31.10.2013 Aufrufe

Publikation downloaden - MIK NRW

Publikation downloaden - MIK NRW

Publikation downloaden - MIK NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 49<br />

organisatorisch neben den Landesbehörden für Verfassungsschutz das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst<br />

gezählt 12) ; allerdings sind nicht alle ihnen zugewiesenen Aufgaben<br />

dem Spektrum des Verfassungsschutzes zuzuordnen. Bei den Verfassungsschutzbehörden<br />

ist dies z.B. fraglich hinsichtlich der Spionageabwehr, denn die<br />

streitbare Demokratie meint historisch und in ihrer verfassungsmäßigen Ausprägung<br />

die Abwehr der »Binnentäter«.<br />

Aus guten und vielfach erörterten Gründen haben diese Behörden, insbesondere<br />

die im Folgenden näher zu betrachtenden Verfassungsschutzbehörden, keine<br />

klassischen Aufgaben der ordnenden oder leistenden Verwaltung, die typischerweise<br />

in Entscheidungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder juristischen<br />

Personen einmünden, sie haben vor allem keine polizeilichen Aufgaben, auch<br />

nicht in Hilfsfunktion für die Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Bereich. Nach<br />

außen wird die Behörde »Verfassungsschutz« erfassbar durch ihre Berichte, in<br />

denen sie als »Frühwarnerin« vor allem auf »Bestrebungen und Tätigkeiten« hinweist,<br />

»die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand o-<br />

der die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche<br />

Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes<br />

oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben« 13) . Dahinter steht ihr Auftrag,<br />

Informationen, Nachrichten und Unterlagen über solche Bestrebungen zu<br />

sammeln und auszuwerten, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht<br />

derartiger Aktivitäten vorliegen. Dieser Aufgabe kommen sie öffentlich, aber auch<br />

mit sog. nachrichtendienstlichen Mitteln nach. Nachrichtendienstliche Mittel zeigen<br />

sich in Arbeitstechniken, die demjenigen, gegen den sie angewandt werden, zunächst<br />

verborgen bleiben (sollen). Sie sind heute zwar akribisch gesetzlich aufgelistet<br />

14) , das ändert aber nichts daran, dass sie in der Anwendung in vielfachem<br />

Sinne belastend sind oder sein können:<br />

• Sie können für die Verfassungsschutzbehörde heimlich Informationen zu Tage<br />

fördern, die belegen, ob Personenzusammenschlüsse, ausnahmsweise auch<br />

einzelne Personen, als Bestrebungen zu verstehen sind, die gegen die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung usw. gerichtet sind;<br />

• sie werden erst dann publik, wenn die Verfassungsschutzbehörde der Meinung<br />

ist, tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht seien erhärtet und wenn sie<br />

dann darüber berichtet;<br />

• sie sind personenzentriert, wenn nur die Aktionen bestimmter Mitglieder oder<br />

Sympathisanten einer »Bestrebung« zu wertenden Erkenntnissen führen;<br />

• sie sind in manchen Fällen intensiv, denn das Belauschen von Gesprächen,<br />

die langfristige Observation, die Überwachung von Telefonaten - um nur einige<br />

Beispiele zu nennen - vermitteln unstrukturiert auch Erkenntnisse über private<br />

Gewohnheiten, obwohl extremistische Aktivitäten Ziel der Informationsbeschaffung<br />

sind.<br />

Das heißt aber, »hier zeigt sich ein in seiner abstrakten Form hingenommenes«,<br />

sogar von den Verfassungsschöpfern unbedingt gewolltes »Verfassungsprinzip im<br />

grellen Licht administrativer Alltäglichkeit« 15) . Auch wenn die Behörden für Verfassungsschutz<br />

keine andere wesentliche außenwirksame Aufgabe haben als die, die<br />

Parlamente, die Regierungen und die Öffentlichkeit auf Gefährdungspotentiale<br />

frühzeitig aufmerksam zu machen, um damit eine öffentliche Sensibilisierung zu<br />

ermöglichen und wenn sie zusätzlich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit noch an die<br />

enge datenschutzrechtliche Leine gelegt sind, zeigt sich in der mannigfachen Kritik

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!