Publikation downloaden - MIK NRW
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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 40<br />
auf die jeweils gefährlichsten Aktivitäten zu konzentrieren. Der zahlenmäßige Anstieg<br />
dieser Sachverhalte hatte gleichwohl zur Folge, dass sich aus einem Teilreferat<br />
(2 Sachbearbeiter) in den 80er Jahren jeweils eine eigenständige Organisationseinheit<br />
sowohl in der Auswertung als auch in der Beschaffung entwickelte.<br />
6 Spionageabwehr: Vom Kalten Krieg zur Proliferation<br />
Einige Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden mit<br />
dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 die zunächst vom Alliierten<br />
Kontrollrat (Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946) abgeschafften Strafbestimmungen<br />
des Hochverrats, Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit<br />
- neu gefasst - wieder in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§§ 80-101<br />
StGB). Daraus leitete sich die Notwendigkeit ab; staatliche Organe zur Durchsetzung<br />
der neuen Staatsschutzbestimmungen zu schaffen.<br />
So entstanden im Bereich der Strafverfolgung bei den Polizeipräsidenten in <strong>NRW</strong><br />
die Polizeisonderdienste (PSD), die heute dem polizeilichen Staatsschutz entsprechen.<br />
Spionageabwehr startet als Stiefkind des Verfassungsschutzes<br />
Die Spionageabwehr in <strong>NRW</strong> war zunächst ein Stiefkind des Verfassungsschutzes.<br />
Obwohl vom Bund die Bekämpfung gegnerischer Nachrichtendienste immer<br />
wieder angeregt worden war, ergriff das Land diesbezüglich lange Zeit keine eigene<br />
Initiative. Der erste Abteilungsleiter Tejessy forderte in einer Studie für die IMK<br />
von 1953 eine Überlassung der Spionageabwehr an die militärische Abwehr, da er<br />
sie nicht zu den Kernaufgaben des Verfassungsschutzes zählte. So blieb die Arbeit<br />
der Spionageabwehr in <strong>NRW</strong> bis 1960 auf die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen,<br />
die Weiterleitung von nachrichtendienstlichen Sachverhalten an das Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz (BfV) und somit auf Schreibtischarbeit beschränkt.<br />
Die Aufklärung von Verdachtsfällen und die Aufnahme von Gegenoperationen<br />
(Fortsetzung einer erkannten geheimdienstlichen Verbindung eines Agenten zu<br />
einem fremden Nachrichtendienst unter Kontrolle und Steuerung der Person durch<br />
die Spionageabwehr) wurde erst nach Amtseinführung eines neuen Abteilungsleiters<br />
im Jahre 1961 in Angriff genommen. Die Angehörigen dieser »neuen« Spionageabwehr<br />
waren Kriminalbeamte, die bis dahin mit der Bearbeitung nachrichtendienstlicher<br />
Verdachtsfälle kaum in Berührung gekommen waren und somit<br />
Neuland betraten.<br />
Neben dem fehlenden Hintergrundwissen zur Beobachtung und Abwehr gegnerischer<br />
Spionageoperationen war wenig über deren<br />
• Angriffsziele<br />
• Personalansätze,<br />
• Strukturen und<br />
• Arbeitsweisen (wie Werbungsmethoden, Ausbildung, nachrichtendienstliche<br />
Hilfsmittel, Verbindungswege, etc.)<br />
bekannt.