Publikation downloaden - MIK NRW
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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 56<br />
für Verfassungsschutz im Innenministerium Nordrhein-Westfalen an den Ministerpräsidenten<br />
Steinhoff aus dem Jahre 1956:<br />
... Der wesentliche Gedanke, sowohl auf Seiten der Besatzungsmacht als auch<br />
auf Seiten der deutschen Volksvertreter, hierbei war, die Wiederkehr einer Geheimen<br />
Staatspolizei zu vermeiden und doch der parlamentarisch verantwortlichen<br />
Staatsleitung die Beschaffung jener Nachrichten zu sichern, deren sie zur Erkennung<br />
verfassungsfeindlicher Bestrebungen bedurfte. ...<br />
Folgerichtig war eine regelmäßige Unterrichtung des Landtages oder eine echte<br />
parlamentarische Kontrolle nicht vorgesehen. Allerdings sollten die »Vorstände<br />
demokratischer Parteien oder anerkannter staatstragender Organisationen (z.B.<br />
DGB) über beobachtete Infiltrations-, Unterwanderungs- und Spaltungsversuche<br />
seitens verfassungsfeindlicher Gruppen« regelmäßig unterrichtet werden. Dies<br />
wurde in Nordrhein-Westfalen in den 50er Jahren auch so praktiziert. Der wesentliche<br />
Informationsfluss richtete sich an den Innenminister. Die Sprecher der Oppositionsfraktionen<br />
und die Vorstände der demokratischen Parteien und des DGB<br />
wurden in Einzelgesprächen unterrichtet.<br />
Seit den 60er Jahren: »Radikalismus-Berichte« für Politik und Behörden<br />
Aus den 60er Jahren existieren noch einzelne umfangreiche Berichte der Abteilung<br />
Verfassungsschutz über die jeweilige Situation im Links- und Rechtsextremismus.<br />
Diese Berichte waren an die Behörden der allgemeinen und inneren<br />
Verwaltung und an die Polizeibehörden gerichtet, also an die Regierungspräsidenten,<br />
die Oberkreisdirektoren und die Stadtdirektoren. Die Berichte enthielten eine<br />
Fülle von Einzelheiten, Analysen und personenbezogenen Daten und waren ohne<br />
Ausnahme als Verschlusssache eingestuft. Sie gelangten daher zu keinem Zeitpunkt<br />
an die Presse oder an die Öffentlichkeit. Die noch vorhandenen Berichte<br />
werden derzeit digital aufbereitet und können in absehbarer Zeit - ohne personenbezogene<br />
Daten - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.<br />
Seit 1968: Halbjahresberichte für den Landtag<br />
Eine regelmäßige periodische Unterrichtung des Landtags durch schriftliche Berichte<br />
begann erst Ende der 60er Jahre. 1968 beantragte die Fraktion der CDU die<br />
halbjährliche Unterrichtung des Landtags durch Berichte des Innenministers. Nach<br />
einmütiger Beratung im Hauptausschuss und einer entsprechenden Zusage der<br />
Landesregierung fasste der Landtag Nordrhein-Westfalen am 20. Juni 1969 einen<br />
einstimmigen Beschluss. Auf der Grundlage dieses Landtagsbeschlusses legt der<br />
Innenminister noch heute dem Landtag den jährlichen Verfassungsschutzbericht<br />
vor. Jeweils ein halbes Jahr später folgt ein Zwischenbericht über Erkenntnisse<br />
des Verfassungsschutzes aus dem laufenden Jahr.<br />
Der erste Halbjahresbericht wurde dem Hauptausschuss des Landtags noch<br />
mündlich und persönlich vom damaligen Leiter der Verfassungsschutzabteilung<br />
vorgetragen. Erst ab 1970 wurden schriftliche Berichte durch eine Vorlage an den<br />
Hauptausschuss erstattet, der für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes federführend<br />
zuständig ist.<br />
Seit 1977: <strong>NRW</strong>-Verfassungsschutzberichte für die Öffentlichkeit<br />
Seit 1977 gab der Innenminister jährliche Verfassungsschutzberichte für die Öffentlichkeit<br />
und den Landtag heraus. Der erste Verfassungsschutzbericht über das