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50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus in Nordrhein-Westfalen 56<br />

für Verfassungsschutz im Innenministerium Nordrhein-Westfalen an den Ministerpräsidenten<br />

Steinhoff aus dem Jahre 1956:<br />

... Der wesentliche Gedanke, sowohl auf Seiten der Besatzungsmacht als auch<br />

auf Seiten der deutschen Volksvertreter, hierbei war, die Wiederkehr einer Geheimen<br />

Staatspolizei zu vermeiden und doch der parlamentarisch verantwortlichen<br />

Staatsleitung die Beschaffung jener Nachrichten zu sichern, deren sie zur Erkennung<br />

verfassungsfeindlicher Bestrebungen bedurfte. ...<br />

Folgerichtig war eine regelmäßige Unterrichtung des Landtages oder eine echte<br />

parlamentarische Kontrolle nicht vorgesehen. Allerdings sollten die »Vorstände<br />

demokratischer Parteien oder anerkannter staatstragender Organisationen (z.B.<br />

DGB) über beobachtete Infiltrations-, Unterwanderungs- und Spaltungsversuche<br />

seitens verfassungsfeindlicher Gruppen« regelmäßig unterrichtet werden. Dies<br />

wurde in Nordrhein-Westfalen in den 50er Jahren auch so praktiziert. Der wesentliche<br />

Informationsfluss richtete sich an den Innenminister. Die Sprecher der Oppositionsfraktionen<br />

und die Vorstände der demokratischen Parteien und des DGB<br />

wurden in Einzelgesprächen unterrichtet.<br />

Seit den 60er Jahren: »Radikalismus-Berichte« für Politik und Behörden<br />

Aus den 60er Jahren existieren noch einzelne umfangreiche Berichte der Abteilung<br />

Verfassungsschutz über die jeweilige Situation im Links- und Rechtsextremismus.<br />

Diese Berichte waren an die Behörden der allgemeinen und inneren<br />

Verwaltung und an die Polizeibehörden gerichtet, also an die Regierungspräsidenten,<br />

die Oberkreisdirektoren und die Stadtdirektoren. Die Berichte enthielten eine<br />

Fülle von Einzelheiten, Analysen und personenbezogenen Daten und waren ohne<br />

Ausnahme als Verschlusssache eingestuft. Sie gelangten daher zu keinem Zeitpunkt<br />

an die Presse oder an die Öffentlichkeit. Die noch vorhandenen Berichte<br />

werden derzeit digital aufbereitet und können in absehbarer Zeit - ohne personenbezogene<br />

Daten - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.<br />

Seit 1968: Halbjahresberichte für den Landtag<br />

Eine regelmäßige periodische Unterrichtung des Landtags durch schriftliche Berichte<br />

begann erst Ende der 60er Jahre. 1968 beantragte die Fraktion der CDU die<br />

halbjährliche Unterrichtung des Landtags durch Berichte des Innenministers. Nach<br />

einmütiger Beratung im Hauptausschuss und einer entsprechenden Zusage der<br />

Landesregierung fasste der Landtag Nordrhein-Westfalen am 20. Juni 1969 einen<br />

einstimmigen Beschluss. Auf der Grundlage dieses Landtagsbeschlusses legt der<br />

Innenminister noch heute dem Landtag den jährlichen Verfassungsschutzbericht<br />

vor. Jeweils ein halbes Jahr später folgt ein Zwischenbericht über Erkenntnisse<br />

des Verfassungsschutzes aus dem laufenden Jahr.<br />

Der erste Halbjahresbericht wurde dem Hauptausschuss des Landtags noch<br />

mündlich und persönlich vom damaligen Leiter der Verfassungsschutzabteilung<br />

vorgetragen. Erst ab 1970 wurden schriftliche Berichte durch eine Vorlage an den<br />

Hauptausschuss erstattet, der für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes federführend<br />

zuständig ist.<br />

Seit 1977: <strong>NRW</strong>-Verfassungsschutzberichte für die Öffentlichkeit<br />

Seit 1977 gab der Innenminister jährliche Verfassungsschutzberichte für die Öffentlichkeit<br />

und den Landtag heraus. Der erste Verfassungsschutzbericht über das

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