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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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3 Rechtsvorschriften<br />

Für das Errichten und Betreiben von Sprechfunkbetriebsstellen und Sprechfunkverbindungen sowie <strong>für</strong><br />

die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs bei den Sicherheitsbehörden gelten eine Reihe von Gesetzen,<br />

Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelwerke besprochen.<br />

3.1 Allgemeine Rechtsvorschriften mit Bezug zum BOS-Sprechfunk<br />

Bei jeder Nachrichtenübertragung mittels Sprechfunk, der nicht <strong>für</strong> die Öffentlichkeit bestimmt ist – egal<br />

ob analog oder digital – sind Rechtsvorschriften zum Schutz der transportierten Informationen zu beachten.<br />

Diese betreffen nicht nur die Geheimhaltungspflicht durch das Fernmeldebetriebspersonal sondern<br />

auch den Missbrauch von Funkanlagen. In diesem Zusammenhang sind folgende grundlegenden, im<br />

Anhang aufgeführten Rechtsvorschriften relevant:<br />

• Grundgesetz (GG) Art. 73 Abs. 7 (Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes) und<br />

Art. 10 (Brief und Postgeheimnis)<br />

• Telekommunikationsgesetz (TKG), gesetzliches Regelwerk <strong>für</strong> Fernmeldeanlagen.<br />

Beachte: §1-3, §55, §88-90<br />

• Strafgesetzbuch (StGB), definiert Straftaten und regelt das Ausmaß. Beachte:<br />

§ 11, Abs. 1, Abschnitt 2 und 4 (Personen und Sachbegriffe)<br />

§ 201, Abs. 2, Abschnitt 3 und 4 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />

§ 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />

§ 331 (Vorteilsannahme)<br />

§ 332 (Bestechlichkeit)<br />

§ 353 (Verletzung des Dienstgeheimnisses)<br />

§ 358 (Nebenfolgen)<br />

• Verpflichtungsgesetz, zur Verpflichtung einer Person auf die ”<br />

gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten“<br />

ohne Amtsträger zu sein.<br />

Weitere speziell <strong>für</strong> den BOS-Sprechfunk relevante Bestimmungen sind in den folgenden beiden<br />

Schriftstücken zu finden:<br />

• Bestimmungen <strong>für</strong> Frequenzzuteilungen zur Nutzung <strong>für</strong> das Betreiben von Funkanlagen der<br />

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) –BOS-Funkrichtlinie–, Bek. d. BMI<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

• Dienstvorschrift ”<br />

Sprechfunkdienst“ (DV 810), eingeführt mit Rd. Erl. d. BMI vom 27.05.1977.<br />

Die DV 810 wurde im Februar 1985 erweitert und als PDV/DV 810 ”<br />

Dienstvorschrift <strong>für</strong> den Fernmeldedienst“<br />

mit Ergänzungen <strong>für</strong> den Katastrophenschutz erlassen. Die Kats-DV 810 ”<br />

Sprechfunkdienst“<br />

- Ausgabe März 1977 - bleibt danach als PDV/DV 810.3 voll gültig.<br />

c○N. Eulig<br />

3.2 BOS-Funkrichtlinie<br />

In der BOS-Funkrichtlinie sind im Wesentnlichen die technischen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das BOS-<br />

Funknetz festgelegt. Diese sind z. B.<br />

1. Berechtigte des BOS-Funks;<br />

2. Frequenzbereiche;<br />

Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 15

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