungsträgers vorliegen, dass<br />

die Feststellung der Pensionsleistung nicht binnen<br />

zwei Monaten erfolgen kannn. Im Falle einer<br />

Invaliditäts- bzw. berufsunfähigkeitspension<br />

muss neben der Wartezeit überdies ein ärztliches<br />

Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt<br />

bescheinigen, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt.<br />

Der/die Leistungswerber/in muss während des<br />

bezuges des Pensionsvorschusses nicht der<br />

Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.<br />

Höhe (in euro pro monat <strong>2013</strong>)<br />

Der Pensionsvorschuss (Altregelung) wird in der<br />

Höhe des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe<br />

gewährt, maximal jedoch täglich für<br />

Bezieher/innen einer<br />

Invaliditäts-/<br />

berufsunfähigkeitspension 34,93<br />

Alterspension 38,50<br />

Wird die Pension nicht zuerkannt, so gilt der<br />

Vorschuss in der geleisteten Dauer und Höhe als<br />

Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, das heißt<br />

die bezugsdauer wird entsprechend verkürzt.<br />

Achtung: Eine allfällige Differenz des niedrigeren<br />

Pensionsvorschusses wird nicht nachgezahlt.<br />

Neu: Für pensionsanträge ab 1.1.<strong>2013</strong><br />

wird der Pensionsvorschuss in der Höhe des<br />

Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe gewährt.<br />

Liegt jedoch eine bestätigung des Pensionsversicherungsträgers<br />

vor, dass die Pension geringer<br />

sein wird, ist der Pensionsvorschuss mit dieser<br />

Höhe zu begrenzen.<br />

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