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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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A.7. ermäßigungen<br />

A.7.1. <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit ÖBB-<br />

Vorteilscard-Funktion<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

● Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des<br />

Elternteiles mit denen/dem das Kind (die<br />

Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben),<br />

ist in Oberösterreich.<br />

● Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe<br />

nach dem FLAG bezogen.<br />

● Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen<br />

bürger/innen eines Mitgliedstaates<br />

der Eu) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels<br />

(gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver<br />

Asylbescheid) anzuschließen.<br />

● Elternteile, die getrennt von ihrem<br />

Kind (ihren Kindern) leben, können<br />

eine Familienkarte beantragen, wenn<br />

aus einer Scheidungsurkunde oder<br />

unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass<br />

ein besuchsrecht besteht und der Wohnsitz<br />

des Antragstellers/der Antragstellerin sowie<br />

des Kindes (der Kinder) in Oberösterreich<br />

liegt. (Kopie der Scheidungsurkunde bzw.<br />

unterhaltsvereinbarung und Meldezettel des<br />

Kindes/der Kinder beilegen!)<br />

erhalt und Gültigkeitsdauer<br />

● Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit Öbb VORTEILScard-<br />

Funktion wird dem Antragsteller/der<br />

●<br />

Antragstellerin zugesandt.<br />

Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit Öbb VORTEILScard-<br />

Funktion ist bis max. 30.6. 2014 gültig, längstens<br />

jedoch bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für ein<br />

Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird.<br />

Vorteile<br />

● Ermäßigungen bei verschiedenen oberösterreichischen<br />

betrieben (z. b. im Freizeit-,<br />

Gastronomie und Dienstleistungsbereich)<br />

● Kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum<br />

Schuleintritt<br />

● Kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe<br />

des <strong>OÖ</strong> Familienjournals (enthält die aktuelle<br />

Liste der Partner/innenbetriebe und deren spezielle<br />

Angebote sowie Informationen<br />

Ermäßigungen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

kostenlose Elternunfallversicherung bis zum 3.<br />

Lebensjahr des jüngsten Kindes<br />

Einladung zur kostenlosen Teilnahme an<br />

Veranstaltungen des Familienreferates des<br />

Landes <strong>OÖ</strong><br />

Ständige Information der Familienkartenbesitzer/innen<br />

über alle Neuerungen und<br />

Änderungen bei familienfreundlichen<br />

Förderungsmaßnahmen und familienorientierten<br />

Aktionen des Landes <strong>OÖ</strong><br />

Gratisbezug der Publikationen des<br />

Familienreferates, wie z.b. Familienförderungen<br />

des Landes <strong>OÖ</strong>, Eltern bleiben Eltern, Leitfaden<br />

für Alleinerziehende, Sicher groß werden, usw.<br />

Günstige bahnfahrten in ganz Österreich<br />

auf dem Streckennetz der Öbb und auch bei<br />

der Privatbahn Stern & Hafferl (mind. 45%<br />

Ermäßigung für Elternteile, Kinder unter 15<br />

Jahre gratis, Vorteilspreis für Jugendliche über<br />

15 Jahre)<br />

Ermäßigung bei WESTbahn und WESTbus (10%<br />

Ermäßigung für Erwachsene bei buchung im<br />

Internet, Kinder bis 14,9 Jahre gratis)<br />

Dauer:<br />

Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum<br />

gültig, längstens jedoch bis zu dem<br />

Zeitpunkt, ab welchem für kein Kind mehr Familienbeihilfe<br />

bezogen wird. Nach Ablauf der Gültigkeit<br />

kann unter den angegebenen Voraussetzungen<br />

erneut eine Karte beantragt werden.<br />

■<br />

Antragsformulare: bei den Gemeindeämtern<br />

und <strong>Mag</strong>istraten, bezirkshauptmannschaften,<br />

beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung<br />

und unter www.familienkarte.at<br />

MEHR INFORMATIONEN<br />

■ Amt der Oö. Landesregierung,<br />

Familienreferat, familienreferat@ooe.gv.at<br />

0732-77 20-115 50 und -162 63<br />

Fax: 0732-77 20-21 64 55<br />

A.7.1.1. elternunfallversicherung<br />

Das Land Oberösterreich übernimmt für Eltern<br />

(mit Hauptwohnsitz in <strong>OÖ</strong> und in besitz der <strong>OÖ</strong>

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