OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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im Lehrlingsheim wohnen und jeweils zum<br />
Wochenende heimfahren, gibt es die sog.<br />
Fahrtenbeihilfe 2, die je nach Länge der Wegstrecke<br />
max. € 58,00/Monat beträgt.<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
● für Lehrlinge, für die ein Anspruch der Eltern<br />
auf Familienbeihilfe besteht und<br />
● die in einem gesetzlich anerkannten<br />
Lehrverhältnis stehen (bestätigung von<br />
Arbeitgeber/in, Ausbildungsstätte in Österreich<br />
bzw. im grenznahen Ausland)<br />
besteht für den Lehrling auf seiner Wegstrecke<br />
von zu Hause zum betrieb nicht die Möglichkeit,<br />
ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann<br />
beim Wohnsitzfinanzamt Lehrlingsfahrtenbeihilfe<br />
(bzw. auch Schulfahrtbeihilfe für den Weg zur<br />
berufsschule) beantragt werden.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />
Abt. Lehrlings- und Jugendschutz<br />
■ www.arbeiterkammer.com<br />
A.3.12.2. Oö. Fernpendler/innenbeihilfe<br />
Diese beihilfe wird gewährt, wenn<br />
● der Weg vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort<br />
mind. 25 km beträgt (gerechnet jeweils vom<br />
Ortsmittelpunkt)<br />
● dieser Weg täglich oder mindestens einmal<br />
innerhalb einer Woche zurückgelegt wird<br />
● das jährliche steuerpflichtige Einkommen des<br />
Pendlers/der Pendlerin den betrag von € 26.000<br />
nicht übersteigt – zuzüglich € 2.600 für jedes<br />
im gemeinsamen Hauhalt lebende Kind, für das<br />
Familienbeihilfe im beantragungsjahr bezogen<br />
wurde.<br />
Die Beihilfe (in €) beträgt für entfernungen<br />
von 25 bis 49 km 160,00<br />
von 50 bis 74 km 225,00<br />
ab 75 km 309,00<br />
Ein Zuschlag von 30 % der beihilfe wird ge-<br />
Beihilfen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
währt, wenn eine Jahreskarte des oö. Verkehrs-<br />
verbundes erworben wurde.<br />
■<br />
■<br />
■<br />
MEHR INFORMATIONEN/ANTRAG<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Finanzen<br />
Landhausplatz 1, 4021 Linz<br />
find.post@ooe.gv.at<br />
0732-77 20-113 31<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
(Download) oder<br />
bürgerservicestellen des Amtes der Oö.<br />
Landesregierung und Gemeindeämtern<br />
A.3.12.3. pendler/innenpauschale<br />
Über das Finanzamt zu beantragen gibt es die<br />
Pendler/innenpauschale. Die kleine pendler/innenpauschale<br />
steht zu, wenn die Entfernung zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20<br />
km beträgt und die benutzung von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist.<br />
Ist die benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht<br />
möglich oder zumutbar, gibt es bereits für Wege<br />
ab 2 km die große pendler/innenpauschale.<br />
Die Ausweitung der Pendlerpauschale rückwirkend<br />
ab voraussichtlich 1. Jänner <strong>2013</strong> wurde erst<br />
nach Redaktionsschluss des <strong>Sozialratgeber</strong>s im<br />
Parlament behandelt. Die neuen bestimmungen<br />
werden zusätzlich zu den bereits bestehenden<br />
begünstigungen zur Anwendung kommen. Die<br />
bisherige Kilometerstaffel und die maßgeblichen<br />
beträge der Pendlerpauschale bleiben inhaltlich<br />
unverändert. Neuerungen sind Pendlerpauschale<br />
für Teilzeitkräfte, Neueinführung des Pendlereuros,<br />
Jobticket für alle, keine Pendlerpauschale für<br />
Arbeitnehmer/innen, die ihren Dienstwagen privat<br />
nutzen können, Anhebung der Negativsteuer,<br />
Neueinführung des Pendlerausgleichsbetrages.<br />
■ zuständiges Finanzamt<br />
www.bmf.gv.at<br />
MEHR INFORMATIONEN