OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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A.7. ermäßigungen<br />
A.7.1. <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit ÖBB-<br />
Vorteilscard-Funktion<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
● Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des<br />
Elternteiles mit denen/dem das Kind (die<br />
Kinder) im gemeinsamen Haushalt lebt (leben),<br />
ist in Oberösterreich.<br />
● Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe<br />
nach dem FLAG bezogen.<br />
● Von ausländischen Staatsbürgern/innen (ausgenommen<br />
bürger/innen eines Mitgliedstaates<br />
der Eu) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels<br />
(gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver<br />
Asylbescheid) anzuschließen.<br />
● Elternteile, die getrennt von ihrem<br />
Kind (ihren Kindern) leben, können<br />
eine Familienkarte beantragen, wenn<br />
aus einer Scheidungsurkunde oder<br />
unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass<br />
ein besuchsrecht besteht und der Wohnsitz<br />
des Antragstellers/der Antragstellerin sowie<br />
des Kindes (der Kinder) in Oberösterreich<br />
liegt. (Kopie der Scheidungsurkunde bzw.<br />
unterhaltsvereinbarung und Meldezettel des<br />
Kindes/der Kinder beilegen!)<br />
erhalt und Gültigkeitsdauer<br />
● Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit Öbb VORTEILScard-<br />
Funktion wird dem Antragsteller/der<br />
●<br />
Antragstellerin zugesandt.<br />
Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte mit Öbb VORTEILScard-<br />
Funktion ist bis max. 30.6. 2014 gültig, längstens<br />
jedoch bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem für ein<br />
Kind keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird.<br />
Vorteile<br />
● Ermäßigungen bei verschiedenen oberösterreichischen<br />
betrieben (z. b. im Freizeit-,<br />
Gastronomie und Dienstleistungsbereich)<br />
● Kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum<br />
Schuleintritt<br />
● Kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe<br />
des <strong>OÖ</strong> Familienjournals (enthält die aktuelle<br />
Liste der Partner/innenbetriebe und deren spezielle<br />
Angebote sowie Informationen<br />
Ermäßigungen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
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kostenlose Elternunfallversicherung bis zum 3.<br />
Lebensjahr des jüngsten Kindes<br />
Einladung zur kostenlosen Teilnahme an<br />
Veranstaltungen des Familienreferates des<br />
Landes <strong>OÖ</strong><br />
Ständige Information der Familienkartenbesitzer/innen<br />
über alle Neuerungen und<br />
Änderungen bei familienfreundlichen<br />
Förderungsmaßnahmen und familienorientierten<br />
Aktionen des Landes <strong>OÖ</strong><br />
Gratisbezug der Publikationen des<br />
Familienreferates, wie z.b. Familienförderungen<br />
des Landes <strong>OÖ</strong>, Eltern bleiben Eltern, Leitfaden<br />
für Alleinerziehende, Sicher groß werden, usw.<br />
Günstige bahnfahrten in ganz Österreich<br />
auf dem Streckennetz der Öbb und auch bei<br />
der Privatbahn Stern & Hafferl (mind. 45%<br />
Ermäßigung für Elternteile, Kinder unter 15<br />
Jahre gratis, Vorteilspreis für Jugendliche über<br />
15 Jahre)<br />
Ermäßigung bei WESTbahn und WESTbus (10%<br />
Ermäßigung für Erwachsene bei buchung im<br />
Internet, Kinder bis 14,9 Jahre gratis)<br />
Dauer:<br />
Die <strong>OÖ</strong> Familienkarte ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum<br />
gültig, längstens jedoch bis zu dem<br />
Zeitpunkt, ab welchem für kein Kind mehr Familienbeihilfe<br />
bezogen wird. Nach Ablauf der Gültigkeit<br />
kann unter den angegebenen Voraussetzungen<br />
erneut eine Karte beantragt werden.<br />
■<br />
Antragsformulare: bei den Gemeindeämtern<br />
und <strong>Mag</strong>istraten, bezirkshauptmannschaften,<br />
beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung<br />
und unter www.familienkarte.at<br />
MEHR INFORMATIONEN<br />
■ Amt der Oö. Landesregierung,<br />
Familienreferat, familienreferat@ooe.gv.at<br />
0732-77 20-115 50 und -162 63<br />
Fax: 0732-77 20-21 64 55<br />
A.7.1.1. elternunfallversicherung<br />
Das Land Oberösterreich übernimmt für Eltern<br />
(mit Hauptwohnsitz in <strong>OÖ</strong> und in besitz der <strong>OÖ</strong>