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OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl

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2<br />

lensuchende Personen erhalten, die auf einen<br />

näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />

Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />

und bereit sind, eine entferntere Arbeits-<br />

bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen, wenn sie am<br />

Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.b. aufgrund von<br />

gesundheitlichen Einschränkungen). Das monatliche<br />

bruttoeinkommen darf € 2.300 nicht übersteigen.<br />

Ein teilweiser Kostenersatz kann für regelmäßig<br />

wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/ monatlich)<br />

und die unterkunft am Arbeitsort gewährt<br />

werden. Die beihilfe kann für jeweils 26 Wochen<br />

(bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal<br />

für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen<br />

für die gesamte Dauer der Ausbildung). Die beihilfe<br />

kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen<br />

Fahrtkosten und/oder unterkunftskosten abzüglich<br />

eines Selbstbehaltes von € 67 monatlich, höchstens<br />

jedoch bis zu einem betrag von € 203 pro<br />

Monat gewährt werden (bei Lehrlingen bis zu €<br />

264 pro Monat). Die beihilfe ist an ein vorangehendes<br />

beratungsgespräch gebunden.<br />

Übersiedlungsbeihilfe<br />

Diese beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />

Personen erhalten, die auf einen<br />

näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />

Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />

und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw.<br />

Ausbildungsstelle anzunehmen. Die beihilfe wird<br />

als einmaliger Zuschuss nach der Übersiedlung<br />

des Hauptwohnsitzes ausbezahlt.<br />

Die Übersiedlung muss in den ersten 52 Wochen<br />

nach beginn eines unbefristeten bzw. mindestens<br />

auf ein Jahr befristeten, vollversicherten<br />

Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die beihilfe ist an ein<br />

beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass<br />

der/die Förderungswerber/in mit dem/der zuständigen<br />

berater/in der regionalen Geschäftsstelle<br />

des AMS rechtzeitig vor der Übersiedlung Kontakt<br />

aufnimmt.<br />

"Come Back"-eingliederungsbeihilfe<br />

Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten.<br />

Ausgenommen von der Förderung sind politische<br />

Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale<br />

Beihilfen<br />

<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />

Vereine sowie der bund.<br />

Das AMS fördert in arbeitsmarktpolitisch begründeten<br />

Fällen das Arbeitsverhältnis von<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Arbeitsuchenden unter 25 Jahre, die mindestens<br />

sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />

Arbeitsuchenden Frauen ab 25 und unter 45<br />

Jahre (bei Männern unter 50 Jahre), die mindestens<br />

zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />

Arbeitssuchenden Frauen ab 45 Jahre,<br />

arbeitsuchenden Männern ab 50 Jahre.<br />

(unabhängig von der Dauer der vorausgegangenen<br />

Arbeitslosigkeit)<br />

unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />

die Förderung auch für Personen, die akut von<br />

Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.b. aufgrund<br />

von betreuungspflichten, oder aufgrund<br />

einer behinderung ab 50%), zuerkannt werden.<br />

Förderung der Lehrausbildung<br />

Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser<br />

Förderung unternehmen und Ausbildungseinrichtungen,<br />

die Lehrlinge ausbilden. Von einer<br />

Förderung ausgenommen sind der bund, politische<br />

Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29<br />

bAG.<br />

Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS<br />

vorgemerkten:<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Mädchen in Lehrberufen mit geringem<br />

Frauenanteil<br />

Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt<br />

sind<br />

behinderten Personen über 18 Jahre,<br />

deren beschäftigungsprobleme durch eine<br />

Lehrausbildung gelöst werden können.<br />

Förderbar ist auch die Absolvierung einer<br />

Integrativen berufsausbildung von benachteiligten<br />

und behinderten Jugendlichen, die beim AMS<br />

vorgemerkt sind.<br />

Implacementstiftungen<br />

Implacementstiftungen sind ein Angebot an<br />

unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften.<br />

Das Arbeitsmarktservice unterstützt damit die gezielte<br />

Ausbildung von arbeitslosen Personen für<br />

einen bestimmten Arbeitsplatz. Auf basis eines

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