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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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im Lehrlingsheim wohnen und jeweils zum<br />

Wochenende heimfahren, gibt es die sog.<br />

Fahrtenbeihilfe 2, die je nach Länge der Wegstrecke<br />

max. € 58,00/Monat beträgt.<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

● für Lehrlinge, für die ein Anspruch der Eltern<br />

auf Familienbeihilfe besteht und<br />

● die in einem gesetzlich anerkannten<br />

Lehrverhältnis stehen (bestätigung von<br />

Arbeitgeber/in, Ausbildungsstätte in Österreich<br />

bzw. im grenznahen Ausland)<br />

besteht für den Lehrling auf seiner Wegstrecke<br />

von zu Hause zum betrieb nicht die Möglichkeit,<br />

ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann<br />

beim Wohnsitzfinanzamt Lehrlingsfahrtenbeihilfe<br />

(bzw. auch Schulfahrtbeihilfe für den Weg zur<br />

berufsschule) beantragt werden.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong><br />

Abt. Lehrlings- und Jugendschutz<br />

■ www.arbeiterkammer.com<br />

A.3.12.2. Oö. Fernpendler/innenbeihilfe<br />

Diese beihilfe wird gewährt, wenn<br />

● der Weg vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort<br />

mind. 25 km beträgt (gerechnet jeweils vom<br />

Ortsmittelpunkt)<br />

● dieser Weg täglich oder mindestens einmal<br />

innerhalb einer Woche zurückgelegt wird<br />

● das jährliche steuerpflichtige Einkommen des<br />

Pendlers/der Pendlerin den betrag von € 26.000<br />

nicht übersteigt – zuzüglich € 2.600 für jedes<br />

im gemeinsamen Hauhalt lebende Kind, für das<br />

Familienbeihilfe im beantragungsjahr bezogen<br />

wurde.<br />

Die Beihilfe (in €) beträgt für entfernungen<br />

von 25 bis 49 km 160,00<br />

von 50 bis 74 km 225,00<br />

ab 75 km 309,00<br />

Ein Zuschlag von 30 % der beihilfe wird ge-<br />

Beihilfen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

währt, wenn eine Jahreskarte des oö. Verkehrs-<br />

verbundes erworben wurde.<br />

■<br />

■<br />

■<br />

MEHR INFORMATIONEN/ANTRAG<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Finanzen<br />

Landhausplatz 1, 4021 Linz<br />

find.post@ooe.gv.at<br />

0732-77 20-113 31<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

(Download) oder<br />

bürgerservicestellen des Amtes der Oö.<br />

Landesregierung und Gemeindeämtern<br />

A.3.12.3. pendler/innenpauschale<br />

Über das Finanzamt zu beantragen gibt es die<br />

Pendler/innenpauschale. Die kleine pendler/innenpauschale<br />

steht zu, wenn die Entfernung zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20<br />

km beträgt und die benutzung von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist.<br />

Ist die benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht<br />

möglich oder zumutbar, gibt es bereits für Wege<br />

ab 2 km die große pendler/innenpauschale.<br />

Die Ausweitung der Pendlerpauschale rückwirkend<br />

ab voraussichtlich 1. Jänner <strong>2013</strong> wurde erst<br />

nach Redaktionsschluss des <strong>Sozialratgeber</strong>s im<br />

Parlament behandelt. Die neuen bestimmungen<br />

werden zusätzlich zu den bereits bestehenden<br />

begünstigungen zur Anwendung kommen. Die<br />

bisherige Kilometerstaffel und die maßgeblichen<br />

beträge der Pendlerpauschale bleiben inhaltlich<br />

unverändert. Neuerungen sind Pendlerpauschale<br />

für Teilzeitkräfte, Neueinführung des Pendlereuros,<br />

Jobticket für alle, keine Pendlerpauschale für<br />

Arbeitnehmer/innen, die ihren Dienstwagen privat<br />

nutzen können, Anhebung der Negativsteuer,<br />

Neueinführung des Pendlerausgleichsbetrages.<br />

■ zuständiges Finanzamt<br />

www.bmf.gv.at<br />

MEHR INFORMATIONEN

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