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Tagungsband Landespsychotherapeutentag 2005 (PDF, 4749 kb)

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therapeutische Ausbildung bilden, wie sie qualitativ<br />

mit hohen Anforderungen an Selbsterfahrung,<br />

supervidierte Praxis und Theorie in den<br />

Psychotherapierichtlinien definiert ist.<br />

Also, bei aller Kritik, zunächst einmal, was ist<br />

gut an den Psychotherapierichtlinien?<br />

Kurz zusammengefasst. Sie dienen uns Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten als<br />

Schutz! Ohne die Richtlinien würde es die<br />

Psychotherapie im Leistungskatalog der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung nicht geben!<br />

Wir haben mit den Psychotherapierichtlinien<br />

ein probates Verfahren der Sicherung von<br />

Qualitätsstandards im Gesundheitssystem:<br />

mittlerweile sind 60 % aller ärztlichen Leistungen<br />

sind per Richtlinien geregelt.<br />

Die Psychotherapierichtlinien sichern uns<br />

langfristig die Rahmenbedingungen für unsere<br />

Tätigkeit :<br />

1. wirtschaftlich weil durch das Gutachterverfahren<br />

eine vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

vorgenommen wird. Das<br />

BSG Urteil zur angemessenen Honorierung<br />

von genehmigungspflichtigen Psychotherapeutischen<br />

Leistungen hat bewiesen,<br />

wie wichtig dieser Schutz im Streit<br />

um die Verteilung der Geldtöpfe in den<br />

KV`en ist.<br />

2. Die Psychotherapierichtlinien sichern, das<br />

Psychotherapie im Leistungskatalog der<br />

gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

bleibt: damit sind wir vor der Willkür einzelner<br />

Kassenverbände oder lokaler KV-<br />

Politik geschützt. Veränderungen sind nur<br />

über den gemeinsamen Bundesausschuss<br />

bei der KBV möglich.<br />

Was wäre an Veränderung wünschenswert?<br />

Das Gutachterverfahren wird weiterentwickelt.<br />

Hier werden die Ergebnisse der derzeitigen<br />

Debatte um die Qualitätssicherung in<br />

der psychotherapeutischen Praxis einfließen<br />

müssen. Es wäre schön, wenn verfahrensangemessen<br />

evaluiert werden könnte. Das ist in<br />

Entwicklung.<br />

Weiter wir die Entwicklung von angemessenen<br />

Methoden zur Qualitätssicherung Auswirkung<br />

zur verfahrensdifferentieller Indikation<br />

haben. Hier ist gerade schmerzlich, dass<br />

unter den Bedingungen des Individualbudgets<br />

die probatorischen Sitzungen hintenrum quasi<br />

aus dem Leistungskatalog gestrichen werden,<br />

weil sie aufgrund des Individualbudgets in<br />

Berlin nicht mehr bezahlt werden. Hier droht<br />

die Gefahr, dass die Psychotherapierichtlinien,<br />

die Diagnose und Indikationsstellung als<br />

Grundlage der Therapiegenehmigung hoch<br />

ansetzen, unterlaufen werden.<br />

Ich fordere deshalb dazu auf, das Kind nicht mit<br />

dem Bade auszuschütten:<br />

Wir brauchen die Schutzfunktion der Psychotherapierichtlinien,<br />

gerade in Zeiten des Diktates<br />

der Ökonomischen Zwänge!<br />

Die Ausweitung von Behandlungsmethoden<br />

ohne fundierte Psychotherapieausbildung<br />

bringt keine Verbesserung der Qualität!<br />

Eine Überprüfung der Versorgungsplanung in<br />

Mangelgebieten, die Optimierung der Vernetzung<br />

von Behandlern, die Entwicklung neuer<br />

Versorgungsformen zusammen mit Ärzten<br />

und die angemessene Bezahlung von Diagnose<br />

und Indikationsstellung verbessert die<br />

Chancen, das der Patient die Behandlung erhält,<br />

die er braucht!<br />

Christoph Stößlein<br />

Als niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

mit den Fachrichtungen Tiefenpsychologisch<br />

fundierte Psychotherapie und<br />

Psychoanalyse, als Vorstandsmitglied der Berliner<br />

Kammer für Psychologische Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

und als Mitglied der „Vereinigung analytischer<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“<br />

setze ich mich ebenso wie Herr Dr.<br />

Knobbe (DGPT) für die Beibehaltung und angemessene<br />

Reform der Psychotherapie-Richtlinien<br />

ein. In der Argumentation habe ich mich<br />

aufgrund der Kürze der Zeit mit Herrn Dr.<br />

Knobbe dahingehend abgesprochen, dass ich die<br />

von ihm vorgebrachten Argumente nicht noch<br />

einmal wiederholen möchte, sie aber unterstütze.<br />

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Psychotherapie-Richtlinien<br />

einen geschützten Rahmen<br />

für psychotherapeutische Behandlungen,<br />

sowohl für Patient, wie auch für Behandler darstellen.<br />

Forderungen, diese sofort abzuschaffen,<br />

schaden daher Psychotherapeuten und Patienten.<br />

Da man nicht erwarten kann, dass im Rahmen der<br />

Psychotherapie-Richtlinien alle emotionalen Erkrankungen,<br />

vor allem dann, wenn sie mit einer<br />

erheblichen Sozialstörung oder Drogenabusus<br />

verbunden sind, behandelt werden können, müssen<br />

die Psychotherapie-Richtlinien durch Verträge<br />

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