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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 9<br />

rungsfunktion wird in <strong>NRW</strong> seit 1977 von den Verfassungsschutzberichten geleistet.<br />

Bundesgesetz regelt Zusammenarbeit von Bund und Ländern<br />

Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wie<br />

in den anderen Ländern mit dem Bund wurde durch ein Bundesgesetz vom 27.<br />

September 1950 zu einem Zeitpunkt geregelt, zu dem diese Institution in <strong>NRW</strong> bereits<br />

über ein Jahr bestand. Die anfänglichen Überlegungen, aus der Düsseldorfer<br />

Informationsstelle eine Bundesbehörde hervorgehen zu lassen, waren schon mit<br />

der ersten Bundestagswahl im August 1949 obsolet geworden. Der sozialdemokratische<br />

Innenpolitiker Menzel musste hinnehmen, wie CDU-<br />

Bundesinnenminister Gustav Heinemann genau das tat, was die SPD ursprünglich<br />

bei ihrer Regierungsübernahme anstrebte, nämlich eine eigenständige Dienststelle<br />

unter direktem Weisungsrecht des Innenministers einzurichten, das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz. Der Landesinnenminister wies daher im April 1950 Tejessy<br />

an, im Rahmen des Konzeptes von einem föderalen Verfassungsschutz beim Aufbau<br />

der entsprechenden Ämter in den anderen Ländern zu helfen.<br />

Mit der Errichtung des Bundesamtes und der anderen Landesämter setzte in Düsseldorf<br />

eine personelle und organisatorische Konsolidierung des Verfassungsschutzes<br />

ein, die 1953 abgeschlossen war. In der Folge verfügte Landesinnenminister<br />

Dr. Meyers im Juni 1954 formell die Gründung eines nordrheinwestfälischen<br />

Landesverfassungsschutzes, der die Aufgaben der »Informationsstelle«<br />

übernahm. Damit endeten auch die diffusen Mitarbeiterverträge. Die meisten<br />

im Verfassungsschutz Tätigen hatten zuvor sogenannte »freie Arbeitsverträge«,<br />

was heute wohl unter Scheinselbständigkeit fallen würde. Jetzt wurden sie<br />

Beamte und Angestellte einer Landesbehörde. Im Rückblick erscheint die große<br />

personelle Kontinuität im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz bemerkenswert,<br />

vor allem auf der Leitungsebene: Mit bis heute nur vier Abteilungsleitern in<br />

50 Jahren ist der Wechsel im Führungspersonal nur halb so groß wie beim später<br />

gegründeten Bundesamt. Zudem erreichten bisher alle Leiter ihr reguläres Pensionsalter<br />

im Amt, es gab weder aus parteipolitischen noch aus fachlichen Gründen<br />

Frühpensionierungen, wie sie beim Bundesamt vorkamen.

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