Publikation downloaden - MIK NRW
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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 18<br />
Fremdenfeindliche Gewalttaten und Anschlagswellen zwischen 1991 und<br />
1993<br />
Nach der Wende 1989 war ein bedrohlicher Anstieg von Angriffen gegen Ausländer,<br />
insbesondere gegen Asylbewerber, zu beobachten. Tragische Höhepunkte<br />
waren die Ausschreitungen um ein Asylbewerberwohnheim in Hoyerswerda (September<br />
1991), die tagelangen Krawalle und Brandstiftungen in Rostock (August<br />
1992) und die gezielten Brandanschläge in Hünxe (3. Oktober 1991), in Mölln (23.<br />
November 1992) und nicht zuletzt der trauige Höhepunkt in Solingen (29. Mai<br />
1993), wo fünf Menschen ums Leben kamen. Intensive Recherchen des Verfassungsschutzes<br />
und der Polizei konnten nahezu keine Verbindung zum organisierten<br />
Rechtsextremismus feststellen. Die Täter waren zumeist junge Männer mit einer<br />
diffusen Ausländerfeindlichkeit oder einem gesteigerten Fremdenhass. Allerdings<br />
hatte die ausländerfeindliche Propaganda rechtsextremistischer Organisationen<br />
die gesellschaftliche Stimmung angeheizt und etliche Täter in ihrer Motivlage<br />
bestärkt.<br />
»Neue Rechte«<br />
Auch die oben erwähnte »Neue Rechte« (siehe Verfassungsschutzbericht <strong>NRW</strong><br />
1998, Nr. 2.5) ist Beobachtungsobjekt des <strong>NRW</strong>-Verfassungsschutzes, wenngleich<br />
Ansätze eines sog. intellektuellen Rechtsextremismus, der sich ideologisch<br />
von den »alten« rechtsextremistischen Denkmodellen abgrenzen wollte, bereits<br />
Anfang der 70er Jahre zu beobachten waren.<br />
»Den intellektuellen Rechtsextremismus halte ich für gefährlicher als die rechtsextremistischen<br />
Gruppen alter Prägung«.<br />
Dieser Bewertung des damaligen nordrhein-westfälischen Inneministers Dr. Herbert<br />
Schnoor bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes über das Jahr<br />
1994 waren seit 1992 Abstimmungsversuche des Innenministeriums <strong>NRW</strong> vorausgegangen,<br />
mit dem Bund und den Landesbehörden zu einer einheitlichen Auffassung<br />
zu gelangen. Ein bundesweiter Konsens wurde bis heute nicht gefunden.<br />
Gleichwohl stellen Analysen des Gedankengutes der »Neuen Rechten« und die-