OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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Voraussetzung: Hauptwohnsitz in <strong>OÖ</strong>, bestimmte<br />
Einkommensgrenzen.<br />
A.3.8.3.3. sprachprojektwochen-Förderung<br />
Auf Antrag der Schule (keine Einzelförderung für<br />
Schüler/-innen) werden Sprachprojektwochen an<br />
Hauptschulen, polytechnischen, mittleren und höheren<br />
Schulen mit einem einmaligen Zuschuss von<br />
€ 730,00gefördert.<br />
A.3.8.3.4. schülerInnen-unterstützung<br />
des Bundes für die Teilnahme an<br />
schulveranstaltungen<br />
Die Höhe der unterstützung richtet sich nach der<br />
Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand<br />
und der Familiengröße und beträgt bis zu €<br />
180,00.<br />
A.3.8.4. Besondere schulbeihilfen für<br />
Abendschüler/innen<br />
Für Personen, die eine Matura an einer Abendschule<br />
anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />
(Matura) vorbereiten wollen, gibt es die Möglichkeit<br />
des bezugs der „besonderen Schulbeihilfe“, sofern<br />
sie unmittelbar vorher zumindest ein Jahr<br />
berufstätig waren. Als Voraussetzung muss die<br />
berufstätigkeit eingestellt werden bzw. muss man<br />
sich gegen Entfall der bezüge beurlauben lassen.<br />
Die Höhe der „besonderen Schulbeihilfe“ beträgt<br />
€ 715,00 und kann für maximal 6 Monate bezogen<br />
werden (+ € 335,00 für verheiratete Schüler/innen;<br />
+ € 127,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind).<br />
Der parallele bezug von Arbeitslosengeld oder<br />
Weiterbildungsgeld ist möglich!<br />
A.3.8.5. reifeprüfungsbeihilfe Land <strong>OÖ</strong><br />
Korrektur (18. Februar <strong>2013</strong>):<br />
Die Reifeprüfungsbeihilfe wurde mit Februar 2012<br />
gestrichen!<br />
A.3.8.6. AK-reifeprüfungsbonus<br />
Wer die Matura im zweiten bildungsweg an einer<br />
Schule für berufstätige nachholen will, kann von<br />
Beihilfen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
der AK mit einem einmaligen betrag von € 300,00<br />
direkt unterstützt werden.<br />
Für die Vorbereitungszeit zum Nachholen der<br />
Matura kann neben der AK-Reifeprüfungsbeihilfe<br />
sowohl bildungskarenz als auch die "besondere<br />
Schulbeihilfe" in Anspruch genommen werden.<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong>, AK bildungsberatung<br />
050-69 06-16 01<br />
A.3.8.7. AK-Bauhandwerkerbonus<br />
Die AK fördert den besuch der bauhandwerksschule<br />
in der Höhe von € 100,00 pro Semester.<br />
A.3.9. Beihilfen - studium<br />
A.3.9.1. studienbeihilfe<br />
Voraussetzungen<br />
● um Studienförderungen können ordentliche<br />
Studierende von österreichischen universitäten,<br />
Fachhochschulen, Konservatorien und<br />
Kunsthochschulen sowie von sonstigen<br />
Akademien ansuchen, sofern sie sozial bedürftig<br />
sind.<br />
● Der/die Ansuchende hat noch kein Studium<br />
oder eine andere gleichwertige Ausbildung<br />
abgeschlossen. Ausnahmen bestehen<br />
bei Doktorats und Masterstudien nach<br />
bakkalaureat.<br />
● Er/sie kann einen günstigen Studienerfolg im<br />
laufenden Studium nachweisen.<br />
●<br />
Das Studium wurde vor Vollendung des 30.<br />
Lj. begonnen (Ausnahme für Selbsterhalter/<br />
innen: das 35. Lj. darf noch nicht vollendet<br />
sein) und kann max. zweimal jeweils nach<br />
dem 2. Semester der vorangegangenen<br />
Studienrichtung gewechselt werden.<br />
Die Höchststudienbeihilfe beträgt für auswärtig<br />
Studierende, Studierende mit Kind, verheiratete<br />
Studierende, Vollwaisen und für Selbsterhalter/<br />
innen € 679,00 (Zuschlag pro Kind € 67,00 mo-