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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 18<br />

Fremdenfeindliche Gewalttaten und Anschlagswellen zwischen 1991 und<br />

1993<br />

Nach der Wende 1989 war ein bedrohlicher Anstieg von Angriffen gegen Ausländer,<br />

insbesondere gegen Asylbewerber, zu beobachten. Tragische Höhepunkte<br />

waren die Ausschreitungen um ein Asylbewerberwohnheim in Hoyerswerda (September<br />

1991), die tagelangen Krawalle und Brandstiftungen in Rostock (August<br />

1992) und die gezielten Brandanschläge in Hünxe (3. Oktober 1991), in Mölln (23.<br />

November 1992) und nicht zuletzt der trauige Höhepunkt in Solingen (29. Mai<br />

1993), wo fünf Menschen ums Leben kamen. Intensive Recherchen des Verfassungsschutzes<br />

und der Polizei konnten nahezu keine Verbindung zum organisierten<br />

Rechtsextremismus feststellen. Die Täter waren zumeist junge Männer mit einer<br />

diffusen Ausländerfeindlichkeit oder einem gesteigerten Fremdenhass. Allerdings<br />

hatte die ausländerfeindliche Propaganda rechtsextremistischer Organisationen<br />

die gesellschaftliche Stimmung angeheizt und etliche Täter in ihrer Motivlage<br />

bestärkt.<br />

»Neue Rechte«<br />

Auch die oben erwähnte »Neue Rechte« (siehe Verfassungsschutzbericht <strong>NRW</strong><br />

1998, Nr. 2.5) ist Beobachtungsobjekt des <strong>NRW</strong>-Verfassungsschutzes, wenngleich<br />

Ansätze eines sog. intellektuellen Rechtsextremismus, der sich ideologisch<br />

von den »alten« rechtsextremistischen Denkmodellen abgrenzen wollte, bereits<br />

Anfang der 70er Jahre zu beobachten waren.<br />

»Den intellektuellen Rechtsextremismus halte ich für gefährlicher als die rechtsextremistischen<br />

Gruppen alter Prägung«.<br />

Dieser Bewertung des damaligen nordrhein-westfälischen Inneministers Dr. Herbert<br />

Schnoor bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes über das Jahr<br />

1994 waren seit 1992 Abstimmungsversuche des Innenministeriums <strong>NRW</strong> vorausgegangen,<br />

mit dem Bund und den Landesbehörden zu einer einheitlichen Auffassung<br />

zu gelangen. Ein bundesweiter Konsens wurde bis heute nicht gefunden.<br />

Gleichwohl stellen Analysen des Gedankengutes der »Neuen Rechten« und die-

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