Publikation downloaden - MIK NRW
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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 9<br />
rungsfunktion wird in <strong>NRW</strong> seit 1977 von den Verfassungsschutzberichten geleistet.<br />
Bundesgesetz regelt Zusammenarbeit von Bund und Ländern<br />
Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes im Land Nordrhein-Westfalen wie<br />
in den anderen Ländern mit dem Bund wurde durch ein Bundesgesetz vom 27.<br />
September 1950 zu einem Zeitpunkt geregelt, zu dem diese Institution in <strong>NRW</strong> bereits<br />
über ein Jahr bestand. Die anfänglichen Überlegungen, aus der Düsseldorfer<br />
Informationsstelle eine Bundesbehörde hervorgehen zu lassen, waren schon mit<br />
der ersten Bundestagswahl im August 1949 obsolet geworden. Der sozialdemokratische<br />
Innenpolitiker Menzel musste hinnehmen, wie CDU-<br />
Bundesinnenminister Gustav Heinemann genau das tat, was die SPD ursprünglich<br />
bei ihrer Regierungsübernahme anstrebte, nämlich eine eigenständige Dienststelle<br />
unter direktem Weisungsrecht des Innenministers einzurichten, das Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz. Der Landesinnenminister wies daher im April 1950 Tejessy<br />
an, im Rahmen des Konzeptes von einem föderalen Verfassungsschutz beim Aufbau<br />
der entsprechenden Ämter in den anderen Ländern zu helfen.<br />
Mit der Errichtung des Bundesamtes und der anderen Landesämter setzte in Düsseldorf<br />
eine personelle und organisatorische Konsolidierung des Verfassungsschutzes<br />
ein, die 1953 abgeschlossen war. In der Folge verfügte Landesinnenminister<br />
Dr. Meyers im Juni 1954 formell die Gründung eines nordrheinwestfälischen<br />
Landesverfassungsschutzes, der die Aufgaben der »Informationsstelle«<br />
übernahm. Damit endeten auch die diffusen Mitarbeiterverträge. Die meisten<br />
im Verfassungsschutz Tätigen hatten zuvor sogenannte »freie Arbeitsverträge«,<br />
was heute wohl unter Scheinselbständigkeit fallen würde. Jetzt wurden sie<br />
Beamte und Angestellte einer Landesbehörde. Im Rückblick erscheint die große<br />
personelle Kontinuität im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz bemerkenswert,<br />
vor allem auf der Leitungsebene: Mit bis heute nur vier Abteilungsleitern in<br />
50 Jahren ist der Wechsel im Führungspersonal nur halb so groß wie beim später<br />
gegründeten Bundesamt. Zudem erreichten bisher alle Leiter ihr reguläres Pensionsalter<br />
im Amt, es gab weder aus parteipolitischen noch aus fachlichen Gründen<br />
Frühpensionierungen, wie sie beim Bundesamt vorkamen.