OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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Diese Gutscheine können bei Veranstaltungen,<br />
die mit einem Gutscheinsymbol gekennzeichnet<br />
sind, zum Thema Eltern-Kind-beziehung<br />
und Partnerschafts-beziehung direkt bei<br />
bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren,<br />
Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern<br />
und zahlreichen privaten Initiativen eingelöst<br />
werden. Der Gutscheinwert wird von der<br />
Teilnahmegebühr abgezogen.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Amt der Oö. Landesregierung, Familienreferat<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
0732-77 20-111 81 oder -162 62<br />
A.3.8. Beihilfen in Ausbildungszeiten<br />
A.3.8.1. Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld<br />
Arbeitnehmer/innen, die mindestens sechs Monate<br />
ununterbrochen bei derselben Dienstgeberin/<br />
beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, können<br />
mit deren Zustimmung für mindestens zwei<br />
Monate bis maximal ein Jahr bildungskarenz innerhalb<br />
einer Rahmenzeit von 4 Jahren in Anspruch<br />
nehmen, wobei diese auch in Teilen beansprucht<br />
werden kann. Während dieser Zeit erhält der/<br />
die Arbeitnehmer/in vom AMS Arbeitslosengeld.<br />
Eine geringfügige beschäftigung ist möglich. Der<br />
Nachweis der Teilnahme von 20 Wochenstunden<br />
an einer bildungsmaßnahme ist zu erbringen. Für<br />
Personen mit betreuungspflichten für Kinder bis<br />
zum 7. Lebensjahr sind 16 Wochenstunden ausreichend<br />
(Ausnahmen: Studium, berufsreifeprüfung,<br />
Studienberechtigungsprüf-ung, Nachholen von<br />
Lehrabschlüssen etc.). bestätigte Selbstlern-<br />
und Übungszeiten werden angerechnet.<br />
Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland sind<br />
möglich. Auch Saisonarbeitskräfte können die<br />
bildungskarenz unter bestimmten Voraussetzungen<br />
beanspruchen.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong>, AK bildungsberatung<br />
050-69 06-16 01, bildungsinfo@ak-ooe.at<br />
www.arbeiterkammer.com<br />
Beihilfen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
A.3.8.2. Fachkräftestipendium<br />
Wer eine Ausbildung in einem so genannten<br />
Mangelberuf macht, soll ab Mitte <strong>2013</strong> monatlich<br />
Geld in der Höhe des Ausgleichszulagenrich<br />
tsatzes (derzeit 795 Euro) bekommen, und zwar<br />
für die Dauer der Ausbildung, maximal aber drei<br />
Jahre lang. beantragt werden kann das Stipendium<br />
beim AMS, egal ob arbeitslos oder nicht. Einzige<br />
Voraussetzung: 48 Monate Erwerbstätigkeit zuvor.<br />
Nähere Details sind noch in Verhandlung.<br />
A.3.8.3. schul- und Heimbeihilfe<br />
Diese erhalten Personen vor Vollendung des 30.<br />
Lebensjahres beim besuch einer weiterführenden<br />
Schule ab der 10. Schulstufe, einer Schule für<br />
berufstätige oder einer Schule für den medizinischtechnischen<br />
Fachdienst, sofern sich die Person<br />
vorher vier Jahre zur Gänze selbst erhalten hat.<br />
bei der beihilfenberechnung ist jährlich von einem<br />
Grundbetrag von € 1.130,00 für die Schulbeihilfe<br />
bzw. von € 1.380,00 für die Heimbeihilfe auszugehen,<br />
der gegebenenfalls erhöht/vermindert wird.<br />
Heimbeihilfe alleine ist bereits ab der 9. Schulstufe<br />
möglich.<br />
■<br />
■<br />
■<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
AK bildungsberatung<br />
050-69 06-16 01<br />
www.ak-bildungsberatung.at<br />
www.schulbeihilfenrechner.at<br />
A.3.8.3.1. schulbeginnbeihilfe<br />
Gefördert werden vom Land <strong>OÖ</strong> Eltern von<br />
SchulanfängerInnen mit € 100,00 je Kind, sofern<br />
gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten<br />
werden. Weitere Details siehe Seite 58.<br />
A.3.8.3.2. schulveranstaltungsbeihilfe<br />
Eltern(teile) von mindestens zwei Kindern, bei<br />
denen zwei oder mehrere Kinder im Laufe eines<br />
Schuljahres mehrtägige Schulveranstaltungen<br />
(die in Summe mindestens 8 Tage dauern) absolvieren,<br />
erhalten auf Antrag beim Land <strong>OÖ</strong><br />
die Schulveranstaltungsbeihilfe von € 100.