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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

Im Folgenden werden daher die unterschiedlichen<br />

Leistungsinhalte für Menschen mit psychischen<br />

beeinträchtigungen und für Menschen mit einer<br />

körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen<br />

beeinträchtigung getrennt dargestellt.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ (wenn nicht anders angegeben)<br />

bei der bedarfskoordinatorin/ beim<br />

bedarfskoordinator der bezirkshauptmannschaft/des<br />

<strong>Mag</strong>istrates.<br />

■ Auskünfte erhalten Sie auch direkt<br />

beim Leistungserbringer (Einrichtung), bei<br />

den Sozialberatungsstellen oder<br />

beim Amt der Oö. Landesregierung,<br />

Abteilung Soziales.<br />

B.4.3. Angebote für menschen mit<br />

einer geistigen, körperlichen und/oder<br />

mehrfachbeeinträchtigung<br />

4.3.1 subsidiäres mindesteinkommen<br />

Das subsidiäre Mindesteinkommen wurde<br />

eingestellt und in der bedarfsorientierten<br />

Mindestsicherung rechtlich verankert.<br />

4.3.2 Frühförderung<br />

Die Frühförderung bietet Kindern mit Entwicklungsverzögerung,<br />

Kindern mit beeinträchtigungen<br />

oder Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintretens einer beeinträchtigung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, Hilfen an, um die<br />

Entwicklung des Kindes im Kreise der Familie zu<br />

fördern.<br />

Die Frühförderung kann ab der Geburt und bis<br />

zum Eintritt in den Kindergarten bzw. in die<br />

Schule in Anspruch genommen werden. Sie findet<br />

zumeist mobil statt (zu Hause in der Familie),<br />

kann aber auch ambulant (stundenweise in einer<br />

Frühförderstelle) in Anspruch genommen werden.<br />

Neben der allgemeinen Frühförderung wird<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

die Sehfrühförderung für Kinder mit Sehbeeinträchtigungen<br />

und die frühe Kommunikationsförderung<br />

für Kinder mit einer sprachlichen<br />

beeinträchtigung angeboten.<br />

Erstberatung und Information sind grundsätzlich<br />

kostenlos. Die Kosten der Frühförderung werden<br />

fast zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen,<br />

die Eltern haben – bei Pflegegeldbezug<br />

für das Kind – einen geringfügigen Kostenbeitrag<br />

zu entrichten.<br />

siehe Übersicht ab seite 92<br />

4.3.3 Fachberatung für Integration:<br />

Integrationskindergärten und heilpädagogische<br />

Kindergärten<br />

Die Fachberatung für Integration unterstützt die<br />

Integration von Kindern mit beeinträchtigungen<br />

in Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />

Ihr obliegen folgende Aufgaben:<br />

1. Feststellung des Stützkräftebedarfs (einschließlich<br />

der erforderlichen Qualifikation) und Zuteilung<br />

der verfügbaren Stützkräftestunden<br />

2. Die Fachberaterin/der Fachberater berät fachlich<br />

und nimmt beobachtend und praktizierend<br />

die heilpädagogische betreuung der Kinder<br />

mit beeinträchtigung im Rahmen ihrer/seiner<br />

Zeitressourcen wahr.<br />

Das Land Oberösterreich (Direktion bildung und<br />

Gesellschaft) ersetzt den Rechtsträger/innen<br />

den Aufwand für die anfallenden Stützkräftestunden<br />

im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmittel.<br />

Ergänzend dazu stehen auch Heilpädagogische<br />

Kindergärten für Kinder mit beeinträchtigungen<br />

zur Verfügung.<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

Gemeindeamt oder <strong>Mag</strong>istrat<br />

nächstgelegener Kindergarten<br />

Sozialberatungsstellen<br />

Amt der Oö. Landesregierung:<br />

Direktion für bildung und Gesellschaft

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