OÖ Sozialratgeber 2013 - Mag. Elisabeth Ragl
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lensuchende Personen erhalten, die auf einen<br />
näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />
und bereit sind, eine entferntere Arbeits-<br />
bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen, wenn sie am<br />
Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.b. aufgrund von<br />
gesundheitlichen Einschränkungen). Das monatliche<br />
bruttoeinkommen darf € 2.300 nicht übersteigen.<br />
Ein teilweiser Kostenersatz kann für regelmäßig<br />
wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/ monatlich)<br />
und die unterkunft am Arbeitsort gewährt<br />
werden. Die beihilfe kann für jeweils 26 Wochen<br />
(bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal<br />
für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen<br />
für die gesamte Dauer der Ausbildung). Die beihilfe<br />
kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen<br />
Fahrtkosten und/oder unterkunftskosten abzüglich<br />
eines Selbstbehaltes von € 67 monatlich, höchstens<br />
jedoch bis zu einem betrag von € 203 pro<br />
Monat gewährt werden (bei Lehrlingen bis zu €<br />
264 pro Monat). Die beihilfe ist an ein vorangehendes<br />
beratungsgespräch gebunden.<br />
Übersiedlungsbeihilfe<br />
Diese beihilfe können arbeitslose und lehrstellensuchende<br />
Personen erhalten, die auf einen<br />
näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können<br />
und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw.<br />
Ausbildungsstelle anzunehmen. Die beihilfe wird<br />
als einmaliger Zuschuss nach der Übersiedlung<br />
des Hauptwohnsitzes ausbezahlt.<br />
Die Übersiedlung muss in den ersten 52 Wochen<br />
nach beginn eines unbefristeten bzw. mindestens<br />
auf ein Jahr befristeten, vollversicherten<br />
Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die beihilfe ist an ein<br />
beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass<br />
der/die Förderungswerber/in mit dem/der zuständigen<br />
berater/in der regionalen Geschäftsstelle<br />
des AMS rechtzeitig vor der Übersiedlung Kontakt<br />
aufnimmt.<br />
"Come Back"-eingliederungsbeihilfe<br />
Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten.<br />
Ausgenommen von der Förderung sind politische<br />
Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale<br />
Beihilfen<br />
<strong>OÖ</strong> <strong>Sozialratgeber</strong> <strong>2013</strong><br />
Vereine sowie der bund.<br />
Das AMS fördert in arbeitsmarktpolitisch begründeten<br />
Fällen das Arbeitsverhältnis von<br />
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Arbeitsuchenden unter 25 Jahre, die mindestens<br />
sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />
Arbeitsuchenden Frauen ab 25 und unter 45<br />
Jahre (bei Männern unter 50 Jahre), die mindestens<br />
zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind,<br />
Arbeitssuchenden Frauen ab 45 Jahre,<br />
arbeitsuchenden Männern ab 50 Jahre.<br />
(unabhängig von der Dauer der vorausgegangenen<br />
Arbeitslosigkeit)<br />
unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />
die Förderung auch für Personen, die akut von<br />
Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.b. aufgrund<br />
von betreuungspflichten, oder aufgrund<br />
einer behinderung ab 50%), zuerkannt werden.<br />
Förderung der Lehrausbildung<br />
Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser<br />
Förderung unternehmen und Ausbildungseinrichtungen,<br />
die Lehrlinge ausbilden. Von einer<br />
Förderung ausgenommen sind der bund, politische<br />
Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29<br />
bAG.<br />
Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS<br />
vorgemerkten:<br />
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Mädchen in Lehrberufen mit geringem<br />
Frauenanteil<br />
Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt<br />
sind<br />
behinderten Personen über 18 Jahre,<br />
deren beschäftigungsprobleme durch eine<br />
Lehrausbildung gelöst werden können.<br />
Förderbar ist auch die Absolvierung einer<br />
Integrativen berufsausbildung von benachteiligten<br />
und behinderten Jugendlichen, die beim AMS<br />
vorgemerkt sind.<br />
Implacementstiftungen<br />
Implacementstiftungen sind ein Angebot an<br />
unternehmen zur Rekrutierung von Fachkräften.<br />
Das Arbeitsmarktservice unterstützt damit die gezielte<br />
Ausbildung von arbeitslosen Personen für<br />
einen bestimmten Arbeitsplatz. Auf basis eines