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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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Voraussetzung: Hauptwohnsitz in <strong>OÖ</strong>, bestimmte<br />

Einkommensgrenzen.<br />

A.3.8.3.3. sprachprojektwochen-Förderung<br />

Auf Antrag der Schule (keine Einzelförderung für<br />

Schüler/-innen) werden Sprachprojektwochen an<br />

Hauptschulen, polytechnischen, mittleren und höheren<br />

Schulen mit einem einmaligen Zuschuss von<br />

€ 730,00gefördert.<br />

A.3.8.3.4. schülerInnen-unterstützung<br />

des Bundes für die Teilnahme an<br />

schulveranstaltungen<br />

Die Höhe der unterstützung richtet sich nach der<br />

Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand<br />

und der Familiengröße und beträgt bis zu €<br />

180,00.<br />

A.3.8.4. Besondere schulbeihilfen für<br />

Abendschüler/innen<br />

Für Personen, die eine Matura an einer Abendschule<br />

anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />

(Matura) vorbereiten wollen, gibt es die Möglichkeit<br />

des bezugs der „besonderen Schulbeihilfe“, sofern<br />

sie unmittelbar vorher zumindest ein Jahr<br />

berufstätig waren. Als Voraussetzung muss die<br />

berufstätigkeit eingestellt werden bzw. muss man<br />

sich gegen Entfall der bezüge beurlauben lassen.<br />

Die Höhe der „besonderen Schulbeihilfe“ beträgt<br />

€ 715,00 und kann für maximal 6 Monate bezogen<br />

werden (+ € 335,00 für verheiratete Schüler/innen;<br />

+ € 127,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind).<br />

Der parallele bezug von Arbeitslosengeld oder<br />

Weiterbildungsgeld ist möglich!<br />

A.3.8.5. reifeprüfungsbeihilfe Land <strong>OÖ</strong><br />

Korrektur (18. Februar <strong>2013</strong>):<br />

Die Reifeprüfungsbeihilfe wurde mit Februar 2012<br />

gestrichen!<br />

A.3.8.6. AK-reifeprüfungsbonus<br />

Wer die Matura im zweiten bildungsweg an einer<br />

Schule für berufstätige nachholen will, kann von<br />

Beihilfen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

der AK mit einem einmaligen betrag von € 300,00<br />

direkt unterstützt werden.<br />

Für die Vorbereitungszeit zum Nachholen der<br />

Matura kann neben der AK-Reifeprüfungsbeihilfe<br />

sowohl bildungskarenz als auch die "besondere<br />

Schulbeihilfe" in Anspruch genommen werden.<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Arbeiterkammer <strong>OÖ</strong>, AK bildungsberatung<br />

050-69 06-16 01<br />

A.3.8.7. AK-Bauhandwerkerbonus<br />

Die AK fördert den besuch der bauhandwerksschule<br />

in der Höhe von € 100,00 pro Semester.<br />

A.3.9. Beihilfen - studium<br />

A.3.9.1. studienbeihilfe<br />

Voraussetzungen<br />

● um Studienförderungen können ordentliche<br />

Studierende von österreichischen universitäten,<br />

Fachhochschulen, Konservatorien und<br />

Kunsthochschulen sowie von sonstigen<br />

Akademien ansuchen, sofern sie sozial bedürftig<br />

sind.<br />

● Der/die Ansuchende hat noch kein Studium<br />

oder eine andere gleichwertige Ausbildung<br />

abgeschlossen. Ausnahmen bestehen<br />

bei Doktorats und Masterstudien nach<br />

bakkalaureat.<br />

● Er/sie kann einen günstigen Studienerfolg im<br />

laufenden Studium nachweisen.<br />

●<br />

Das Studium wurde vor Vollendung des 30.<br />

Lj. begonnen (Ausnahme für Selbsterhalter/<br />

innen: das 35. Lj. darf noch nicht vollendet<br />

sein) und kann max. zweimal jeweils nach<br />

dem 2. Semester der vorangegangenen<br />

Studienrichtung gewechselt werden.<br />

Die Höchststudienbeihilfe beträgt für auswärtig<br />

Studierende, Studierende mit Kind, verheiratete<br />

Studierende, Vollwaisen und für Selbsterhalter/<br />

innen € 679,00 (Zuschlag pro Kind € 67,00 mo-

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