OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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tigten Zeitraumes der Nicht-Inanspruchnahme der<br />
Gratis-Kinderbetreuung ausbezahlt, jedoch maximal<br />
für 12 Kalendermonate. Die zweite Anweisung<br />
erfolgt nach der Information des Antragstellers<br />
über den beginn des Kindergartenbesuches unter<br />
Anschluss einer bestätigung des Rechtsträgers der<br />
Kinderbetreuung. Der Kinderbetreuungsbonus<br />
wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und<br />
ist auf Eu-Inländer beschränkt.<br />
Abwicklung/Antragstellung<br />
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion<br />
bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
0732-77 20-111 92 oder -116 10<br />
A.3.6. mutter-Kind-Zuschuss<br />
des Landes <strong>OÖ</strong><br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
Anspruch hat ein Elternteil (Adoptivelternteil,<br />
Pflegeelternteil), sofern<br />
● sein/ihr Kind nach dem 1.1.2002 geboren ist<br />
● er/sie das Kind überwiegend betreut<br />
● alle untersuchungen und Impfungen durchgeführt<br />
wurden<br />
● er/sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt<br />
wohnt und<br />
● sowohl er/sie als auch das Kind zum Stichtag<br />
(Zeitpunkt des Antrages) nachweisen, dass<br />
er/sie zum Zeitpunkt der Antragstellung den<br />
Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat oder<br />
er/sie als Antragsteller/Antragstellerin im<br />
Rahmen einer Arbeitnehmerfreizügigkeit einer<br />
Erwerbstätigkeit in Oberösterreich nachgeht.<br />
Antragstellung<br />
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach<br />
Vollendung des 2. (24.-36.Lebensmonat) bzw. 5. Lj.<br />
(60.-72.Lebensmonat) gestellt werden.<br />
Achtung: Eine Fristüberschreitung oder auch das<br />
Fehlen einer der Anspruchsvoraussetzungen be-<br />
Beihilfen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
deutet automatisch eine Ablehnung.<br />
Die Wohnsitzgemeinde muss den Hauptwohnsitz<br />
bestätigen (gilt nicht in Linz). Im Vorsorgeheft (erhältlich<br />
beim prakt. Arzt/Ärztin oder Kinderarzt/ärztin)<br />
müssen die untersuchungen und<br />
Impfungen der Mutter und des Kindes vom Arzt/<br />
Ärztin bestätigt sein.<br />
Für den 1. Teil ist der Nachweis der untersuchungen<br />
bis einschl. 22.-26. Lebens-monat inkl.<br />
Augenuntersuchung und aller Impfungen lt. öffentlichem<br />
Impfplan notwendig. Für den 2. Teil<br />
muss der Nachweis aller untersuchungen und<br />
Impfungen, die im MuKI-Pass vorgesehen sind,<br />
erbracht werden.<br />
■<br />
Anträge sind beim Amt der Oö. Landesregierung,<br />
Abteilung Gesundheit, 4021 Linz,<br />
bahnhofplatz 1, zu stellen.<br />
Höhe und Auszahlung<br />
Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen zu je €<br />
185,00 ausbezahlt.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Amt der Oö. Landesregierung<br />
Abt. Gesundheit<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
(Gesellschaft und Soziales - Förderungen -<br />
Mutter-Kind-Zuschuss)<br />
■ Info-Hotline: 0732-77 20-149 10<br />
A.3.7. Bildungsförderungen<br />
A.3.7.1. Das oö. Bildungskonto<br />
Wichtige Änderung: Seit 2012 ist das Nachholen<br />
des Hauptschulabschlusses sowie die Vermittlung<br />
von basisbildung/Grundkompetenzen (Lesen,<br />
Schreiben, sprachliche Kompetenzen in Deutsch<br />
als Erstsprache und Deutsch als Zweitsprache,<br />
Rechnen, Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
KOSTENLOS! Das bildungskonto<br />
dient zur unterstützung von beruflichen<br />
Weiterbildungsmaßnahmen oder umschulungen.