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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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Diese Gutscheine können bei Veranstaltungen,<br />

die mit einem Gutscheinsymbol gekennzeichnet<br />

sind, zum Thema Eltern-Kind-beziehung<br />

und Partnerschafts-beziehung direkt bei<br />

bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren,<br />

Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern<br />

und zahlreichen privaten Initiativen eingelöst<br />

werden. Der Gutscheinwert wird von der<br />

Teilnahmegebühr abgezogen.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

0732-77 20-111 81 oder -162 62<br />

A.3.8. Beihilfen in Ausbildungszeiten<br />

A.3.8.1. Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld<br />

Arbeitnehmer/innen, die mindestens sechs Monate<br />

ununterbrochen bei derselben Dienstgeberin/<br />

beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, können<br />

mit deren Zustimmung für mindestens zwei<br />

Monate bis maximal ein Jahr bildungskarenz innerhalb<br />

einer Rahmenzeit von 4 Jahren in Anspruch<br />

nehmen, wobei diese auch in Teilen beansprucht<br />

werden kann. Während dieser Zeit erhält der/<br />

die Arbeitnehmer/in vom AMS Arbeitslosengeld.<br />

Eine geringfügige beschäftigung ist möglich. Der<br />

Nachweis der Teilnahme von 20 Wochenstunden<br />

an einer bildungsmaßnahme ist zu erbringen. Für<br />

Personen mit betreuungspflichten für Kinder bis<br />

zum 7. Lebensjahr sind 16 Wochenstunden ausreichend<br />

(Ausnahmen: Studium, berufsreifeprüfung,<br />

Studienberechtigungsprüf-ung, Nachholen von<br />

Lehrabschlüssen etc.). bestätigte Selbstlern-<br />

und Übungszeiten werden angerechnet.<br />

Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland sind<br />

möglich. Auch Saisonarbeitskräfte können die<br />

bildungskarenz unter bestimmten Voraussetzungen<br />

beanspruchen.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong>, AK bildungsberatung<br />

050-69 06-16 01, bildungsinfo@ak-ooe.at<br />

www.arbeiterkammer.com<br />

Beihilfen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

A.3.8.2. Fachkräftestipendium<br />

Wer eine Ausbildung in einem so genannten<br />

Mangelberuf macht, soll ab Mitte <strong>2013</strong> monatlich<br />

Geld in der Höhe des Ausgleichszulagenrich<br />

tsatzes (derzeit 795 Euro) bekommen, und zwar<br />

für die Dauer der Ausbildung, maximal aber drei<br />

Jahre lang. beantragt werden kann das Stipendium<br />

beim AMS, egal ob arbeitslos oder nicht. Einzige<br />

Voraussetzung: 48 Monate Erwerbstätigkeit zuvor.<br />

Nähere Details sind noch in Verhandlung.<br />

A.3.8.3. schul- und Heimbeihilfe<br />

Diese erhalten Personen vor Vollendung des 30.<br />

Lebensjahres beim besuch einer weiterführenden<br />

Schule ab der 10. Schulstufe, einer Schule für<br />

berufstätige oder einer Schule für den medizinischtechnischen<br />

Fachdienst, sofern sich die Person<br />

vorher vier Jahre zur Gänze selbst erhalten hat.<br />

bei der beihilfenberechnung ist jährlich von einem<br />

Grundbetrag von € 1.130,00 für die Schulbeihilfe<br />

bzw. von € 1.380,00 für die Heimbeihilfe auszugehen,<br />

der gegebenenfalls erhöht/vermindert wird.<br />

Heimbeihilfe alleine ist bereits ab der 9. Schulstufe<br />

möglich.<br />

■<br />

■<br />

■<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

AK bildungsberatung<br />

050-69 06-16 01<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

www.schulbeihilfenrechner.at<br />

A.3.8.3.1. schulbeginnbeihilfe<br />

Gefördert werden vom Land <strong>OÖ</strong> Eltern von<br />

SchulanfängerInnen mit € 100,00 je Kind, sofern<br />

gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten<br />

werden. Weitere Details siehe Seite 58.<br />

A.3.8.3.2. schulveranstaltungsbeihilfe<br />

Eltern(teile) von mindestens zwei Kindern, bei<br />

denen zwei oder mehrere Kinder im Laufe eines<br />

Schuljahres mehrtägige Schulveranstaltungen<br />

(die in Summe mindestens 8 Tage dauern) absolvieren,<br />

erhalten auf Antrag beim Land <strong>OÖ</strong><br />

die Schulveranstaltungsbeihilfe von € 100.

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