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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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tigten Zeitraumes der Nicht-Inanspruchnahme der<br />

Gratis-Kinderbetreuung ausbezahlt, jedoch maximal<br />

für 12 Kalendermonate. Die zweite Anweisung<br />

erfolgt nach der Information des Antragstellers<br />

über den beginn des Kindergartenbesuches unter<br />

Anschluss einer bestätigung des Rechtsträgers der<br />

Kinderbetreuung. Der Kinderbetreuungsbonus<br />

wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und<br />

ist auf Eu-Inländer beschränkt.<br />

Abwicklung/Antragstellung<br />

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion<br />

bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

0732-77 20-111 92 oder -116 10<br />

A.3.6. mutter-Kind-Zuschuss<br />

des Landes <strong>OÖ</strong><br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

Anspruch hat ein Elternteil (Adoptivelternteil,<br />

Pflegeelternteil), sofern<br />

● sein/ihr Kind nach dem 1.1.2002 geboren ist<br />

● er/sie das Kind überwiegend betreut<br />

● alle untersuchungen und Impfungen durchgeführt<br />

wurden<br />

● er/sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt<br />

wohnt und<br />

● sowohl er/sie als auch das Kind zum Stichtag<br />

(Zeitpunkt des Antrages) nachweisen, dass<br />

er/sie zum Zeitpunkt der Antragstellung den<br />

Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat oder<br />

er/sie als Antragsteller/Antragstellerin im<br />

Rahmen einer Arbeitnehmerfreizügigkeit einer<br />

Erwerbstätigkeit in Oberösterreich nachgeht.<br />

Antragstellung<br />

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach<br />

Vollendung des 2. (24.-36.Lebensmonat) bzw. 5. Lj.<br />

(60.-72.Lebensmonat) gestellt werden.<br />

Achtung: Eine Fristüberschreitung oder auch das<br />

Fehlen einer der Anspruchsvoraussetzungen be-<br />

Beihilfen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

deutet automatisch eine Ablehnung.<br />

Die Wohnsitzgemeinde muss den Hauptwohnsitz<br />

bestätigen (gilt nicht in Linz). Im Vorsorgeheft (erhältlich<br />

beim prakt. Arzt/Ärztin oder Kinderarzt/ärztin)<br />

müssen die untersuchungen und<br />

Impfungen der Mutter und des Kindes vom Arzt/<br />

Ärztin bestätigt sein.<br />

Für den 1. Teil ist der Nachweis der untersuchungen<br />

bis einschl. 22.-26. Lebens-monat inkl.<br />

Augenuntersuchung und aller Impfungen lt. öffentlichem<br />

Impfplan notwendig. Für den 2. Teil<br />

muss der Nachweis aller untersuchungen und<br />

Impfungen, die im MuKI-Pass vorgesehen sind,<br />

erbracht werden.<br />

■<br />

Anträge sind beim Amt der Oö. Landesregierung,<br />

Abteilung Gesundheit, 4021 Linz,<br />

bahnhofplatz 1, zu stellen.<br />

Höhe und Auszahlung<br />

Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen zu je €<br />

185,00 ausbezahlt.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abt. Gesundheit<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

(Gesellschaft und Soziales - Förderungen -<br />

Mutter-Kind-Zuschuss)<br />

■ Info-Hotline: 0732-77 20-149 10<br />

A.3.7. Bildungsförderungen<br />

A.3.7.1. Das oö. Bildungskonto<br />

Wichtige Änderung: Seit 2012 ist das Nachholen<br />

des Hauptschulabschlusses sowie die Vermittlung<br />

von basisbildung/Grundkompetenzen (Lesen,<br />

Schreiben, sprachliche Kompetenzen in Deutsch<br />

als Erstsprache und Deutsch als Zweitsprache,<br />

Rechnen, Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

KOSTENLOS! Das bildungskonto<br />

dient zur unterstützung von beruflichen<br />

Weiterbildungsmaßnahmen oder umschulungen.

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