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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ bedarfskoordinator/innen der <strong>Mag</strong>istrate<br />

und der bezirkshauptmannschaften<br />

■ Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung Soziales<br />

B.4.3.20. Therapie<br />

Die Kosten von anerkannten Therapien (z.b.<br />

Physio- und Ergotherapie oder Logopädie) werden<br />

zum Großteil von Krankenversicherungsträgern<br />

übernommen. Für die Abrechnung gelten<br />

die Vorschriften der jeweiligen Krankenkassen.<br />

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist jedenfalls<br />

ein Überweisungsschein des Arztes/ der<br />

Ärztin.<br />

Das Land Oberösterreich erkennt verschiedene<br />

Therapien, wie z.b. konduktive Mehrfachtherapie<br />

oder Hippotherapie als Heilbehandlungen nach<br />

dem Oö. Chancengleichheitsgesetz an.<br />

Die Kosten für diese Heilbehandlungen werden auf<br />

Antrag mittels Formular bei der Wohnsitzgemeinde<br />

fast zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen.<br />

Ein geringfügiger Kostenbeitrag ist zu<br />

entrichten.<br />

Zu folgenden von Krankenversicherungsträgern<br />

nicht anerkannten Therapien kann bei<br />

Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom Land<br />

Oberösterreich (Abteilung Soziales) ein Zuschuss<br />

gewährt werden:<br />

● Tomatis-Hörtraining<br />

● Akustisches Integrationstraining<br />

● Musiktherapie<br />

● Heilpädagogisches Voltigieren<br />

siehe Übersicht ab seite 93<br />

B.4.3.21. soziale rehabilitation<br />

Für Maßnahmen im Rahmen der sozialen<br />

Rehabilitation kann das Land <strong>OÖ</strong> (Abteilung<br />

Soziales) an Menschen mit beeinträchtigungen<br />

(ausgenommen altersbedingte) bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen einen Zuschuss gewähren.<br />

Dieser ist abhängig von der Höhe des Haushalts-<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

einkommens. Der Grad der beeinträchtigung muss<br />

mindestens 50 % betragen.<br />

Ausgenommen sind Maßnahmen, die im<br />

Zusammenhang mit einer berufsausübung<br />

oder berufsausbildung stehen oder die eine<br />

berufstätigkeit (wieder) ermöglichen.<br />

Die soziale Rehabilitation umfasst:<br />

● Adaptierung eines PKWs<br />

● Fahrtkostenzuschuss<br />

● behindertengerechte Wohnraumadaptierung<br />

● Kommunikationshilfsmittel<br />

● elektronische und sonstige technische<br />

Hilfsmittel, orthopädische behelfe<br />

● Erwerb der Lenkberechtigung<br />

● Anschaffung eines blindenführhundes,<br />

Partnerhundes oder Rollstuhlhundes<br />

● Dolmetschkosten<br />

●<br />

behinderungsbedingte finanzielle Notlagen<br />

■<br />

■<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

Informationen und Anträge:<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung Soziales<br />

0732-77 20-153 29 od. -151 68 od. -162 81<br />

Informationen über Maßnahmen<br />

der beruflichen Integration:<br />

bundessozialamt für <strong>OÖ</strong><br />

www.basb.bmsk.gv.at

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