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Tagungsband Landespsychotherapeutentag 2005 (PDF, 4749 kb)

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III. Vortrag<br />

Karl-Otto Hentze<br />

Reform der Psychotherapie-Richtlinien<br />

„Die Fragwürdigkeit des gegenwärtigen deutschen<br />

Regelungssystems auf dem Gebiet der<br />

Psychotherapie ist für jemanden, der außerhalb<br />

der Gültigkeit dieses Regelungssystems psychotherapeutisch<br />

tätig ist, wohl leichter erkennbar<br />

als von innerhalb. Wir in der Schweiz psychotherapeutisch<br />

Tätigen sind durchaus neidisch<br />

darauf, dass unsere deutschen Kollegen inzwischen<br />

voll in die kassenärztliche Versorgung<br />

integriert sind, während Patienten, die in der<br />

Schweiz von einem Psychologen therapiert werden,<br />

immer noch den größten Teil der Behandlung<br />

selbst bezahlen müssen Aber was für ein<br />

Preis wurde in Deutschland dafür bezahlt! Welche<br />

wunderbaren Freiheiten genießen wir im<br />

Vergleich zu unseren durch irrationale Richtlinien<br />

gegängelten deutschen Kollegen! Wir dürfen<br />

unsere Patienten so behandeln, wie wir es für<br />

richtig halten“ (K. Grawe, Psychotherapeutenjournal<br />

1/<strong>2005</strong>)<br />

Vorwort 1<br />

Die „Reform der Psychotherapie-Richtlinien“<br />

wird in dem vorliegenden Beitrag primär aus<br />

dem Blickwinkel des noch jungen Psychotherapeutenrechts<br />

diskutiert. Die fachlichen Leistungen,<br />

die zugunsten der Versicherten in der vertraglichen<br />

Versorgung zur Anwendung kommen<br />

können, sind das zentrale Strukturelement der<br />

Psychotherapie-Richtlinien. Deshalb stehen Fragen<br />

zur Transformation der berufsrechtlich erworbenen<br />

Qualifikationen in das Sozialrecht im<br />

Mittelpunkt des Beitrages. Weitere Fragen, denen<br />

bei einer Reform der Psychotherapie-<br />

Richtlinien besondere Bedeutung zukommt, wie<br />

- Erweiterung des Indikationsspektrums<br />

- das Gutachterverfahren<br />

- Leistungsmengenbegrenzung/kontingentierte<br />

Mengenzuweisung an unterschiedliche Verfahren<br />

bleiben der Diskussion nach einer Reform der<br />

Strukturelemente vorbehalten.<br />

Heinrich Bertram (li.) im Gespräch mit Karl-Otto Hentze<br />

Die in der psychotherapeutischen Versorgung<br />

vorgefundene Realität steht schon lange nicht<br />

mehr mit den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinien<br />

in Übereinstimmung. Der Richtliniengeber<br />

hat es versäumt, den Diskurs mit der Praxis zu<br />

halten. Seine abschottende Politik gegenüber<br />

Entwicklungen hat zu einer Verselbständigung in<br />

der Praxis geführt.<br />

Dieser unbefriedigende Zustand fordert dazu heraus,<br />

in Überlegungen zur Reform der Psychotherapie-Richtlinien<br />

beziehungsweise der psychotherapeutischen<br />

Versorgung einzutreten. Dabei ist<br />

eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entwicklung<br />

hilfreich, um Fehlentwicklungen zu erkennen<br />

und Reformen vorzuschlagen, die die Erfahrungen<br />

berücksichtigen.<br />

Mit der ordnungspolitisch gebotenen Verrechtlichung<br />

der Psychotherapeuten zum Heilberuf hat<br />

der Gesetzgeber berufsrechtliche und sozialrechtliche<br />

Rahmenbedingungen geschaffen, die bei<br />

Überlegungen zu einer Neugestaltung der psychotherapeutischen<br />

Versorgung zu beachten sind.<br />

Aktuell sieht sich die Psychotherapie - ausgelöst<br />

auch durch ökonomische Zwänge - einem verstärkten<br />

Legitimationsdruck ausgesetzt und steht<br />

in der Beweispflicht für ihre Nützlichkeit.<br />

Im Zentrum dieser neuen Forderungen und Anforderungen<br />

an die Psychotherapie stehen die<br />

„evidenzbasierte Psychotherapie“ und die „verfahrensdifferentielle<br />

Indikation“. Deshalb wird auf<br />

diese beiden Themen ausführlicher eingegangen.<br />

1 Der Beitrag ist eine den Platzgründen geschuldete reduzierte<br />

Fassung. Interessenten können die ausführliche<br />

Fassung über die LPK Berlin bei dem Verfasser abrufen.<br />

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