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Tagungsband Landespsychotherapeutentag 2005 (PDF, 4749 kb)

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im Rahmen der integrierten Versorgung ergänzt<br />

werden. Dies ist im Bereich der Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapie in Rheinland-Pfalz<br />

bereits geschehen („Sozialpsychotherapie-<br />

Vereinbarung“ nach §140 a SGB V) und soll auf<br />

unterversorgte Gebiete in Brandenburg ausgedehnt<br />

werden. Im Rahmen der IV-Verträge sollen<br />

psychisch chronisch kranke und multimorbide<br />

Kinder und Jugendliche behandelt werden, für<br />

deren Behandlung es wichtig ist, dass die Psychotherapeuten<br />

regelmäßigen Kontakt zu Kinder-<br />

und Jugendpsychiatern, zu Jugendämtern,<br />

zu Schulen und Ausbildern und natürlich zu den<br />

Familien der Patienten halten. Ein derartiger<br />

Aufwand in Bezug auf Kooperation mit den<br />

Bezugpersonen der Patienten ist im Rahmen der<br />

Richtlinien nicht vorgesehen. Ich sehe es als eine<br />

wesentliche Aufgabe für den neu zu wählenden<br />

Kammervorstand an, die Chancen und Risiken<br />

der neuen Versorgungsformen (IV-Verträge und<br />

medizinische-psychotherapeutische Versorgungszentren)<br />

zu eruieren und die Kammermitglieder<br />

fachlich zu beraten.<br />

In seinem Einleitungsreferat hat Herr Hentze<br />

kritisiert, dass zahlreiche Psychotherapien, die<br />

im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien stattfinden,<br />

von Patienten oder Psychotherapeuten<br />

abgebrochen werden. Ich bin nicht wie er der<br />

Meinung, dass die Hereinnahme neuer Verfahren<br />

in die Psychotherapie-Richtlinien automatisch<br />

dieses Problem lösen kann. Vielmehr müssen<br />

sich die Psychotherapeuten mehr als bisher mit<br />

Fragen der Differentialindikation beschäftigen,<br />

auch wenn es dafür keine Richtlinien gibt: Welcher<br />

Psychotherapeut mit bestimmten Persönlichkeitsvariablen,<br />

Therapeutenvariablen, einer<br />

bestimmten Berufserfahrung und einem bestimmten<br />

erlernten Verfahren kann welchen<br />

Patienten mit einer bestimmten Störung, bestimmten<br />

Persönlichkeitsvariablen, Motivation,<br />

Introspektionsfähigkeit am besten behandeln?<br />

Wenn dies nicht beachtet wird, dann wird auch<br />

die Hereinnahme neuer Verfahren in die Psychotherapie-Richtlinien<br />

an dem Problem des Psychotherapieabbruches,<br />

das durch suboptimale Passungen<br />

begründet ist, nichts ändern. In Bezug auf<br />

die Problematik der Differentialindikation verweise<br />

ich auf den „Kommentar Psychotherapie-<br />

Richtlinien“ von Faber/Haarstrick (Hrsg.), erschienen<br />

bei Urban & Fischer. Die Psychotherapeuten<br />

müssen Passungen zwischen Therapeut<br />

und Pat. während der probatorischen Sitzungen<br />

besser beachten und ggf. zum Kollegen überweisen;<br />

dem entgegen steht die extrem schlechte Bezahlung<br />

der probatorischen Sitzungen, die von<br />

den Psychotherapeuten praktisch verlangt, die<br />

diagnostische Arbeit und die Frage nach der Passung<br />

umsonst zu machen.<br />

Die Richtlinienbehandlung betrifft nur den Sozialrechtlichen<br />

Bereich, d.h, die von den Krankenkassen<br />

genehmigten und über die KV abzurechnenden<br />

Behandlungen. Berufsrechtlich dürfen Psychotherapeuten,<br />

z.B. im Angestelltenverhältnis<br />

oder über das KJHG weitere wissenschaftliche<br />

Methoden anwenden; bei der Anwendung bestimmter<br />

Methoden ist die Absicherung des Psychotherapeuten<br />

über den Heilpraktikerstatus empfehlenswert.<br />

Aus der Sicht meines Berufsverbandes ist es von<br />

besonderer Bedeutung, die Behandlung von<br />

Kleinkindern im Rahmen der Psychotherapie-<br />

Richtlinien klar zu regeln. Da bei Säuglingen und<br />

Kleinkindern das in den Psychotherapie-Richtlinien<br />

beschriebene Neurosenmodell nicht greift,<br />

deren Behandlung gemeinsam mit Mutter und<br />

Vater jedoch hochwirksam ist, schlägt die VAKJP<br />

(siehe dazu die Ausführungen von Prof. Windaus<br />

bei Gesprächskreis II ) vor, unter die Anwendungsbereiche<br />

der Psychotherapie (Kap. D) die<br />

Position 1.4. anzufügen: Entwicklungs- und Beziehungsstörungen<br />

entsprechend der diagnostischen<br />

Klassifikation 0 bis 3.<br />

Amin Kuhr<br />

Armin Kuhr stellt Überlegungen zur Weiterentwicklung<br />

der Psychotherapierichtlinien über die<br />

Grenzen der Verfahren hinweg vor, die auf der<br />

Basis eines Diskussionspapiers von Vogel und<br />

Kuhr (2004) beruhen.<br />

Zur Etablierung der Psychotherapie in Deutschland<br />

haben die Psychotherapierichtlinien einen<br />

wesentlichen Beitrag geliefert. Mit ihrer Hilfe<br />

gelang es, Psychotherapie als Leistung im gesetzlichen<br />

Krankenversicherungssystem zu<br />

etablierten und ihr damit eine angemessene Rolle<br />

in der Versorgung zu sichern. Auch wenn die<br />

Psychotherapierichtlinien in den vergangenen<br />

Jahren immer wieder verändert wurden, stellten<br />

diese Anpassungen keinen Bruch mit den<br />

Grundprinzipien dar, die aufgrund der<br />

wissenschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Entwicklung zunehmend fragwürdiger werden.<br />

Die Gefahr besteht, dass die<br />

Psychotherapierichtlinien sich immer weiter von<br />

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