OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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(derzeit 60 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei<br />
Männern) gewährt werden. Im Falle einer<br />
Korridorpension bei blockzeitvereinbarung gebührt<br />
das Altersteilzeitgeld längstens ein<br />
Jahr, höchstens jedoch bis zur Erreichung der<br />
Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige<br />
Alterspension bei langer Versicherungsdauer.<br />
ACHTuNG: bei einer blockzeitvereinbarung darf<br />
die Freizeitphase 2,5 Jahre nicht überschreiten, sowie<br />
spätestens ab beginn der Freizeitphase ist eine<br />
zuvor arbeitslose Ersatzarbeitskraft einzustellen<br />
oder ein Lehrling in ein Ausbildungsverhältnis zu<br />
übernehmen.<br />
Höhe<br />
Der Arbeitgeber erhält vom Arbeitsmarktservice<br />
für Verträge bei kontinuierlicher Teilzeit 90%<br />
und bei geblockter Altersteilzeit 50% der<br />
Mehrkosten durch den Lohnausgleich bis zur<br />
Höchstbeitragsgrundlage (4.440 Euro monatlich im<br />
Jahr <strong>2013</strong>) und die höheren Sozialversicherungsbeiträge<br />
als Altersteilzeitgeld.<br />
■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />
www.arbeiterkammer.com<br />
■ Arbeitsmarktservice<br />
www.ams.at<br />
A.1.1.3. pensionsvorschuss<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
für Pensionsanträge ab dem 1.1.<strong>2013</strong>.<br />
Die Arbeitslosenversicherung gewährt gem.<br />
§ 23 AlVG Vorschüsse auf Leistungen der<br />
Pensionsversicherung.<br />
Arbeitslosen, die ein(e)<br />
● Alterspension<br />
● Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit<br />
oder Erwerbsunfähigkeit<br />
● Übergangsgeld aus der gesetzlichen Pensionsoder<br />
unfallversicherung<br />
● Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz<br />
beantragt haben, kann zur Überbrückung ein<br />
Sozialversicherung<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
Pensionsvorschuss bis zur Zuerkennung der<br />
Pensionsleistung zugesprochen werden.<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
Die Grundvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld<br />
oder die Notstandshilfe - abgesehen<br />
von der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und<br />
Arbeitsbereitschaft - müssen erfüllt und mit<br />
der Zuerkennung einer der oben aufgezählten<br />
Leistungen muss zu rechnen sein. bei der<br />
beantragung einer Alterspension oder eines<br />
Sonderruhegeldes muss die Wartezeit für die<br />
Pension erfüllt sein und eine bestätigung des<br />
Pensionsversicherungsträgers vorliegen, dass<br />
die Feststellung der Pensionsleistung nicht binnen<br />
zwei Monaten erfolgen kannn. Im Falle einer<br />
Invaliditäts- bzw. berufsunfähigkeitspension<br />
muss neben der Wartezeit überdies ein ärztliches<br />
Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt<br />
bescheinigen, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt.<br />
Der/die Leistungswerber/in muss während des<br />
bezuges des Pensionsvorschusses nicht der<br />
Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.<br />
Höhe (in euro pro monat <strong>2013</strong>)<br />
Der Pensionsvorschuss (Altregelung) wird in der<br />
Höhe des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe<br />
gewährt, maximal jedoch täglich für<br />
Bezieher/innen einer<br />
Invaliditäts-/<br />
berufsunfähigkeitspension 34,93<br />
Alterspension 38,50<br />
Wird die Pension nicht zuerkannt, so gilt der<br />
Vorschuss in der geleisteten Dauer und Höhe als<br />
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, das heißt<br />
die bezugsdauer wird entsprechend verkürzt.<br />
Achtung: Eine allfällige Differenz des niedrigeren<br />
Pensionsvorschusses wird nicht nachgezahlt.<br />
Neu: Für pensionsanträge ab 1.1.<strong>2013</strong><br />
wird der Pensionsvorschuss in der Höhe des<br />
Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe gewährt.<br />
Liegt jedoch eine bestätigung des Pensionsversicherungsträgers<br />
vor, dass die Pension geringer<br />
sein wird, ist der Pensionsvorschuss mit dieser<br />
Höhe zu begrenzen.<br />
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