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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 40<br />

auf die jeweils gefährlichsten Aktivitäten zu konzentrieren. Der zahlenmäßige Anstieg<br />

dieser Sachverhalte hatte gleichwohl zur Folge, dass sich aus einem Teilreferat<br />

(2 Sachbearbeiter) in den 80er Jahren jeweils eine eigenständige Organisationseinheit<br />

sowohl in der Auswertung als auch in der Beschaffung entwickelte.<br />

6 Spionageabwehr: Vom Kalten Krieg zur Proliferation<br />

Einige Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden mit<br />

dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 die zunächst vom Alliierten<br />

Kontrollrat (Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946) abgeschafften Strafbestimmungen<br />

des Hochverrats, Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit<br />

- neu gefasst - wieder in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§§ 80-101<br />

StGB). Daraus leitete sich die Notwendigkeit ab; staatliche Organe zur Durchsetzung<br />

der neuen Staatsschutzbestimmungen zu schaffen.<br />

So entstanden im Bereich der Strafverfolgung bei den Polizeipräsidenten in <strong>NRW</strong><br />

die Polizeisonderdienste (PSD), die heute dem polizeilichen Staatsschutz entsprechen.<br />

Spionageabwehr startet als Stiefkind des Verfassungsschutzes<br />

Die Spionageabwehr in <strong>NRW</strong> war zunächst ein Stiefkind des Verfassungsschutzes.<br />

Obwohl vom Bund die Bekämpfung gegnerischer Nachrichtendienste immer<br />

wieder angeregt worden war, ergriff das Land diesbezüglich lange Zeit keine eigene<br />

Initiative. Der erste Abteilungsleiter Tejessy forderte in einer Studie für die IMK<br />

von 1953 eine Überlassung der Spionageabwehr an die militärische Abwehr, da er<br />

sie nicht zu den Kernaufgaben des Verfassungsschutzes zählte. So blieb die Arbeit<br />

der Spionageabwehr in <strong>NRW</strong> bis 1960 auf die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen,<br />

die Weiterleitung von nachrichtendienstlichen Sachverhalten an das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz (BfV) und somit auf Schreibtischarbeit beschränkt.<br />

Die Aufklärung von Verdachtsfällen und die Aufnahme von Gegenoperationen<br />

(Fortsetzung einer erkannten geheimdienstlichen Verbindung eines Agenten zu<br />

einem fremden Nachrichtendienst unter Kontrolle und Steuerung der Person durch<br />

die Spionageabwehr) wurde erst nach Amtseinführung eines neuen Abteilungsleiters<br />

im Jahre 1961 in Angriff genommen. Die Angehörigen dieser »neuen« Spionageabwehr<br />

waren Kriminalbeamte, die bis dahin mit der Bearbeitung nachrichtendienstlicher<br />

Verdachtsfälle kaum in Berührung gekommen waren und somit<br />

Neuland betraten.<br />

Neben dem fehlenden Hintergrundwissen zur Beobachtung und Abwehr gegnerischer<br />

Spionageoperationen war wenig über deren<br />

• Angriffsziele<br />

• Personalansätze,<br />

• Strukturen und<br />

• Arbeitsweisen (wie Werbungsmethoden, Ausbildung, nachrichtendienstliche<br />

Hilfsmittel, Verbindungswege, etc.)<br />

bekannt.

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